Hund beißt Katze tot - Schreiben vom KVR

  • Ein staatlich anerkannter Prüfer ist, jedenfalls bei uns, stets ein vom Gericht berufener Trainer, der die nötigen Qualifikationen und Erfahrung mitbringt. Solche Trainer im Falle von Hundeangelegenheiten, sind immer ausgebildet und "reizen" die jagdlich veranlagten Hunde mit Beute-Dummies. Es ist dabei nicht entscheidet, ob der Hund komplett jagdfrei ist, sondern ob er abrufbar und kontrollierbar ist.


    Und du schreibst es selber "Du hast das Risiko, dass der Halter meint, damit sei alles getan". Wirfst mir aber im nächsten Absatz vor, ich würde alle Halter über einen Kamm scheren. Das finde ich unfair, da ich nicht daran interessiert bin, den Halter als Lügner abzustellen. Ich möchte meine Arbeit so machen, dass ich nicht Steuergeld aus dem Fenster schmeiße, weil ich einen Vorgang mehrmals bearbeiten müsste, nur weil ich blauäugig in die Situation gegangen bin. Ich gehe nicht mir der Einstellung "Der Bürger lügt" in die Situation sondern mit "Der Bürger verfolgt seine eigenen Ziele. Wie er sie verfolgt kann ich nicht einschätzen und muss mich auf alles einstellen." Ich will die Beweise nicht, weil ich dem Bürger nicht traue, sondern damit das Verfahren für alle Beteiligten möglichst kurzfristig ist und schnell beendet werden kann.


    Du schreibst einerseits, dass der Hund an der Schlepp trainiert werden soll, nimmst dabei in Kauf, dass das Tier jegliche Lebewesen innerhalb dieses Radius (Katze in Hecke z.B.) erwischt wird, nur weil er kein Mauli tragen soll? Eine Schlepp ist nicht ausreichend um einen auffälligen Hund zu reabilitieren. Auch wenn es nur einmalig war, die Behörde kann nicht nur auf die Bedürfnisse des Hundehalters eingehen. Ein Nachbar kann dadurch ernsthaft verunsichert sein, ein weiterer Anwohner um seinen kleinen Hund Sorge haben. Würde eine Behörde nur nach den Wünschen des jeweiligen Halters gehen, würde die umliegende Nachbarschaft ernsthafte Bestrebungen anwenden, damit das geändert wird. Für die ist es ein Hund, welcher eine Katze nicht nur verletzt hat, sondern getötet. Der es nur geschafft hat, weil er im Freilauf war. Wenn ich nun als Behörde sage "Der Hund darf nur mit Schleppleine laufen" dann reicht das den Bürgern nicht.


    Ein Maulkorb wird fast immer mit einem Leinenzwang bis 1,50 m Leine ausgesprochen. Es geht nicht um eine Betrafung des Hundehalters, sondern um die Zufriedenheit und Sicherheit des öffentlichen Interesses an der Wahrung des Eigentums und der körperlichen Unversehrtheit. Man kann einem Bürger, der nunmehr Angst davor hat, von diesem Hund gebissen zu werden, sagen "Der Halter braucht aber ja eine Chance auf Rehabilitation des Hundes". Dann kriegen wir Drittwidersprüche ohne Ende ins Haus. Wir müssen den Balanceakt finden, der beide Seiten die größtmögliche Handlungsfreiheit beschert. Das bedeutet in der Praxis Leinenzwang und Maulkorb für einen, auch erstmalig, tötenden Hund. Und sollte der Hund danach erneut jagdlich töten, weil die Auflagen nicht eingehalten werden oder was auch immer, dann wird gesagt, dass die erste Maßnahme nicht funktioniert hat. Dann wird der Hund eingezogen. Und das ist für den Hundehalter eine viel graviererende Entscheidung als ein Maulkorb mit Leinenzwang.


    Was der Hundehalter auf dem eigenen Grundstück mit dem Hund anstellt, solange tierschutzrechtliche Belange nicht betroffen sind, ist der Behörde egal. Ein Leinenzwang mit Maulkorb gilt für den öffentlichen Bereich.


    Und übrigens, ich bezahle ebenso Lohnsteuer wie jeder andere Arbeitnehmer auch. Die Abgaben, die ich nicht erbringen muss sind Soli und Arbeitslosenversicherung. Kranken- und Pflegeversicherung muss ich auch bezahlen. Von meiner Besoldung gehen auch Abzüge in die Pensionskasse. Ich habe bei Ausscheiden aus dem Dienst entsprechend auch keine Ansprüche auf ALG 1. ALG 2 (Hartz IV) bekommt jeder, auch der, der vorher noch nie in irgendeine Kasse eingezahlt hat.

  • Gabi, versteh Dich grad net ganz - ein böser Kommentar is doch keine Maßnahme *gg

    Der böse Kommentar passt genauso gut zur Anmeldung für ein Antijagd-Training wie zur Erklärung ab sofort trägt der Hund Maulkorb.


    Beides können bloße Versprechungen sein. Ob die eingehalten werden, wer weiß?

  • wo bitte - WO soll ein Hund dann frei laufen, der jagen gehen möchte??

    Hundeverein anmelden, die haben in der Regel gut eingezäunte Areale
    Hund am Fahrrad auslaufen lassen
    Eigenen Garten Hundesichereinzäunen, damit Hundi seinen artgerechten Freilauf haben kann
    usw.usf.



    aber den Hund büßen zu lassen für arteigenes Verhalten, weil der Hundeführer nicht unfehlbar war, und noch dazu sonst schon eher aufpaßt, hielte ich seitens des Amtes für verkehrt.

    Es geht nicht darum, den Hund BÜßEN zu lassen, es geht darum einen MEHRMALIGEN Jäger nicht weiterhin jagen und hetzen zu lassen

    dem Geschädigten Ersatz für evtl. entstandene Tierarztkosten etc. bereits angeboten hat und dies kommuniziert,

    Sorry, das aufzuführen halte ich echt für einen schlechten Witz.
    Das sollte nichts sein, was man extra hervorhebt, das ist das allermindeste und selbstverständlichste!


    der aber -im Gegensatz zur eigenen Katze- nicht mal unbeaufsichtigt streunen war!),

    Äh doch. Der Halter war (wie der Halter der Katze auch) anwesend und der Hund war trotz bekanntem Jagdtriebes nicht gesichert. Er war also genauso unkontrolliert wie jede Freilaufkatze auch. Nur, dass diese das dürfen, Hunde nicht!

    Und Wohngebiet heißt für mich zumindest nicht Hauptstraße, sondern abgelegene ruhige Gegend, wo vielleicht alle halbe Stunde mal jemand mit 30 entlangfährt (weil ja dort auch oft Kinder spielen), oder kleine Seitengassen zwischen Wohnhäusern mit Gärten, wo gar niemand fährt.

    Unsere Wohngebiete grenzen alle an Bundesstraßen, spätestens nach 100m ist da eine. Und 100m ist für eine fröhliche Hatz ja gar nichts!

    Und bisher hatte es bei dieser Hundeführerin ja anscheinend auch geklappt.

    "Geklappt" hat bisher NUR, dass keines der gehetzten Tiere nach Wissen der Halterin zu Schaden kam (Ob nicht irgendein Reh später am Schock verreckt ist oder durch eine Bißwunde, das weiß ja nun auch niemand).
    Nicht geklappt hat bisher, den Hund vom Jagen ab zu halten.


    Im übrigen würde ich in diesem Fall Auflagen (Leine, Mauli) begrüßen, denn wenn das DANN nochmal vorkommt, würden danach ganz andere Geschütze aufgefahren.
    Ein böses Dududu bringt in den seltensten Fällen EInsicht.
    Und die fehlte ja schon nach den Jagdausflügen, die der Hund davor gemacht hat!

  • Ich finde es erschreckend, dass hier oft gesagt wird, die Katze und die Besitzer der Katze sind selber schuld was lassen sie die Katze auch frei laufen. Man muss damit rechnen das so etwas passiert.
    Wäre es anstatt der Katze ein Hund gewesen, wäre der also auch selber Schuld. Nein, da würde sich jeder drüber aufregen und sagen die Mutter der Ts hätte ihren Hund sichern müssen. Und das geht ja gar nicht usw. Aber bei einer Katze ist die Katze und die Besitzer der Katze ja selber Schuld und man müsse mit so etwas rechnen. Sorry, aber mir leuchtet es nicht ein wo da der Unterschied ist.
    Es ist doch total egal ob es eine Katze, ein Hund, ein Reh, Wildschwein oder sonst ein Tier gewesen ist. Sie wusste dass der Hund abhaut, jagdt was auch immer. Da gehört er nun mal an eine Leine.


    In einem Wohngebiet muss ich damit rechnen das dort auch Katzen freilaufen können. Kann ich meinen Hund nicht abrufen ist er an der Leine. Auch da kann so etwas passieren. Ich würde sagen das an der Leine deutlich weniger passiert.


    Dann kann man den Hund halt nur in einem eingezäunten Bereich ( Garten, Hundefreilauffläche) oder in einem sehr sehr überschaubaren Bereich freilaufen lassen.


    Einer unserer Hunde jagt selber der ist zu 98% an der Leine. Es gibt nur zwei Stellen wo wir ihn freilaufen lassen auf einem Spaziergang und im Garten. Wir haben eine 20 Meter Schlepp und an der kann er auch ein wenig rennen, toben usw. Aber nur wenn wir das Gebiet auch überschauen können. Gleichzeitig arbeiten wir am Rückruf und Anti Jagt Training. Klar ist es anstrengend weil man ständig die Gegend scannen muss. Aber dafür kann er wenigstens etwas mehr laufen als an einer kurzen Leinen.


    LG
    Sacco

  • Himmel - der "arme Hund" muss ggf MK tragen. Oh weh... :mute:
    Mir tun die Besitzer der Katze leid!!! Sie waren anscheinend dabei, als ihre Katze von einem Hund getötet wurde.
    Das! wünsche ich niemanden!
    Wie groß wäre wohl der Aufschrei, wenn es ein kleiner Hund gewesen wäre... Ups, mit Beute verwechselt...
    Aber in diesem Fall war es ja "nur" eine Katze...
    Auch eine Katze ist jemandes Freund, schläft im Bett, wird umsorgt, gepflegt, geliebt.


    Ja, Hunde jagen. Ja, Hunde machen Beute.
    Dennoch ist ein Hund so zu führen, dass er nicht gefährden kann.
    Und in diesem Fall war es auch noch bekannt, dass der Hund jagdlich ambitioniert ist.
    Das ist kein Fall mehr von "dumm gelaufen", das war grob fahrlässig und daran gibt es nichts zu rütteln.
    Setzt dem Husky nen Maulkorb drauf, sichert ihn in Zukunft immer durch ne Leine und sorgt für anderweitige Auslastung.

  • Ich finde es erschreckend, dass hier oft gesagt wird, die Katze und die Besitzer der Katze sind selber schuld was lassen sie die Katze auch frei laufen. Man muss damit rechnen das so etwas passiert.

    Find ich auch :( :


    Aber es ist ja einfacher auf die anderen "zu schimpfen" als sich einzugestehen, dass man einfach Mist gebaut hat.


    Der Halter des jagendes Hundes sollte eigentlich damit rechnen, dass überall Katzen (oder andere Jagdobjekte) auftauchen könnten und sich dementsprechend verhalten.


    Und wie schon gesagt wurde, ein Fehler passiert MAL, aber alles danach ist eine Entscheidung für den Freilauf trotz besserem Wissens. Dass man Schadensbegrenzung betreiben will kann ich verstehen, aber nicht durch fadenscheinige Argumente und einer schnellen Abhandlung der Sache sondern mit einer wirklichen Einsicht und dem Verständnis Hunde mit Jagdtrieb in unserer Gesellschaft rücksichtsvoll und adäquat zu führen - ebenso der realistischen Einschätzung, ob ich all dies auch wirklich (weiterhin) leisten kann und will.

  • Ich denke nicht, dass es einen Unterschied macht bzgl. der Einschätzung des Geschehenen und der juristischen Konsequenzen, ob nun eine Katze oder ein Hund getötet worden wäre, ob das Tier nun alt oder jung, gesund oder krank u.ä. ist. Was geschehen ist, ist schmerzhaft für Katzen- u n d Hundehalter.
    Auch für die Mutter des TE war es eine belastende Erfahrung. Auch sie wird die Sache nicht mehr vergessen können. Natürlich war das Verhalten fahrlässig, aber bei aller - verständlichen - Sympathie für die Besitzer der Katze, sollte man auch an die HH denken.
    Maulkorb und Leinenzwang sind ja gut und schön, aber ein Hund kann sich auch von der Leine los reißen, der Briefträger kann die Pforte versehentlich offen lassen - Kurz: Es gibt keine 100% Sicherheit, dass dieser Hund einem anderen Lebewesen nichts mehr antut.
    @wizzzo: Wie im letzten Satz im Post von @Estandia geäußert , so frage ich mich auch, ob deine Mutter die Haltung dieses Huskys weiterhin leisten will bzw. leisten sollte.

  • Sehe ich genau so

    Aus dieser Logik heraus darf man keinen Hund, der jemals jagdlich motiviert war, irgendwo frei laufen lassen. Das ist ein Lebewesen, 100% ist da ausgeschlossen.
    Meine Bracke hat ein umfangreiches AJT absolviert. Ich bin relativ sicher, dass er auf bekannten Terrain nicht durchstartet. Würde ich sagen "unter keinen Umständen", wäre das aber gelogen. Also müsste er nach dieser Logik ein Leben an der Leine fristen- aufgrund von einer winzigen Eventualität.


    Dass ein Hund ein anderes Tier erlegt, ist tragisch und natürlich muss man am Problem arbeiten. Und natürlich lasse ich einen hetzenden Hund nicht im Wald und Flur frei. Aber der Unfall ereignete sich im Wohngebiet- da rechnet man nicht mit sowas. Wäre die Katze von einem Auto erwischt worden, hätte es nichts zum Anzeigen gegeben. Meine Eltern haben Katzen, die kämen nie auf die Idee, einen HH anzuzeigen, weil der Freigänger einen Unfall hatte.

  • Aus dieser Logik heraus darf man keinen Hund, der jemals jagdlich motiviert war, irgendwo frei laufen lassen. Das ist ein Lebewesen, 100% ist da ausgeschlossen.Meine Bracke hat ein umfangreiches AJT absolviert. Ich bin relativ sicher, dass er auf bekannten Terrain nicht durchstartet. Würde ich sagen "unter keinen Umständen", wäre das aber gelogen. Also müsste er nach dieser Logik ein Leben an der Leine fristen- aufgrund von einer winzigen Eventualität.


    Dass ein Hund ein anderes Tier erlegt, ist tragisch und natürlich muss man am Problem arbeiten. Und natürlich lasse ich einen hetzenden Hund nicht im Wald und Flur frei. Aber der Unfall ereignete sich im Wohngebiet- da rechnet man nicht mit sowas. Wäre die Katze von einem Auto erwischt worden, hätte es nichts zum Anzeigen gegeben. Meine Eltern haben Katzen, die kämen nie auf die Idee, einen HH anzuzeigen, weil der Freigänger einen Unfall hatte.

    Wäre meine Katze damals unter ein Auto geraten, ja, dann hätte ich es schmerzvoll als Unfall gesehen.


    Wäre sie jedoch von einem nicht kontrollierten Hund zerbissen worden, dann hätte der Hundehalter, alle mir möglichen Schritte kennengelernt.


    So wie ich es auch nicht als "dumm gelaufen" hinnehmen würde, wenn ein solcher Hund sich meinen Hundezwerg schnappen würde.

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