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Zu dem fettgedruckten: was ist das für ein Tonfall? Gehst Du so auch persönlich mit den von Dir betreuten Bürgern um?
Wozu braucht der Hund nen Maulkorb, der hilft doch nicht gegen Jagen (so ne Anordnung würde von mir den bösen Kommentar "Hauptsache, aktiv geworden, was?" kassieren)? Beim jagenden Hund muß man halt Rückruf trainieren (geht zB an der Schlepp oder erstmal im Garten), da brauchts net zwingend nen Maulkorb dafür. Und wer ist der Prüfer dann? Wie kompetent ist der? Und was tut der? Ne Katze oder nen Hasen vorn Hund stellen und dann gucken, ob der dableibt? (das interessiert mich wirklich, wie Du prüfen willst, daß der Hund nicht mehr jagt). Du hast halt mit Mauli dann das Risiko, daß der Halter meint, damit sei alles getan, er kann jetzt seinen Hund jederzeit überall laufen lassen, weil er nimmer töten kann. Aber wenn er mit dem Ding hetzt und nicht töten kann - das Wild ist trotzdem massiv unter Streß, oder er treibt die Katze unters fahrende Auto - was hast Du dann gewonnen mit dem Maulkorb?? Auch Hetzen ist ein Jagderfolg. Nen Leinenzwang oder Androhung desselben würd ich ja zumindest noch verstehen, wenn auch Ersteres für übertrieben erachten bei nem bislang einmaligen Vorfall.
Und nur, weil Andere schonmal gelogen haben, soll der betreffende Hundehalter dann gleich als Lügner vorverurteilt werden und befindet sich in der Rechtfertigungs- oder Beweislage? Finde ich irgendwie blöd, diese Denke, ganz ehrlich! Ich wäre stinksauer, wenn mir jemand vom Amt einfach, ohne jeglichen Anhaltspunkt dafür zu haben, unterstellen würde, daß ich gelogen habe! Daß man Belege möchte, klar - aber als Lügner möchte ich weder hingestellt werden, noch im Kopf eines Behörden-Mitarbeiters abgestempelt sein! Der wird nämlich auch noch von meinem eigenen Gehalt (bzw. was davon als Steuergeld einbehalten wird) bezahlt. Dann kann man m.E. nach schon ein gewisses Maß an Neutralität oder gar gutem Willen verlangen.
Ich finde es eben immer sinnvoller, beim Halter ein Einsehen zu bewirken, als mit solchen Zwangsmaßnahmen zu kommen, denn bei einem Einsehen kann ich ziemlich sicher sein, daß derjenige sich an die Vereinbarung dann auch halten wird. Ein aufoktroyierter Maulkorbzwang wird mit 90% Sicherheit eh net so strikt wie vom Amt gewünscht eingehalten - wenn überhaupt, und ich würde das verstehen. Aus dem genannten Grund, weil er bei genau dieser Lage nicht sinnvoll wäre
Ein staatlich anerkannter Prüfer ist, jedenfalls bei uns, stets ein vom Gericht berufener Trainer, der die nötigen Qualifikationen und Erfahrung mitbringt. Solche Trainer im Falle von Hundeangelegenheiten, sind immer ausgebildet und "reizen" die jagdlich veranlagten Hunde mit Beute-Dummies. Es ist dabei nicht entscheidet, ob der Hund komplett jagdfrei ist, sondern ob er abrufbar und kontrollierbar ist.
Und du schreibst es selber "Du hast das Risiko, dass der Halter meint, damit sei alles getan". Wirfst mir aber im nächsten Absatz vor, ich würde alle Halter über einen Kamm scheren. Das finde ich unfair, da ich nicht daran interessiert bin, den Halter als Lügner abzustellen. Ich möchte meine Arbeit so machen, dass ich nicht Steuergeld aus dem Fenster schmeiße, weil ich einen Vorgang mehrmals bearbeiten müsste, nur weil ich blauäugig in die Situation gegangen bin. Ich gehe nicht mir der Einstellung "Der Bürger lügt" in die Situation sondern mit "Der Bürger verfolgt seine eigenen Ziele. Wie er sie verfolgt kann ich nicht einschätzen und muss mich auf alles einstellen." Ich will die Beweise nicht, weil ich dem Bürger nicht traue, sondern damit das Verfahren für alle Beteiligten möglichst kurzfristig ist und schnell beendet werden kann.
Du schreibst einerseits, dass der Hund an der Schlepp trainiert werden soll, nimmst dabei in Kauf, dass das Tier jegliche Lebewesen innerhalb dieses Radius (Katze in Hecke z.B.) erwischt wird, nur weil er kein Mauli tragen soll? Eine Schlepp ist nicht ausreichend um einen auffälligen Hund zu reabilitieren. Auch wenn es nur einmalig war, die Behörde kann nicht nur auf die Bedürfnisse des Hundehalters eingehen. Ein Nachbar kann dadurch ernsthaft verunsichert sein, ein weiterer Anwohner um seinen kleinen Hund Sorge haben. Würde eine Behörde nur nach den Wünschen des jeweiligen Halters gehen, würde die umliegende Nachbarschaft ernsthafte Bestrebungen anwenden, damit das geändert wird. Für die ist es ein Hund, welcher eine Katze nicht nur verletzt hat, sondern getötet. Der es nur geschafft hat, weil er im Freilauf war. Wenn ich nun als Behörde sage "Der Hund darf nur mit Schleppleine laufen" dann reicht das den Bürgern nicht.
Ein Maulkorb wird fast immer mit einem Leinenzwang bis 1,50 m Leine ausgesprochen. Es geht nicht um eine Betrafung des Hundehalters, sondern um die Zufriedenheit und Sicherheit des öffentlichen Interesses an der Wahrung des Eigentums und der körperlichen Unversehrtheit. Man kann einem Bürger, der nunmehr Angst davor hat, von diesem Hund gebissen zu werden, sagen "Der Halter braucht aber ja eine Chance auf Rehabilitation des Hundes". Dann kriegen wir Drittwidersprüche ohne Ende ins Haus. Wir müssen den Balanceakt finden, der beide Seiten die größtmögliche Handlungsfreiheit beschert. Das bedeutet in der Praxis Leinenzwang und Maulkorb für einen, auch erstmalig, tötenden Hund. Und sollte der Hund danach erneut jagdlich töten, weil die Auflagen nicht eingehalten werden oder was auch immer, dann wird gesagt, dass die erste Maßnahme nicht funktioniert hat. Dann wird der Hund eingezogen. Und das ist für den Hundehalter eine viel graviererende Entscheidung als ein Maulkorb mit Leinenzwang.
Was der Hundehalter auf dem eigenen Grundstück mit dem Hund anstellt, solange tierschutzrechtliche Belange nicht betroffen sind, ist der Behörde egal. Ein Leinenzwang mit Maulkorb gilt für den öffentlichen Bereich.
Und übrigens, ich bezahle ebenso Lohnsteuer wie jeder andere Arbeitnehmer auch. Die Abgaben, die ich nicht erbringen muss sind Soli und Arbeitslosenversicherung. Kranken- und Pflegeversicherung muss ich auch bezahlen. Von meiner Besoldung gehen auch Abzüge in die Pensionskasse. Ich habe bei Ausscheiden aus dem Dienst entsprechend auch keine Ansprüche auf ALG 1. ALG 2 (Hartz IV) bekommt jeder, auch der, der vorher noch nie in irgendeine Kasse eingezahlt hat.
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Hi
hast du hier Hund beißt Katze tot - Schreiben vom KVR* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!
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Gabi, versteh Dich grad net ganz - ein böser Kommentar is doch keine Maßnahme *gg
Der böse Kommentar passt genauso gut zur Anmeldung für ein Antijagd-Training wie zur Erklärung ab sofort trägt der Hund Maulkorb.
Beides können bloße Versprechungen sein. Ob die eingehalten werden, wer weiß?
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wo bitte - WO soll ein Hund dann frei laufen, der jagen gehen möchte??
Hundeverein anmelden, die haben in der Regel gut eingezäunte Areale
Hund am Fahrrad auslaufen lassen
Eigenen Garten Hundesichereinzäunen, damit Hundi seinen artgerechten Freilauf haben kann
usw.usf.aber den Hund büßen zu lassen für arteigenes Verhalten, weil der Hundeführer nicht unfehlbar war, und noch dazu sonst schon eher aufpaßt, hielte ich seitens des Amtes für verkehrt.
Es geht nicht darum, den Hund BÜßEN zu lassen, es geht darum einen MEHRMALIGEN Jäger nicht weiterhin jagen und hetzen zu lassen
dem Geschädigten Ersatz für evtl. entstandene Tierarztkosten etc. bereits angeboten hat und dies kommuniziert,
Sorry, das aufzuführen halte ich echt für einen schlechten Witz.
Das sollte nichts sein, was man extra hervorhebt, das ist das allermindeste und selbstverständlichste!der aber -im Gegensatz zur eigenen Katze- nicht mal unbeaufsichtigt streunen war!),
Äh doch. Der Halter war (wie der Halter der Katze auch) anwesend und der Hund war trotz bekanntem Jagdtriebes nicht gesichert. Er war also genauso unkontrolliert wie jede Freilaufkatze auch. Nur, dass diese das dürfen, Hunde nicht!
Und Wohngebiet heißt für mich zumindest nicht Hauptstraße, sondern abgelegene ruhige Gegend, wo vielleicht alle halbe Stunde mal jemand mit 30 entlangfährt (weil ja dort auch oft Kinder spielen), oder kleine Seitengassen zwischen Wohnhäusern mit Gärten, wo gar niemand fährt.
Unsere Wohngebiete grenzen alle an Bundesstraßen, spätestens nach 100m ist da eine. Und 100m ist für eine fröhliche Hatz ja gar nichts!
Und bisher hatte es bei dieser Hundeführerin ja anscheinend auch geklappt.
"Geklappt" hat bisher NUR, dass keines der gehetzten Tiere nach Wissen der Halterin zu Schaden kam (Ob nicht irgendein Reh später am Schock verreckt ist oder durch eine Bißwunde, das weiß ja nun auch niemand).
Nicht geklappt hat bisher, den Hund vom Jagen ab zu halten.Im übrigen würde ich in diesem Fall Auflagen (Leine, Mauli) begrüßen, denn wenn das DANN nochmal vorkommt, würden danach ganz andere Geschütze aufgefahren.
Ein böses Dududu bringt in den seltensten Fällen EInsicht.
Und die fehlte ja schon nach den Jagdausflügen, die der Hund davor gemacht hat! -
Hab noch net alles gelesen, aber zu dem fett gedruckten: wo steht das bitte? Das ist doch von Stadt zu Stadt unterschiedlich, muß nicht überall gelten.
Hier steht das zB für München, wo die Halterin wohl wohnt:
Verordnung zum Halten von HundenWohngebiet = verkehrsberuhigte Zone = Leinenpflicht
Und dazu, daß der Hund, der schonmal gejagt hat, nicht im Wohngebiet frei laufen darf: wo bitte - WO soll ein Hund dann frei laufen, der jagen gehen möchte?? Im Wald, bei den lieben Schweinchen und Rehlein? Auf freiem Feld, wo die Kitze in der Wiese liegen? Da bleibt doch nur die Stadt, wo kaum Wild unterwegs sein wird, und nachdem man Hundchen ja nicht auf der Hauptverkehrsstraße laufen lassen wird, eben das Wohngebiet als ungefährlichste Variante überhaupt. Als selbst Jagdhundhalterin kann ich diesen Gedankengang durchaus nachvollziehen.Ja, dann lassen wir die Hunde halt im Wohngebiet Katzen jagen. Really?
Ein Freilauf gewährender Katzenhalter muß damit rechnen, daß der Katze mal was passiert (meine lasse ich genau aus diesem Grunde eben nicht rumstreunen), damit muß er rechnen, das sagt einem der gesunde Menschenverstand (ich finds furchtbar - aber das steht ja auf nem anderen Blatt - hab mal eine totgefahrene Katze hier aufm Schulweg zur Grundschule gesehen, und frage mich seither, wie lange das arme Tier da liegen und Schmerzen dulden mußt, bevor es endgültig im See aus dem eigenen Blut verstorben war - der Fahrer war nämlich einfach weitergefahren). Wenn der Hundehalter nun das Seine dazu beiträgt, daß der Hund möglichst wenig Schaden anrichten kann, sprich ihn nur an möglichst sicheren Bereichen frei laufen läßt, hat er m.E. nach das Seine getan. Daß man mal zu spät abruft, oder eine Situation falsch einschätzt (weil man die Seitenstraße nicht sehen konnte, aus der die Katze kam o.ä.) ist blöd - aber wir sind alle nur Menschen; wer will da den ersten Stein werfen, wem ist noch nie ein Fehler passiert? Hund ohne Freilauf wäre tierschutzwidrig, siehe Tierschutz-Hundeverordnung. Und der entspricht es nunmal nicht, daß ein Hund einmal im Monat in 500 umzäunten Quadratmetern Garten irgendwo kurz laufen darf.Eh, hast du mal alles gelesen? Die Katzenhalter der 18 Jahre alten Katze standen NEBEN dem Tier.
Die hat NICHT gestreunt und ist auch nicht an irgendeinem Schulhof überfahren worden. Wieso mischst du hier deine Storys in die Frage der TE?
Kein Hundehalter und Tierfreund würde wollen, daß ne Katze durch den eigenen Hund ums Leben kommt - aber den Hund büßen zu lassen für arteigenes Verhalten, weil der Hundeführer nicht unfehlbar war, und noch dazu sonst schon eher aufpaßt, hielte ich seitens des Amtes für verkehrt. Vor allem, weils beim Jagen ja nicht darum geht, daß jemand gefährdet würde durch aggressives Verhalten des Hundes. Aber die Ämter müssen natürlich erstmal dem Vorwurf nachgehen, wenn jemand Anzeige erstattetNein, eben nicht.
Dann muss man sich überlegen, ob man sich wirklich einen Husky holt, und wenn er aus noch so armen Verhältnissen stammt.
Es ist nunmal so, in Deutschland hat jeder auf seinen Hund aufzupassen. Und es ist ja anscheinend dort nicht das erste Mal vorgekommen, es ist nur das erste Mal jemand bzw. etwas zu Schaden gekommen.
Nicht mal Jagdhunde dürfen immer jagen. Wer damit nicht klar kommt, ist vielleicht falsch beraten. Aber es sich sicherlich kein Grundrecht des Hundes.
Ich denke, wenn man mit entsprechender Einsicht beim Amt vorstellig wird (am besten persönlich), dort zu erkennen gibt, daß man künftig verstärkt am Rückruf arbeitet und vielleicht sogar zB die Buchungsbestätigung für ein Anti-Jagd-Seminar mitbringt, (evtl. nachweisen kann, daß der Hund nochnicht allzu lange da ist, oder bislang immer erfolgreich unter Kontrolle stand, seit er da ist-zB seit 5 Jahren da und noch nie ne Katze getötet bis zu dem Tag), dem Geschädigten Ersatz für evtl. entstandene Tierarztkosten etc. bereits angeboten hat und dies kommuniziert, dann sollte sich die Sache erledigen.Da stimme ich dir zu. Wenn sich eben jetzt auch wirklich die Einstellung ändert und nicht wieder zugelassen wird, dass der Hund dauernd abhaut.
Ich finds ja immer "toll", wenn solch ein Tierhalter, der die Katze draußen frei streunen läßt, die ja für Mäuse und Jungvögel wiederum selbst eine Gefahr darstellt, dann auf einmal, wenn die Katze selbst zum Opfer eines Hundes wird (der aber -im Gegensatz zur eigenen Katze- nicht mal unbeaufsichtigt streunen war!), plötzlich die Ämter verständigen und Zetermordio schreien..... Vor allem, wenn sie vorher immer verkündet haben: "lieber ein kurzes, aber (vermeintlich) glückliches Leben im Freien." Das will irgendwie nicht in meinen Kopf, mit was für unterschiedlichen Maßstäben hier scheinbar gemessen werden soll, und weshalb..... Klar ist es traurig, ein Tier auf diese Weise zu verlieren - aber ob da der Hundeführer was für kann, wenn die Katze unbeaufsichtigt streunen war, noch dazu, wenn die schon etwas älter und nicht mehr reaktionsschnell genug ist?
Nochmal: die Katze war nicht unbeaufsichtigt. Insofern brauchst du dich ja nicht über die Halter der gerissenen töten Katze echauffieren. Völlig fehl am Platz.
Daher drücke ich ganz fest die Daumen, daß dieser Vorfall keine negativen Konsequenzen für den Hund haben wird (der kann nix für seinen Jagdtrieb) - aber auch dafür, daß die Halterin einsieht, daß sie mit dem Hund künftig verstärkt am Thema Abrufbarkeit und Impulskontrolle arbeitet, und die Leine, bis zu Erfolgen in dem Thema, etwas rigoroser einsetzt..... :-)
Den Katzenhaltern wünsche ich, daß sie den Verlust ihrer langjährigen Lebensgefährtin Katze möglichst bald verkraften...
Da stimme ich dir auf jeden Fall zu und das kann ich auch nur wünschen
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Ich finde es erschreckend, dass hier oft gesagt wird, die Katze und die Besitzer der Katze sind selber schuld was lassen sie die Katze auch frei laufen. Man muss damit rechnen das so etwas passiert.
Wäre es anstatt der Katze ein Hund gewesen, wäre der also auch selber Schuld. Nein, da würde sich jeder drüber aufregen und sagen die Mutter der Ts hätte ihren Hund sichern müssen. Und das geht ja gar nicht usw. Aber bei einer Katze ist die Katze und die Besitzer der Katze ja selber Schuld und man müsse mit so etwas rechnen. Sorry, aber mir leuchtet es nicht ein wo da der Unterschied ist.
Es ist doch total egal ob es eine Katze, ein Hund, ein Reh, Wildschwein oder sonst ein Tier gewesen ist. Sie wusste dass der Hund abhaut, jagdt was auch immer. Da gehört er nun mal an eine Leine.In einem Wohngebiet muss ich damit rechnen das dort auch Katzen freilaufen können. Kann ich meinen Hund nicht abrufen ist er an der Leine. Auch da kann so etwas passieren. Ich würde sagen das an der Leine deutlich weniger passiert.
Dann kann man den Hund halt nur in einem eingezäunten Bereich ( Garten, Hundefreilauffläche) oder in einem sehr sehr überschaubaren Bereich freilaufen lassen.
Einer unserer Hunde jagt selber der ist zu 98% an der Leine. Es gibt nur zwei Stellen wo wir ihn freilaufen lassen auf einem Spaziergang und im Garten. Wir haben eine 20 Meter Schlepp und an der kann er auch ein wenig rennen, toben usw. Aber nur wenn wir das Gebiet auch überschauen können. Gleichzeitig arbeiten wir am Rückruf und Anti Jagt Training. Klar ist es anstrengend weil man ständig die Gegend scannen muss. Aber dafür kann er wenigstens etwas mehr laufen als an einer kurzen Leinen.
LG
Sacco -
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Himmel - der "arme Hund" muss ggf MK tragen. Oh weh...
Mir tun die Besitzer der Katze leid!!! Sie waren anscheinend dabei, als ihre Katze von einem Hund getötet wurde.
Das! wünsche ich niemanden!
Wie groß wäre wohl der Aufschrei, wenn es ein kleiner Hund gewesen wäre... Ups, mit Beute verwechselt...
Aber in diesem Fall war es ja "nur" eine Katze...
Auch eine Katze ist jemandes Freund, schläft im Bett, wird umsorgt, gepflegt, geliebt.Ja, Hunde jagen. Ja, Hunde machen Beute.
Dennoch ist ein Hund so zu führen, dass er nicht gefährden kann.
Und in diesem Fall war es auch noch bekannt, dass der Hund jagdlich ambitioniert ist.
Das ist kein Fall mehr von "dumm gelaufen", das war grob fahrlässig und daran gibt es nichts zu rütteln.
Setzt dem Husky nen Maulkorb drauf, sichert ihn in Zukunft immer durch ne Leine und sorgt für anderweitige Auslastung. -
Ich finde es erschreckend, dass hier oft gesagt wird, die Katze und die Besitzer der Katze sind selber schuld was lassen sie die Katze auch frei laufen. Man muss damit rechnen das so etwas passiert.
Find ich auch
Aber es ist ja einfacher auf die anderen "zu schimpfen" als sich einzugestehen, dass man einfach Mist gebaut hat.
Der Halter des jagendes Hundes sollte eigentlich damit rechnen, dass überall Katzen (oder andere Jagdobjekte) auftauchen könnten und sich dementsprechend verhalten.
Und wie schon gesagt wurde, ein Fehler passiert MAL, aber alles danach ist eine Entscheidung für den Freilauf trotz besserem Wissens. Dass man Schadensbegrenzung betreiben will kann ich verstehen, aber nicht durch fadenscheinige Argumente und einer schnellen Abhandlung der Sache sondern mit einer wirklichen Einsicht und dem Verständnis Hunde mit Jagdtrieb in unserer Gesellschaft rücksichtsvoll und adäquat zu führen - ebenso der realistischen Einschätzung, ob ich all dies auch wirklich (weiterhin) leisten kann und will.
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Ich denke nicht, dass es einen Unterschied macht bzgl. der Einschätzung des Geschehenen und der juristischen Konsequenzen, ob nun eine Katze oder ein Hund getötet worden wäre, ob das Tier nun alt oder jung, gesund oder krank u.ä. ist. Was geschehen ist, ist schmerzhaft für Katzen- u n d Hundehalter.
Auch für die Mutter des TE war es eine belastende Erfahrung. Auch sie wird die Sache nicht mehr vergessen können. Natürlich war das Verhalten fahrlässig, aber bei aller - verständlichen - Sympathie für die Besitzer der Katze, sollte man auch an die HH denken.
Maulkorb und Leinenzwang sind ja gut und schön, aber ein Hund kann sich auch von der Leine los reißen, der Briefträger kann die Pforte versehentlich offen lassen - Kurz: Es gibt keine 100% Sicherheit, dass dieser Hund einem anderen Lebewesen nichts mehr antut.
@wizzzo: Wie im letzten Satz im Post von @Estandia geäußert , so frage ich mich auch, ob deine Mutter die Haltung dieses Huskys weiterhin leisten will bzw. leisten sollte. -
Sehe ich genau so
Aus dieser Logik heraus darf man keinen Hund, der jemals jagdlich motiviert war, irgendwo frei laufen lassen. Das ist ein Lebewesen, 100% ist da ausgeschlossen.
Meine Bracke hat ein umfangreiches AJT absolviert. Ich bin relativ sicher, dass er auf bekannten Terrain nicht durchstartet. Würde ich sagen "unter keinen Umständen", wäre das aber gelogen. Also müsste er nach dieser Logik ein Leben an der Leine fristen- aufgrund von einer winzigen Eventualität.Dass ein Hund ein anderes Tier erlegt, ist tragisch und natürlich muss man am Problem arbeiten. Und natürlich lasse ich einen hetzenden Hund nicht im Wald und Flur frei. Aber der Unfall ereignete sich im Wohngebiet- da rechnet man nicht mit sowas. Wäre die Katze von einem Auto erwischt worden, hätte es nichts zum Anzeigen gegeben. Meine Eltern haben Katzen, die kämen nie auf die Idee, einen HH anzuzeigen, weil der Freigänger einen Unfall hatte.
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Aus dieser Logik heraus darf man keinen Hund, der jemals jagdlich motiviert war, irgendwo frei laufen lassen. Das ist ein Lebewesen, 100% ist da ausgeschlossen.Meine Bracke hat ein umfangreiches AJT absolviert. Ich bin relativ sicher, dass er auf bekannten Terrain nicht durchstartet. Würde ich sagen "unter keinen Umständen", wäre das aber gelogen. Also müsste er nach dieser Logik ein Leben an der Leine fristen- aufgrund von einer winzigen Eventualität.
Dass ein Hund ein anderes Tier erlegt, ist tragisch und natürlich muss man am Problem arbeiten. Und natürlich lasse ich einen hetzenden Hund nicht im Wald und Flur frei. Aber der Unfall ereignete sich im Wohngebiet- da rechnet man nicht mit sowas. Wäre die Katze von einem Auto erwischt worden, hätte es nichts zum Anzeigen gegeben. Meine Eltern haben Katzen, die kämen nie auf die Idee, einen HH anzuzeigen, weil der Freigänger einen Unfall hatte.
Wäre meine Katze damals unter ein Auto geraten, ja, dann hätte ich es schmerzvoll als Unfall gesehen.
Wäre sie jedoch von einem nicht kontrollierten Hund zerbissen worden, dann hätte der Hundehalter, alle mir möglichen Schritte kennengelernt.
So wie ich es auch nicht als "dumm gelaufen" hinnehmen würde, wenn ein solcher Hund sich meinen Hundezwerg schnappen würde.
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