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Hallo liebes Forum,
meine Mutter ist seit über 30 Jahren Hundehalterin. Aus Mitleid nimmt sie nur Hunde aus schwierigen Verhältnissen, meist über diverse Organisationen. Aktuell hat sie eine kleine Mischlingshündin (ca. 11 Jahre) und einen Huskie (ca. 3 Jahre). Den Huskie hat sie vor ca. 2 Jahren aus der Türkei bekommen, wo er nur an der Kette im Hof hing. Die Hunde laufen meist frei, eine Leine ist aber immer dabei, da der Huskie schonmal jagt.Nun hat der Huskie kürzlich beim spaziergang durch ein Wohgebiet eine Katze erwischt. Diese war freilaufend draußen. Die Katze war fortgeschritttenen Alters, ca 18 Jahre, und wohl nciht mehr schnell genug. Die Tierrettung wurde sofort angerufen, leider kam aber jede Hilfe zu spät. Daraufhin erstattete die Katzenhalterin Anzeige bei der Polizei. Diese wurde aber fallengelassen.
Jetzt kam aber kürzlich ein Brief vom KVR mit einer 'sicherheitsrechtlichen Anordnung gemäß Art. 18 Abs. 2 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes, Anhörung gemäß Art. 28 Abs. 1 des bayr. Verwaltungsverfahrensgesetzes'. Mit der Aussage: 'Nach uns vorliegenden Erkenntnissen sollen von Ihrer Hundehaltung Gefahren für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen.'
Meine Mutter hat nun die Möglichkeit dazu Stellung zu nehmen und diverse Gutachten einzureichen. Der Hund war bis dahin zwar schwierig, hat ab und an gejagt, aber nichts erwischt. Gegenüber anderen Hunden und Menschen ist er wahnsinnig lieb. Meinen vierjährigen Enkel kann ich bedenkenlos alleine mit ihm spielen lassen. Und auch die Nachbarshunde kommen gut mit ihm aus.
Meine Mutter lässt sich dies nun von den Haltern bescheinigen.Nun meine Fragen:
- Was will die Behörde mit dem Schreiben bezwecken, herausfinden?
- Was muss meine Mutter vorlegen können, um Schlimmeres zu vermeiden?
- Was wäre Schlimmeres?
PS: Ich will den Vorfall auf keinen Fall verharmlosen. Auch wir sind vom Tod der Katze äußerst betroffen und können die Schritte der Halterin nachvollziehen. Auch habe ich meine Mutter dazu ermahnt, solch Fälle einberechnen zu müssen und die Leine etwas strikter einzusetzen. Trotzdem halte ich den Hund nicht für eine Gefähr für die Öffentlichkeit und v.a. nicht für Menschen.
Vielen Dank -
- Vor einem Moment
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Ich möchte zu dem Vorfall, dass der Husky überhaupt die Möglichkeit hatte die Katze zu jagen nix sagen.
Aber ich denke, dass wohl geprüft wird, ob es Auflagen für die Haltung des Hundes (z.B. Maulkorb, Leinenpflicht) erteilt werden sollen.
Um zu erfahren, was Deine Mutter vorlegen soll würde ich den persönlichen Kontakt mit dem KVR suchen (was bedeutet KVR eigentlich?).Viele Grüße
Bärbel -
Ich möchte zu dem Vorfall, dass der Husky überhaupt die Möglichkeit hatte die Katze zu jagen nix sagen.
Aber ich denke, dass wohl geprüft wird, ob es Auflagen für die Haltung des Hundes (z.B. Maulkorb, Leinenpflicht) erteilt werden sollen.
Um zu erfahren, was Deine Mutter vorlegen soll würde ich den persönlichen Kontakt mit dem KVR suchen (was bedeutet KVR eigentlich?).Viele Grüße
BärbelEntschuldigung. KVR = Kreisverwaltungsreferat. Anscheinend die zuständige Behörde.
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Keine Ahnung wie es bei euch gesetzlich geregelt ist, aber hier ist in Wohngebieten Leinenpflicht.
Insofern verstehe ich das Vorgehen und würde auch eine Auflage verstehen.
Der Hund hat ein Lebewesen in einer Gegend getötet, in der er sich nicht mal frei bewegen dürfte. -
Nun meine Fragen:
[*]Was will die Behörde mit dem Schreiben bezwecken, herausfinden?
[*]Was muss meine Mutter vorlegen können, um Schlimmeres zu vermeiden?
[*]Was wäre Schlimmeres?
[/list]Zu 1.
Die Behörde wird prüfen wollen, ob von dem Hund eine Gefahr ausgeht.
Zu 2.
Steht das nicht in dem Schreiben?
Zu 3.
Wesenstest und Leinen-/Maulkorbzwang. -
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Macht das mit oder ohne Leine denn einen Unterschied beim Vorgehen des KVRs?
Ich kenne eine Hündin (ursprünglich TS, unbekannte Vorgeschichte), die sogar an einer 1,2m Leine eine alte Katze getötet hat (die saß im Gebüsch neben dem Fußweg, Hund macht einen Satz, packt und schüttelt gekonnt - das ging so schnell, dass der Mensch kaum reagieren konnte....das kann also auch an der Leine passieren, insofern der Hund es ernst meint und schon Erfahrung hat ...)
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Es interessiert leider erstmal nicht, dass deine Mutter nur Hunde aus schlechter Haltung aufnimmt.
Ruf da an und frag nach, was genau die jetzt für Nachweise haben wollen.
Dazu solltet ihr euch einen Anwalt nehmen, der euch bei der Formulierung hilft, falls eine schriftliche Stellungnahme unbedingt erwünscht ist.
Ich an deiner Stelle würde die vermeiden und gleich persönlich hingehen.Unabhängig davon dürfen Hunde in Wohngebieten nicht frei laufen, und erst dreimal nicht, wenn der Hund vorher schon gejagt hat und das bekannt ist.
Also bitte sichert den Hund von nun an an einer Leine, sodass ihr ihn davon abhalten könnt, dass er jagt, evtl. über die Straße rennt usw.Habt ihr ansonsten alle Bestimmungen zur Hundehaltung in eurem Bundesland erfüllt? Haftpflicht? Evtl. Sachkundenachweis? Steuern etc alles Ok? Oder kann man euch da zusätzlich was anhaben?
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Macht das mit oder ohne Leine denn einen Unterschied beim Vorgehen des KVRs?
Ich denke schon, dass es unterschiedlich gewertet wird.
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Keine Ahnung wie es bei euch gesetzlich geregelt ist, aber hier ist in Wohngebieten Leinenpflicht.
Insofern verstehe ich das Vorgehen und würde auch eine Auflage verstehen.
Der Hund hat ein Lebewesen in einer Gegend getötet, in der er sich nicht mal frei bewegen dürfte.
Das weiß ich leider auch nicht. Und wie gesagt, ich will an der Anordnung keine Kritik üben. Nur eher gut darauf vorbereiten.Zu 1.Die Behörde wird prüfen wollen, ob von dem Hund eine Gefahr ausgeht.
Zu 2.
Steht das nicht in dem Schreiben?
Zu 3.
Wesenstest und Leinen-/Maulkorbzwang.Naja, vielleicht zu schwammig formuliert. Es darf ja viel vorgelegt werden. Mich interessiert, was hilfreich wäre, ob sich ein Gang zum Gutachter lohnt, ob ein persönliches Schreiben hilft?
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Der Hund hat ein anderes Lebewesen getötet. Fertig, Ende, aus!
Deine Mutter war scheinbar nicht in der Lage, das zu verhindern (Rückruf, nicht jagen lassen...)Voher der Hund kommt und weshalb Deine Mutter Tierschutzhunde aufnimmt, spielt absolut gar keine Rolle!
Fact ist: Deine Mutter läßt einen Hund, von dem sie weiß, dass er schon mal jagen geht, im Wohngebiet frei laufen.Ich denke, es ist auf jeden Fall sinnvoll, mit der Behörde zu kooperieren und zu akzeptieren, dass vermutlich Leinenzwang, evt. Maulkorbpflicht und vielleicht auch Wesenstest/ Sachkundeprüfung auf Deine Mutter zukommen, weil der Hund nun einmal bewiesen hat, dass er für andere Lebewesen eine Gefahr darstellt.
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