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Nochmal zum Thema:
Es kommt doch sehr auf den Kontext und den Wert der Sache an. Es ist ein Unterschied, ob es um 300,00 € oder 3.000,00 € geht.wo hast du das denn her?
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wo hast du das denn her?
Wo hab ich was her? Versteh ich nicht.
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Auf welche Grundlage deine Aussage zurückzuführen ist. Beurteilungen auf Basis vom Wert einer Sache kenne ich auch nur aus dem Strafrecht.
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Manche Züchter machen das. Wenn die Rasse identisch aussieht und die Welpen sich relativ gleich verhalten.
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Wo hab ich was her? Versteh ich nicht.
du meintest, es käme auf den Wert der Sache an. Ich verstehe das so, dass du der Meinung bist, für die rechtliche Beurteilung würde es einen Unterschied machen, ob die Sache 300 € oder 3000 € Wert ist.Und darauf bezog sich meine Frage, also wie du zu dieser Ansicht kommst.
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rechtliche Beurteilung würde es einen Unterschied machen, ob die Sache 300 € oder 3000 € Wert ist
Nein, das war so nicht gemeint, wobei es auch Bagatellfälle gibt, die mangels Wert abgewiesen werden.
Allerdings überlegt man sich bei einem Hund, der 300,00 € kosten soll wohl sehr gut, ob man Gerichte bemüht und unter Umständen Kosten um ein Vielfaches produziert ohne Gewähr den Fall zu gewinnen, oder ob man sich einfach nach einem anderen Hund umschaut.
Aber das soll es ja auch geben.
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Der Wert der Sache entscheidet oftmals erstmal darüber, welcher Richter sich überhaupt mit ihr befassen darf.
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Ich gebe dir einen Tipp: lies mal das GVG...
Ansonsten bin ich hier raus, die Branche, oh je, hat mit Jura ganz sicher rein gar nichts zu tun.
Es geht auch nicht um den Richter sondern wohl eher ums Gericht.
Ah, aber ich habe mich wieder hinreißen lassen, bin hier raus.
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