"reserviert", rechtliche Konsequenz

  • Ob das mutig oder leichtsinnig ist - kann mich nicht entscheiden :ka: .


    Ich müsste entweder den Züchter extrem gut kennen oder linientechnisch außerordentlich von Verpaarung überzeugt sein, damit ich ungesehen kaufe. Von einem Züchter, der mich null kennt (auch nicht über Ecken) und so verkauft, würde ich nicht kaufen.

  • Nein, ich habe alles über das Internet geregelt, weil der Züchter 500 km entfernt gewohnt hat. Es waren auch nur zwei Welpen.

    War bei mir ähnlich. Nur hatte ich das damals per Telefon geregelt. Über den Verband mehrere Züchter angerufen und mich dann für EINEN Welpen entschieden, bei einer Züchterin, die eh nur noch einen hatte. Da sie bei uns in der Nähe auf einer Hundeausstellung war, haben wir ihn dort direkt abgeholt, auch dort bezahlt usw. Dort war auch der Vater des Welpen anwesend. Mehr habe ich nicht gesehen, und den Kauf habe ich nie bereut. Er war ein super Hund in Charakter und Aussehen und nie ernsthaft krank, bis zum Ende dann erst.

  • Nochmal zum Thema:
    Es kommt doch sehr auf den Kontext und den Wert der Sache an. Es ist ein Unterschied, ob es um 300,00 € oder 3.000,00 € geht.


    Generell ist alles rechtlich bindend, was schriftlich vereinbart und von beiden Seiten unterschrieben ist, sowie geltendem Recht entspricht, d.h. nicht sittenwidrig ist.


    Worüber man sich dann streitet und womit man dann die Gerichte beschäftigt ist dann eine Ermessensfrage.

  • Ob das mutig oder leichtsinnig ist - kann mich nicht entscheiden :ka: .


    Ich müsste entweder den Züchter extrem gut kennen oder linientechnisch außerordentlich von Verpaarung überzeugt sein, damit ich ungesehen kaufe. Von einem Züchter, der mich null kennt (auch nicht über Ecken) und so verkauft, würde ich nicht kaufen.

    Ich habe vorher Fotos gesehen und hätte jederzeit ohne Welpe das Haus der Züchterin verlassen können. Sie hat mir dort direkt auch die Eltern gezeigt und ganz viel erklärt. Im Grunde hatte ich gegenüber den Käufern, die ihre Welpen vorher besuchen, keinen Nachteil.

  • Ich müsste entweder den Züchter extrem gut kennen oder linientechnisch außerordentlich von Verpaarung überzeugt sein, damit ich ungesehen kaufe. Von einem Züchter, der mich null kennt (auch nicht über Ecken) und so verkauft, würde ich nicht kaufen.

    Im Auslandstierschutz adoptierst du Hunde über die du noch weniger weißt. Oftmals siehst du nur ein paar Fotos und liest, wie andere Leute deinen zukünftigen Hund beschreiben. Finde das von Käuferseite also gar nicht so verwunderlich. Ich selbst könnte mir allerdings nicht vorstellen, einen Hund an jemanden zu geben, den ich nicht persönlich kennengelernt habe.

  • Kritisches Thema. Ich habe bisher nur ein Tier verkauft. Da musste ich mich aber auch auf mein Bauchgefühl verlassen. Man sieht das Haus und den Menschen nicht und man kann auch nicht hinter die Fassade gucken. Ein oberflächlich unsympathischer, zurückhaltender Mensch kann wesentlich besser für seinen Hund sorgen, als der augenscheinliche Charmeur, der sich vor dem Züchter bestens mit allen Hunden versteht.

  • Bei Hunden ja, bei Urlaubsunterkünften, geht das auch ohne (Miet-)Vertrag,sprich vorheriger Unterschrift. Bei einem Gegenstand, einer Ladenware, denke ich , muss das wieder beweisbar sein.


    Keiner der Verträge bedarf unbedingt der Schriftform und einer Unterschrift.
    Das hängt nicht mit der Ware oder Dienstleistung zusammen, sondern einzig und allein mit der Frage als wie vertrauenswürdig man seinen Geschäftspartner einschätzt, ob man auf Handschlag vertraut oder einen schriftlichen Vertrag macht.


    Sicherer bei Problemen ist natürlich immer die (ausführliche) Schriftform

  • Was sagt ihr denn, wenn der Käufer 60% anzahlt, die Anfahrt, den Abholtermin und alles geregelt hat, auch schon ein paar mal dort war, aber den Hund noch gar nicht ausgewählt hat?

  • wenn ich einen Hund haben will dann kaufe ich ihn, wann ich ihn abhole kann durchaus im Kaufvertrag geregelt werden. Sogenannte Vorverträge kann man ja machen allerdings würde ich das nur unterschreiben wenn da für beide Seiten Klauseln drinnen sind die einen Rücktritt davon unter bestimmten Bedingungen erlauben, was die Ganze Sache dann aber wieder ad absurdum führt.


    Als Züchter würde ich auf einer HP vergeben oder frei dran schreiben, mögliche andere Interessten aber gut abspeichern solange die Welpen noch nicht abgeholt bzw bezahlt sind.

  • Was sagt ihr denn, wenn der Käufer 60% anzahlt, die Anfahrt, den Abholtermin und alles geregelt hat, auch schon ein paar mal dort war, aber den Hund noch gar nicht ausgewählt hat?

    Wer macht denn sowas?

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