Unangeleinter Hund beißt angeleinten Hund - Folgen?

  • Das Aufsuchen der Sachbearbeiter anstelle der geforderten schriftlichen Stellungnahme ist in der Regel auch ein nicht gern vom OA gesehener, fataler Fehler.


    Und für die folgenen Schritte die ungünstigste Voraussetzung, weil so ein Gespräch nicht schriftlich protokolliert wird und dann kanns schnell ein böses Erwachen geben.


    Schriftlich und mit Anwalt ...fertig.

  • Ich würde versuchen einen persönlichen Termin bei dem Sachbearbeiter zu bekommen. Dazu würde ich meinen Hund mit nehmen. Vielleicht kannst du mit dem Sachbearbeiter vor Ort den Fragebogen ausfüllen. Er kann sich gleich ein Bild von deinem Hund machen.

    Das ist wirklich ganz lieb gemeint. Echt. Und auch in der zwischenmenschlichen Kommunikation sehr ehrlich gemeint.
    Nun stell dir doch bitte mal vor, der ausgewählte Sachbearbeiter mag keine Hunde, ist evt. allergisch, hat grad mit seinem/ihrem Lebensabschnitsgefährten gestritten. Und dann kommt eine Halterin mit Hund.
    Manche Menschen haben ANGST vor Hunden. Die interpretieren Gähnen als Aggression, die interpretieren ein wohliges grunzen als Knurren, die interpretieren Betteln als agessives Fixieren. Und so weiter und so fort.
    Nun stell dir weiter vor, dort gibt es einen Bürohund und der Hund der Halterin tillt aus und und und.


    Im besten Fall macht der Sachbearbeiter Beschwerdemanagement und lässt die Halterin einfach sich ausheulen. Und das wiederum ändert auch nichts an den offiziellen Abläufen.


    Warum sollte sich ein Sachbearbeiter im Ordnungsamt überhaupt ein Bild machen können? Haben die alle Sachkunde vom Hundewesen? NEIN.


    Und deshalb dreht sich jetzt alles im Kreis. Spannend ist, wie die Halterin reagiert und was aus dem Fall wird.

  • nochmal...hier in Sachsen Anhalt (und auch Thüringen) reicht es, wenn das Ordnungsamt (bzw. der Sachbearbeiter) die Gefährlichkeit des Hundes feststellt. Und das passiert schon nach einem Biss, bzw. einem "Angriff" des Hundes.
    Den "Stempel der Gefährlichkeit" behält der Hund dann lebenslang, egal ob Wesenstest oder nicht (den muss man dann eh machen, damit man den Hund überhaupt noch halten darf).

  • Ihr schreibt immer alle von "gebissen". Wenn der Hund wirklich gebissen hätte, dann gäbe es schon längst eine TA-Rechnung.
    Ich hab mal eine HH kennengelernt, die tatsächlich eine Doggenhalterin verklagt hat, weil ihr Yorkie ein Trauma erlitten hat, als die Dogge auf ihn zulief.


    Und an alle, die immer nach RA schreien; ein einfaches Beratungsgespräch beim RA kostet 200,- Euro plus MWST.


    Klar, rennt mal schnell zum RA wegen jedem Pups.

    Wer sagt dir denn das es keine TA Rechnung gibt ?
    Die kann dem Ordnungsamt längst vorliegen.
    Vielleicht war die Gegenseite längst beim Anwalt und geht Zivilrechtlich vor.
    Das kannst du doch nicht wissen.
    Wenn jemand so vorgeht und sich nicht auf ein Gespräch einlässt wäre ich such ganz schnell beim Anwalt und ich geh mit Sicherheit nicht wegen jedem Pups dahin.


    Ach..... Ich nehme meinen Hund grundsätzlich hoch wenn ein unangeleinter Tutnix kommt. Das ist doch allein meine Entscheidung.

  • Manche HH gehen auch mit nem Zeckenbiss zum TA. Ich vermute mal, der Hund hatte irgendeine kleine Schramme, ansonsten hätte es schon eine Rechnung gegeben.Ich würde beim OA erwähnen, daß es keinen Schaden gibt.


    Und an alle Kleinhundehalter, die ihre Hunde immer hochnehmen:
    Euch allen würd ich gerne mal einen 30kg und mehr kg Hund in die Hand drücken.
    Dann würdet ihr nämlich lernen, daß man mit heranstürmenden Hunden auch anders umgehen kann.
    Weil, 30/40 kg, nimmt keiner mal so eben auf den Arm.

    Also deine Aussagen im Forum find ich in letzter Zeit irgendwie echt komisch :???:


    Zum Thema:
    Ich wäre auch für Anwalt. Jetzt geht's vielleicht um Schadensbegrenzung.


    Ja, Shit happens. Sowas darf aber nicht passieren. Ich finde ungewöhnlich, dass so viele Partei für den TE ergreifen. Ich stelle mir gerade vor, was für eine Schimpfe ausgebrochen eäre, wenn die Halterin des Jackymixes hier geschrieben hätte :tropf:
    Und ich kapiere auch nicht, wieso es weniger schlimm sein soll bei einem Tibet Terrier als bei zB einem Rotti. Weils ein süßer Wuschel ist? :gelbekarte:

  • Ich finde ungewöhnlich, dass so viele Partei für den TE ergreifen. Ich stelle mir gerade vor, was für eine Schimpfe ausgebrochen eäre, wenn die Halterin des Jackymixes hier geschrieben hätte

    Ich habe mich auch gewundert. (Nein eigentlich nicht).


    Aber nichts desto trotz: so etwas kann jedem passieren. Hunde sind nun mal keine Maschinen. Das ganze ist absolut dumm gelaufen und noch vor wenigen Jahren hätte da niemand aufhebends drum gemacht. Den "Hundeverordnungen" haben wir es jetzt zu verdanken bei einer Schramme eines Hundes zum RA zu gehen. Das ist obskur und nicht mehr Verhältnismässig. Aber leider momentan der beste Rat. Weil die Gesetze JETZT bestehen.
    Leider!

  • Ist doch egal. Biss ist Biss. Wer aggro reagiert und mit Beschädigungsabsicht nach vorn geht, der sollte vielleicht wirklich mal abgecheckt werden.


    Ein normaler Hund beißt doch nicht einfach so zu. Wenn der Hund generell nicht so ohne ist, wäre Leinenpflicht vielleicht ganz angebracht. Und da man selbst zumeist ziemlich wohlwollend auf seinen Hund schaut ("der wollte nur spielen und ist mit den Zähnen hängen geblieben" :ugly: ), sollte da vielleicht jemand Professionelles drüber gucken.


    Für einen kleineren Hund fühlt sich der Biss auch nicht anders an, ob er nun von einem Tibi oder Rottweiler gebissen wurde :pfeif:



    Ich habe mich auch gewundert. (Nein eigentlich nicht).
    Aber nichts desto trotz: so etwas kann jedem passieren. Hunde sind nun mal keine Maschinen. Das ganze ist absolut dumm gelaufen und noch vor wenigen Jahren hätte da niemand aufhebends drum gemacht. Den "Hundeverordnungen" haben wir es jetzt zu verdanken bei einer Schramme eines Hundes zum RA zu gehen. Das ist obskur und nicht mehr Verhältnismässig. Aber leider momentan der beste Rat. Weil die Gesetze JETZT bestehen.
    Leider!

    Ja klar, deswegen zum Anwalt und mit dem an einer entschuldigenden Stellungnahme arbeiten.


    Dass ein Hund aus dem Schussfeld genommen wird und sich der andere direkt drauf stürzen will, würde ich nicht unter "kann man passieren" abstempeln.
    Das ist eine andere Situation, wenn die zB schon Kontakt hatten und es dann zur Rangelei kommt. Die Situation vom TE geht eigentlich nicht so als Upsi durch...

  • Bei einem ernsthafte Biss von Rotti und Co wäre der Hund mausetot...


    Wegen Leuten wie dir muss man sich überhaupt mit so einem völlig überzogenem Amtsweg auseinandersetzen...

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