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Auslegung der WE nach objektivem Empfängerhorizont?
Klärung des Rechtsbindungswillens nach der Verkehrsanschauung, die sich auch nach dem besonnenen Durchschnittsmenschen richtet?
Und nicht zu vergessen das Bedürfnis des Richters, kein künstliches Gebilde zu schaffen, das nur einen normativen Anklang findet.
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Auslegung der WE nach objektivem Empfängerhorizont?
Klärung des Rechtsbindungswillens nach der Verkehrsanschauung, die sich auch nach dem besonnenen Durchschnittsmenschen richtet?
Und nicht zu vergessen das Bedürfnis des Richters, kein künstliches Gebilde zu schaffen, das nur einen normativen Anklang findet.
Verzeih mir das, aber du scheinst lediglich gefährliches Halbwissen zu besitzen. Selbstverständlich versucht die Rspr nah an der Lebenswirklichkeit zu bleiben. Das hat aber nichts mit Orientierung an einem allgemeinen Laienverständnis (gar in irgendeinem Forum (das ist nicht abwertend gemeint!)) zu tun. Alles weitere würde hier aber zu weit führen.
Es ist inzwischen aber Fakt, dass rechtliche Fragen in 99% der Fälle nicht mehr vom Durchschnittsmenschen beantwortet werden können, müssen sie ja auch nicht, das wäre für jemanden, der damit nichts verdient, auch ein absolut horrender Arbeitsaufwand. -
Hat da etwa jemand sein altes "Einführung in BGB AT"-Skript aus dem abgebrochenen Jurastudium wieder ausgegraben ?!?
Frag doch lieber in Deiner ominösen Branche andere, evtl rechtlich versierte Menschen, vllt hilft Dir ja jmd bei den Abgrenzungen des RBW. -
Lucylee, mich interessiert, was die User hier so denken. Ich schätze schon, dass Verkehrsauffassung und Einzelfall einen guten Hinweis darauf geben, was künftig so abgeurteilt werden könnte. Du verstehst mich da vielleicht falsch.
Kein Grund gleich beleidigend zu werden, Jessica.
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Nein, da unterliegst du einen Irrtum. Richter entscheiden zum Glück aufgrund von Gesetzen und nicht der Meinung der Bevölkerung.
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Die Entscheidungsgrundlage des Richters ist zum Glück mit Thema hier.
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Wie man so schön sagt 'es kommt drauf an'.
Ich frage mich nach dem Sinn dieser Diskussion?!
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Wenn ich bedenke wie oft Leute sich einen unserer Vermittlungshunde reservieren lassen und dann wieder absagen. Naja das ist dann halt so und waren nicht die richtigen Menschen. Solange der Hund nicht übergeben wurde heißt das bei uns garnichts. Wenn der Hund reserviert wurde gibt es auch logischerweise keine anderen Interessenten, deswegen ist das extrem unfair dem Hund gegenüber. Mal ganz abgesehen von der rechtlichen Lage.
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Es sollte nicht "mit" sondern "nicht Thema hier" heißen.
Den Grund habe ich im Eingangspost geschildert. Ich möchte wissen, wie ihr eine Reservierung bewertet. -
Was keinen Sinn macht, kein Richter der Welt wird nach der Einschätzung eines Hundeforums urteilen.
Laiengünstige Auslegung hat damit doch gar nichts zu tun und ist dich überhaupt kein 'allgemeiner Grundsatz'.Ich glaube du befindest dich auf einem Holzweg.
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