Unangeleinter Hund beißt angeleinten Hund - Folgen?

  • Mach nicht son "Gschiss". Füll das Ding aus, schreib, wie es gewesen ist und laß dich nicht Bange machen.
    Wurde der andere Hund denn verletzt, gibt es eine TA-Rechnung, oder hat die Frau nur den An- /Übergriff angezeigt?

  • Ich hab in kleinster Weise geschrieben, dass die andere HH schuld hat! Die schuld liegt ganz allein bei mir, weil ich ihn nicht angeleint hatte. Ich habe halt nur nach alternativen erklärungsmöglichkeiten für das Verhalten meines Hundes gesucht.


    Komplett klären, warum er es getan hat werde ich es nicht können, da ich nicht weiß was er in dem Moment gedacht hat.

  • Da das OA jetzt informiert ist, ist der andere Hundehalter da aus dem Rennen. Da kann man nichts mehr privat regeln.
    Wenn der HH da noch privatrechtliche Ansprüche stellt, reguliert das die Hundehaftpflicht, die du hoffentlich hast. Ansonsten haftest du privat.


    Das ist wie wenn ich mit dem Auto jemand anfahre. Da muss 1x meine Versicherung zahlen und 1x hab ich Stress mit der Polizei. Ganz unterschiedliche Ebenen.


    Füll deine Daten auf dem Anhörungsbogen aus und kreuze an (falls das der Bogen ist, den ich jetzt in Erinnerung habe), dass du einen Anwalt beauftragst. Da gehst du Montag hin, unterschreibst ihm eine Vollmacht mit der er komplette Akteneinsicht anfordern kann. Damit bekommst du eigentlich auch die Daten der anderen Halterin und schickst eine Entschuldigungskarte samt Hundeleckerlies. Ist wie bei Verkehrsunfällen: Reue und Bedauern kommen immer gut.
    Mit den vollständigen Akten schreibt ihr dann eine Stellungnahme und wartet ab was kommt. Evtl. Bußgeld, evtl. Vorstellung beim Amt/Wesenstest. Hängt ein bisschen vom Goodwill der Mitarbeiter ab.

  • Leeeeute, es geht um die Stellungnahme fürs ordnungsamt. Das kann enorm derb schiefgehen...und tut es auch oft genug.
    Wenn ihr allerdings unbedingt wollt, dass der Hund Leinen und Maulkorbzwang hat, könnt ihr gern weiter solche sinnvollen Tips geben

    Wenn das Ordnungsamt irgendwelche Auflagen verhängen will, dann tut es das so oder so.


    Warum immer alles über einen Anwalt regeln? Das Leben ist voller Kompromisse! Die persönliche Regelung - sofern dies von dem Gegner auch ermöglicht wird - ist und bleibt immer die bessere Wahl.

  • Wurde der andere Hund denn verletzt, gibt es eine TA-Rechnung, oder hat die Frau nur den An- /Übergriff angezeigt?

    Könntest du mir die Frage beantworten?

  • Ich habe halt nur nach alternativen erklärungsmöglichkeiten für das Verhalten meines Hundes gesucht.

    Nein, du hast geschrieben, dass er nicht gebissen hat, sondern mit dem Zahn im anderen Hund hängen blieb, den er verfolgte, jagde und an dem er hochsprang.
    Vielleicht wollte er ihn auch nur festhalten, weil er dachte, er wird vom Frauchen hochgeworfen:-)


    Seis drum.
    Überleg dir gut was beissen ist, bevor du so einen Bockmist beim Ordnungsamt erzählst.
    Die finden deine Laieninterpretation bestimmt nicht spassig.

  • Danke mattis. So werden ich das machen. Mit wesenstest oder Maulkorb kann ich leben. Meine größte angst war halt, dass man mir meinen Hund wegkommt. Meine Haftpflicht wurde ja schon von mir verständigt, falls da privatrechtlich noch was kommt.


    Und die Leckerlis für den anderen hund werd ich am Montag auch gleich kaufen.

  • Das sehe ich ganz anders!
    Sofern der andere Hundehalter mitspielt, lässt sich manches noch abmildern.

    Indem der andere Hundehalter hingeht und sagt er hat sich geirrt und es war doch ein unbekannter Schäferhund, der gebissen hat?


    Klar, wenn der geschädigte Hundehalter seine Aussage noch ändert und nicht mehr von beißen, sondern nur noch von hochspringen redet, wäre das gut für die TE. Aber da sollte man vorsichtig sein mit solchen Versuchen. Kann einem auch negativ ausgelegt werden.


    Das Ordnungsamt prüft jetzt einfach ob der Hund gefährlich ist. Das hat nicht mit dem entstandenen Schaden zu tun, sondern weil ein beißender Hund möglicherweise gefährlich ist für seine Mitmenschen.
    Wenn ich jetzt sehe, dass Hund von Nachbar A den Hund von Nachbar B beißt und das beim Ordnungsamt anzeige, können die diesem Fall auch nachgehen. Unabhängig davon, ob die Nachbarn das untereinander regeln wollen oder nicht.

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