Unangeleinter Hund beißt angeleinten Hund - Folgen?

  • Ihr schreibt immer alle von "gebissen". Wenn der Hund wirklich gebissen hätte, dann gäbe es schon längst eine TA-Rechnung.
    Ich hab mal eine HH kennengelernt, die tatsächlich eine Doggenhalterin verklagt hat, weil ihr Yorkie ein Trauma erlitten hat, als die Dogge auf ihn zulief.


    Und an alle, die immer nach RA schreien; ein einfaches Beratungsgespräch beim RA kostet 200,- Euro plus MWST.


    Klar, rennt mal schnell zum RA wegen jedem Pups.

    Es ist egal ob der Hund jetzt wirklich gebissen hat oder nicht, ein Wesenstest mit entsprechenden Konsequenzen kann trotzdem erfolgen.

  • Es ist egal ob der Hund jetzt wirklich gebissen hat oder nicht, ein Wesenstest mit entsprechenden Konsequenzen kann trotzdem erfolgen.

    Den könnte ein Hund, der sonst noch nie auffällig geworden oder aggressiv gewesen ist, aber auch bestehen. ;)

  • Ihr schreibt immer alle von "gebissen". Wenn der Hund wirklich gebissen hätte, dann gäbe es schon längst eine TA-Rechnung.
    Ich hab mal eine HH kennengelernt, die tatsächlich eine Doggenhalterin verklagt hat, weil ihr Yorkie ein Trauma erlitten hat, als die Dogge auf ihn zulief.


    Und an alle, die immer nach RA schreien; ein einfaches Beratungsgespräch beim RA kostet 200,- Euro plus MWST.


    Klar, rennt mal schnell zum RA wegen jedem Pups.



    man muss ja keinen RA einschalten ;) ...aber hast du dir das Hundegesetz von Sachsen-Anhalt mal durchgelesen? Da gibt es schön viel Raum zwischen den Auslegungen und es gab auch mal einen Fall in Merseburg, da wurde auch nach einem Zwischenfall ein kleiner Malteser (?...oder so ähnlich) als gefährlich eingestuft, mit all seinen Konsequenzen. :ka:


    Wie gesagt, man kann auch selber was schreiben, sich dabei aber auch um "Kopf und Kragen" reden. :schweig:


    Natürlich steht man dazu und begleicht den Schaden :gut: , aber auch die erhöhte Hundesteuer und der lebenslange Maulkorb-und Leinenzwang stehen im Raum. :/

  • mal schnell gegoogelt...




    Ende April muss seine Halterin Andrea Werner in Magdeburg eine Sachkundeprüfung ablegen, gewissermaßen die Theorieprüfung eines Hundeführerscheins. Der praktische Teil folgt später. Doch nicht nur das: Die Hundesteuer verzehnfacht sich, künftig muss die Halterin 480 Euro statt 48 Euro pro Jahr bezahlen. „Wenn ich die Prüfungen nicht mache, könnten sie mir Leon auch wegnehmen.“ Sicherstellung heißt das im Amtsdeutsch.


    Der Fall steht exemplarisch für eine schwierige juristische Lage, die sich für viele Hundebesitzer und Ordnungsbehörden seit 2009 ergeben hat. Damals trat in Sachsen-Anhalt das Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren in Kraft. Seitdem gilt: Jedem Hund, der zuschnappt, droht der Maulkorb, unabhängig davon, ob jemand verletzt wurde.
    – Quelle: http://www.mz-web.de/1626216 ©2016

  • Das OA kann und darf gar nicht anders reagieren wie es das getan hat. Das ist reine Routine.
    Sobald eine schriftliche Beschwerde eingeht, kommt die Maschinerie in Gang. Das heißt doch noch lange nicht, daß der Hund Maulkorb- oder Leinenzwang bekommt.


    Ich glaub noch strenger als die Landeshundeverordnung in NRW kann die in Sachsen- Anhalt auch nicht sein. Hast du dir die schon mal durchgelesen?


    Bei uns dürfen noch nichtmal Jugendliche unter 18 Jahren einen 40/20er Hund spazierenführen.

  • Den könnte ein Hund, der sonst noch nie auffällig geworden oder aggressiv gewesen ist, aber auch bestehen. ;)

    Lässt sich dein Hund völlig ohne Gegenwehr auf den Rücken von einem männlichen Prüfer drehen und dann für längere Zeit so fixieren, ohne jegliches Aggressionsverhalten zu zeigen?


    Du hast echt sowas von null Plan bezüglich dieser Sache, das hat nix mit "wegen jedem Pups zum Rechtsanwalt" zu tun..aber hautsache mal die Fr'** aufreißen...

  • Ja, meine Hündin würde jeden Wesenstest bestehen.
    Der Wesenstest wurde früher bei uns auf dem Hupla abgenommen durch das OA. Ich habe oft zugesehen.
    Mein Letzter Rüde hätte den niemals bestanden, er hatte einen zu großen Schutztrieb.
    Bei der Hündin jetzt hätte ich keine Sorge.

  • Das OA kann und darf gar nicht anders reagieren wie es das getan hat. Das ist reine Routine.
    Sobald eine schriftliche Beschwerde eingeht, kommt die Maschinerie in Gang. Das heißt doch noch lange nicht, daß der Hund Maulkorb- oder Leinenzwang bekommt.


    Ich glaub noch strenger als die Landeshundeverordnung in NRW kann die in Sachsen- Anhalt auch nicht sein. Hast du dir die schon mal durchgelesen?


    Bei uns dürfen noch nichtmal Jugendliche unter 18 Jahren einen 40/20er Hund spazierenführen.


    das mag ja sein, hilft der Themenstarterin doch aber nicht weiter, da sie aus Sachsen-Anhalt ist :roll:


    Geht ja nun auch nicht darum, wer das blödere Hundegesetz hat, sondern darum, wie sie jetzt am besten, nach Meldung beim Ordnungsamt, reagieren soll.


    Wie schon geschrieben, kann ja auch jeder machen wie er mag, aber man muss eben die möglichen Konsequenzen im Hinterkopf haben.

  • Ja, meine Hündin würde jeden Wesenstest bestehen.
    Der Wesenstest wurde früher bei uns auf dem Hupla abgenommen durch das OA. Ich habe oft zugesehen.
    Mein Letzter Rüde hätte den niemals bestanden, er hatte einen zu großen Schutztrieb.
    Bei der Hündin jetzt hätte ich keine Sorge.

    Ahhh


    Das hat überhaupt nix zu sagen, WIE der Wesenstest bei euch auf dem HuPla ausgesehen hat!


    Das ändert sich von Prüfer zu Prüfer...mich wundert auch gerade sehr die Aussage, dass die Wesenstests vom Ordnungsamt abgenommen wurden..das geschieht durch vom Land berufene Sachverständige und nicht durchs Ordnungsamt...

  • Ahhh
    Das hat überhaupt nix zu sagen, WIE der Wesenstest bei euch auf dem HuPla ausgesehen hat!


    Das ändert sich von Prüfer zu Prüfer...mich wundert auch gerade sehr die Aussage, dass die Wesenstests vom Ordnungsamt abgenommen wurden..das geschieht durch vom Land berufene Sachverständige und nicht durchs Ordnungsamt...

    Ja, Sachverständige, Amtstierarzt und OA.
    Übrigens wurde da kein Hund auf den Rücken gedreht, wie kommst du auf sowas?
    Es wird geprüft, wie der Hund im Gehorsam steht, wie er auf Kinderwagen mit schreiendem Kind reagiert, auf Radfahrer, Jogger und Menschnmassen.
    Dann wird getestet, was der Hund macht, wenn der Prüfer dem HH auf die Schulter klopft (spätestens da hätte mein Rüde den festgenagelt) usw. Achja, und auf andere Hunde.


    Warst du schonmal bei einem Wesenstest dabei?

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