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Es interessiert leider erstmal nicht, dass deine Mutter nur Hunde aus schlechter Haltung aufnimmt.
Ruf da an und frag nach, was genau die jetzt für Nachweise haben wollen.
Dazu solltet ihr euch einen Anwalt nehmen, der euch bei der Formulierung hilft, falls eine schriftliche Stellungnahme unbedingt erwünscht ist.
Ich an deiner Stelle würde die vermeiden und gleich persönlich hingehen.Unabhängig davon dürfen Hunde in Wohngebieten nicht frei laufen, und erst dreimal nicht, wenn der Hund vorher schon gejagt hat und das bekannt ist.
Also bitte sichert den Hund von nun an an einer Leine, sodass ihr ihn davon abhalten könnt, dass er jagt, evtl. über die Straße rennt usw.Habt ihr ansonsten alle Bestimmungen zur Hundehaltung in eurem Bundesland erfüllt? Haftpflicht? Evtl. Sachkundenachweis? Steuern etc alles Ok? Oder kann man euch da zusätzlich was anhaben?
Rechtlich interessiert das nicht. Aber doch sind die Umstände natürlich anders, als mit einem Hund aus guten Verhältnissen. Den Punkt erwähnte ich mehr, um nicht sofort die Besitzer-Fähigkeiten grundsätzlich in Frage zustellen.
Die Behörde weiß von den Jagdausflügen nicht. Und eigentlich erwischt der Hund kein Tier. Keine Sorge, der Hund läuft aktuell gesichert. Der Vorfall hat meine Mutter natürlich auch sehr mitgenommen.
Ansonsten sind alle Bestimmungen erfüllt.
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Nur eine Frage nebenbei.
Ich weiß ja, dass es sehr rüstige alte Menschen gibt, aber Du schreibst von DEINEM 4jährigen Enkel.
Ist Deine Mutter den kräftemäßig in der Lage einen Hund dieses Kalibers an der Leine zu führen, wenn er Beute sieht und durchstarten will?
Rein logisch muß sie ja schon etwas älter sein und ein Husky bringt ja einiges an Temperament, gepaart mit (Zug-)Kraft und Gewicht mit sich. -
Nur eine Frage nebenbei.
Ich weiß ja, dass es sehr rüstige alte Menschen gibt, aber Du schreibst von DEINEM 4jährigen Enkel.
Ist Deine Mutter den kräftemäßig in der Lage einen Hund dieses Kalibers an der Leine zu führen, wenn er Beute sieht und durchstarten will?
Rein logisch muß sie ja schon etwas älter sein und ein Husky bringt ja einiges an Temperament, gepaart mit (Zug-)Kraft und Gewicht mit sich.Meine Mutter ist Mitte 50. Aber noch gut in Form. Ich denke, das ist kein Problem. Ansonsten hätte es wohl auch hier schon Vorfälle gegeben.
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Falls deine Mutter einen Sachkundenachweis, einen Hundeführerschein, eine BH hat, kann es nicht schaden, ihn vorzulegen.
Was willst du bei einem Gutachter? Zu dem werdet ihr, wenn erforderlich, von der Behörde geschickt.
Die Behörde möchte eine Stellungnahme zu dem Vorfall von deiner Mutter. Mehr zu diesem Zeitpunkt nicht, oder?
Die Frage ist, ob deine Mutter das über einen Anwalt laufen lassen will, oder selbst eine schreiben will.Das alles ist blöd gelaufen, hoffentlich lernt deine Mutter drauß. Noch einmal aktenkundig zu werden ist sicher mehr als ungünstig.
Viel Glück.
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Macht das mit oder ohne Leine denn einen Unterschied beim Vorgehen des KVRs?
Ich denke schon.
Erstens wird im Wohngebiet vermutlich Leinenpflicht herrschen, wo schon mal ein Verstoß vorliegt und zum zweiten wäre es bei einem jagenden Hund eine Frage der Sorgfaltspflicht, ihn am Beschädigen anderer Lebewesen zu hindern. Wenn ein Hund an einer 1,2 m langen Leine ist, hat man als Halter jedenfalls VERSUCHT, Schaden zu vermeiden. Das dürfte rechtlich schon ein Unterschied sein!
(Anmerkung an die TE: Auch, wenn der Hund bisher kein Tier "erwischt" hatte: Er hat sie in Lebensangst, in absolut unnötige Panik versetzt, Deine Mutter riskiert, dass Tiere von dem Hund auf die Straße gehetzt werden, dort überfahren werden oder Menschen (z.B. durch reflexhaftes Ausweichen) zu Schaden kommen!) -
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Falls deine Mutter einen Sachkundenachweis, einen Hundeführerschein, eine BH hat, kann es nicht schaden, ihn vorzulegen.
Was willst du bei einem Gutachter? Zu dem werdet ihr, wenn erforderlich, von der Behörde geschickt.
Die Behörde möchte eine Stellungnahme zu dem Vorfall von deiner Mutter. Mehr zu diesem Zeitpunkt nicht, oder?
Die Frage ist, ob deine Mutter das über einen Anwalt laufen lassen will, oder selbst eine schreiben will.Das alles ist blöd gelaufen, hoffentlich lernt deine Mutter drauß. Noch einmal aktenkundig zu werden ist sicher mehr als ungünstig.
Viel Glück.
Ich habe das Schreiben leider grad nciht vorliegen.
Aber für mich hört sich das Ganze an, als ob meine Mutter nun noch alles vorlegen kann, um eine Anordnung des Maulkorbs oder Leinenzwang zu vermeiden. Sprich: Vielleicht ist das die letzte Chance ein Gutachten vorzulegen. Und wenn die Möglichkeit vertan ist, folgt der Leinenzwang oder Maulkorb.Genau darum geht es mir: Welche Aussagen, Belege und Dokumte machen Sinn?
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Den Punkt erwähnte ich mehr, um nicht sofort die Besitzer-Fähigkeiten grundsätzlich in Frage zustellen.
Sorry, dass ich auf dem Punkt rum reite:
Aber die Besitzer-Fähigkeit stelle ich absolut in Frage!
Denn Deine Mutter scheint nicht in der Lage zu sein, den jagenden Hund entsprechend zu sichern!
Abwägung und Vermeiden von Gefahren gehört absolut in den Bereich der "Besitzer-Fähigkeiten".Leinen-und Maulkorb zwang sollte Deine Mutter sich für diesen Hund schon selber auferlegen!
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Die Behörde weiß von den Jagdausflügen nicht. Und eigentlich erwischt der Hund kein Tier.
Ansonsten wäre da längst schon etwas passiert.
Das sind halt Aussagen, die zeigen, dass es vorher auch schon Vorfälle gab und ihr bisher nur Glück hattet, dass die Katzen schnell genug waren, deine Mutter bisher keiner gemeldet hat und bisher niemand zu Schaden gekommen ist.
Dann muss der Hund bzw deine Mutter vielleicht einfach Auflagen kriegen. Von der Leine sollte der Hund eh nie mehr.
Und für die Schadensbegrenzung: Anwalt, der das Schreiben formuliert. Hab ich aber oben schon geschrieben. -
Rechtlich interessiert das nicht. Aber doch sind die Umstände natürlich anders, als mit einem Hund aus guten Verhältnissen. Den Punkt erwähnte ich mehr, um nicht sofort die Besitzer-Fähigkeiten grundsätzlich in Frage zustellen.
Die Behörde weiß von den Jagdausflügen nicht. Und eigentlich erwischt der Hund kein Tier. Keine Sorge, der Hund läuft aktuell gesichert. Der Vorfall hat meine Mutter natürlich auch sehr mitgenommen.
Die Umstände sind überhaupt nicht anders und ich stelle die Besitzer-Fähigkeit sehr wohl unter Frage. Jeder hat seinen Hund (egal aus welchen Umständen), so zu sichern das niemanden etwas passiert. Unfälle können tragischer Weise dann immer noch passieren.Aber so wie du es beschreibst war es hier kein Unfall. Denn es war bekannt, dass der Hund jagt. Und "er erwischt eigentlich kein Tier", klingt auch eher so, als wenn er schon mehrfach versucht hat und eben zum Glück noch keinen Erfolg hatte.
Dieser Hund ist sicher kein Monster, aber er gehört ausnahmslos an die Leine! Und wenn es eine Schleppleine ist. -
Ein jagender Hund muss angemessen gesichert werden.
Auf euch kann Sachkundenachweis, Leinen- und Maulkorbpflicht in der Öffentlichkeit (sobald der Hund das eigene Grundstück verlässt!!) zukommen.
Sollte der Hund als gefährlich eingestuft werden kommen je nach Bundesland noch höhere Steuern (im Höchstfall glaube ich irgendwas zw. 800 und 1000€ im Jahr)
Sollte bei dem SKN der Eindruck entstehen, dass deine Mutter den Hund nicht angemessen händeln bzw sichern kann, wird der Hund eingezogen und je nach Prognose auch eingeschläfert.
Klar könnt ihr auch nochmal mit einigermaßen heiler Haut davon kommen...dann habt ihr aber viel Glück gehabt. -
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