übernahme eines listenhundes der aus dem tierheim stammt?

  • sorry aber ich klink mich hier jetzt aus. ich hab mich selbst informiert gestern noch und du hast recht wakan. es ging mir aber nur darum zu wissen woher du kommst und auf welches bundesland du deine aussage beziehst.


    da ich aber scheinbar nicht eure sprache spreche und ich keine lust habe mich von euch wie ne bekloppte dastehen zu lassen ... bye bye

  • Hallo Ronnie,
    genau, zieh doch einfach um :wink: in Frechen (bei Köln, Kreis BM) kosten Listenhunde nicht mehr als normale!! 80 Euro im Jahr. Finde ich super.


    - Keine Sorge, das war kein ernst gemeinter Tipp, ich wollte nur zeigen, dass es auch noch "nette" Kommunen gibt in NRW...


    VIEL Erfolg wünsch ich dir, damit du deinen lieben Wuffel auch bekommst! Die Daumen und Pfoten sind heir gedrückt und erzähl, wie es weitergeht! :winken:

  • Meine erste Idde war auch,am besten bei dem Tierheim nachzufragen,aus welchem die Hündin ist.
    Dein Freund macht sich ja sonst auch strafbar,wenn er die Hündin einfach so weitergibt.Er muss sie ja eigentlich ans Tierheim zurückgeben,wenn er sie nicht mehr halten kann/will.
    Und das Tierheim wird überglücklich sein,wenn Du Dich als neuer Halter anbietest und werden Dir freudig weiterhelfen.


    Ich bin zwar auch aus NRW,kenne mich aber mit dem "Kampfhundekram"(eh kompletter Humbug...) nicht wirklich aus.Weiss nur,dass ein sogenannter Hund hier bei uns a...teuer in der Steuer ist!!!



    Vor allen Dingen: großes Kompliment an Dich und Respekt,dass Du die Hündin trotz aller Hürden dieser deutschen Bürokratie nehmen willst!!!!!

  • gut, hab heute weiter recherchiert und werde nun morgen das th aus dem sie kommt anrufen und mich informieren.


    an den nicht so ganz ernstgemeinten tipp mit dem umziehen:
    würd ich ja theoretisch auch machen, aber ich glaube nicht das für nen staff ne 40 qm wohnung oder so reicht,.. so hätten wir 150 qm + garten für 3 mädels.. also 2 menschliche und die süße dann.

  • In NRW ist es erlaubt einen sogenannten gefährlichen Hund in private Hände zu vermitteln. Der zukünftige Halter muß jedoch die Voraussetzungen für das Halten bereits erfüllt haben, d.h. du musst vorher schon die Sachkundeprüfung bestanden haben etc.


    Aber ich würde vorher auch bei dem zuständigen Tierheim nachfragen, nicht das die wirklich eine Klausel haben, dass man den Hund nicht weiter vermitteln darf.

  • Also ronnie, Wakan hat eigentlich schon alles geschrieben, du brauchst einen Sackundenachweis, ich musste ihn allerdings beim Veterinärsamt machen, ein Führungszeugnis Klasse O das bekommst du am Rathaus und wird sofort zu OA geschickt von denen aus, der Hund muss Haftpflicht versichert sein und einen Chip haben. Dass es Verboten ist mit Hunden gefährlicher Rassen zu Handeln weißt du, oder? Daher würde ich auch versuchen einen Deal mit dem TH zu machen, es gibt zwar die Möglichkeit eine Ausnahmeregelung zu bekommen einen Hund gefährlicher Rassen von Privat zu übernehmen.
    Die hat bei mir in Bochum aber nicht gegriffen, da Essen in Bezug auf Listenhunde strenger ist als Bochum würde ich sofort den Weg über das TH wählen. Den Sachkundenachweis brauchst im jedenfalls bevor du den Hund haben kannst, sonst darfst du ihn nicht Ausführen.
    Die Haltegenehmigung vom OA kann bis zu 6 Wochen dauern, du kannst den Hund aber vorher schon nehmen brauchst dafür aber mündliche Erlaubnis vom OA den Hund erstmal in Pflege zu nehmen. Mach schnellstmöglich einen Termin für die Sachkunde, es wird ein paar Wochen dauern bis du einen Termin bekommst. Die Sachkunde von Tierärzten ist nicht gültig für Listenhunde du brauchst die vom Veterinärsamt, wenn der Termin in Essen zu lange dauert kannst du die Sachkunde auch in einer Nachbarstadt machen, Hauptsache in NRW.


    LG Olli :wink:

  • In wie weit ist der Amtstierarzt denn noch mit dem Veterinärsamt verwurzelt, war er dort vielleicht mal nur und hat jetzt sein eigene Praxis dann nein.
    Normal musst du für SOKA beim Veterinärsamt machen.


    AnDDaS

    Zitat

    In NRW ist es erlaubt einen sogenannten gefährlichen Hund in private Hände zu vermitteln. Der zukünftige Halter muß jedoch die Voraussetzungen für das Halten bereits erfüllt haben, d.h. du musst vorher schon die Sachkundeprüfung bestanden haben etc.


    Wo hast du das denn her? Ich habe seit 20 Jahren „Hunde gefährlicher Rassen“ bin seit der LHV auch als Halter dieser Rassen beim OA gemeldet, habe 2005 eine Anfrage zur privaten Übernahme gestellt, wir hätten sogar notariell Bescheinigen lassen das kein Geld für den Hund gezahlt wird, es wurde vom OA abgelehnt.Die Private Übernahme und der Handel ist nur in zusammen hang mit Hunden bestimmter Rassen, also Liste 2, erlaubt.


    LG Olli :wink:

  • Zitat

    Also ronnie, Wakan hat eigentlich schon alles geschrieben, du brauchst einen Sackundenachweis, ich musste ihn allerdings beim Veterinärsamt machen, ein Führungszeugnis Klasse O das bekommst du am Rathaus und wird sofort zu OA geschickt von denen aus, der Hund muss Haftpflicht versichert sein und einen Chip haben. Dass es Verboten ist mit Hunden gefährlicher Rassen zu Handeln weißt du, oder? Daher würde ich auch versuchen einen Deal mit dem TH zu machen, es gibt zwar die Möglichkeit eine Ausnahmeregelung zu bekommen einen Hund gefährlicher Rassen von Privat zu übernehmen.
    Die hat bei mir in Bochum aber nicht gegriffen, da Essen in Bezug auf Listenhunde strenger ist als Bochum würde ich sofort den Weg über das TH wählen. Den Sachkundenachweis brauchst im jedenfalls bevor du den Hund haben kannst, sonst darfst du ihn nicht Ausführen.
    Die Haltegenehmigung vom OA kann bis zu 6 Wochen dauern, du kannst den Hund aber vorher schon nehmen brauchst dafür aber mündliche Erlaubnis vom OA den Hund erstmal in Pflege zu nehmen. Mach schnellstmöglich einen Termin für die Sachkunde, es wird ein paar Wochen dauern bis du einen Termin bekommst. Die Sachkunde von Tierärzten ist nicht gültig für Listenhunde du brauchst die vom Veterinärsamt, wenn der Termin in Essen zu lange dauert kannst du die Sachkunde auch in einer Nachbarstadt machen, Hauptsache in NRW.


    LG Olli :wink:


    das der handel verboten ist hab ich gelesen, ja, weiss grad nur nicht warum du das fragst, wo will ich denn handeln? ;)

  • Ich habe doch nicht gesagt dass du Handeln willst. Das ist nur eine Erklärung warum es schwer ist dem OA die Übernahme von Privat plausibel darzulegen, es könnte ja doch Geld fliesen. Ich kann dir nur aus meiner Erfahrung berichten, ich habe 2005 versucht einen Hund gefährlicher Rassen von Privat zu übernehmen, der Ex-Halter und ich hätten dem OA eine Eidesstattliche-Erklärung vorgelegt das ich den Hund ohne Geld zu zahlen übernehme damit er nicht ins TH muss und es wurde sofort abgelehnt, die Begründung es könnte ja doch Handel stattfinden. Deswegen meinte ich ja du sollst ein Deal mit dem TH machen.

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