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Ahje, warum artet das immer so aus?
Scheisse ist, dass der Katze etwas passiert ist. Da redet sich niemand raus. Die Mutter nun als unfähig einen Hund zu führen zu bezeichnen und aus einem halben Satz zu interpretieren, dass das Tier fröhlich und ignorant zum jagen geschickt wird... naja.Äußert euch beim Amt zu dem Vorfall, gebt ihn zu und bedauert das Geschehen. Versichert, dass das Tier bisher niemandem geschadet hat und ab jetzt Maßnahmen ergriffen werden, dass so etwas nicht noch mal vorkommt. Vielleicht kann noch ein Hundetrainer zu Rate gezogen und ein Kurs gemacht werden, damit deine Mutter Situationen zukünftig besser und schneller erkennen kann?
Eventuell gibt es Auflagen wie Leinenpflicht oder Maulkorb. Ich denke, damit muss man dann einfach leben. Der Hund hat ein (von jemand anderem geliebtes) Haustier gerötet, das darf nicht wieder vorkommen und Auflagen wären gerechtfertigt.
Schreibt einen Brief an die Katzenmama und entschuldigt euch in aller Form. -
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Hi
hast du hier Hund beißt Katze tot - Schreiben vom KVR* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!
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Um das vielleicht mal zu korrigieren: Ich weiß nicht, wie ausgeprägt der Jagdsinns des Hundes ist und ob er davor schon Katzen jagte. Ich weiß nur, dass er beim Ausgehen schon ein paar mal ausgebüchst ist. Daraus schlussfolgerte ich die Jagd-Motivation.
Dann sollte deine Mutter auch das Ansprechen. Sie sollte auch Einsicht zeigen und zugestehen, dass sie einen Fehler gemacht hat. Auch sagen, dass sie die Auflagen erfüllen wird, wenn sie denkt, dass es in Ordnung ist. Wenn die Behörde denkt, der Hund müsse eingeschläfert werden, dann kann sie natürlich auf Einsicht 'pupsen' :)
Ich sitze gerade in meiner Pause im Ordnungsamt und kann dir sagen, wer Einsicht zeigt und sich bessern will, der wird auch nicht so hart gestraft wie Personen, die lediglich schreiben "Der Hund ist lieb, der tut sonst nie was". Wir als Behörde möchten den Bürgern nichts böses, wir wollen auch den Tieren nichts böses, am liebsten wäre es uns, wenn alles einsichtig geregelt werden würde.
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Wir wollen hier nicht in Anarchie verfallen
Der Jäger hat, genauso wie jeder andere auch, lediglich die Möglichkeit, eine Anzeige zu stellen. Dann muss der Halter mit den folgenden Auflagen oder Folgen durch die Exekutive (Verwaltung, Polizei) leben. Der Jäger darf aber niemals einen Hund wegen eines Wildrisses töten, wenn der hund jemandem gehört! Bitte nicht mit 'Aug um Aug, Zahn um Zahn' argumentieren!!Also HIER in NRW darf ein Jäger unter bestimmten Vorraussetzungen einen Hund der wildert töten. Tut mir Leid aber ist so...
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Also HIER in NRW darf ein Jäger unter bestimmten Vorraussetzungen einen Hund der wildert töten. Tut mir Leid aber ist so...
Ja, wenn der Hund 'in der Tat ertappt' wird, sprich, genau in dem Moment dabei ist, Wild zu töten. Nach Rechtsprechung muss der Jäger im Nachinein auch beweisen können, dass der Hund in dem Moment ein Wildtier gerissen hat. Nur ein freilaufender Hund im Wald berechtigt einen Jäger nicht zu Schuss. Auch das scheinbare oder tatsächliche Hetzen berechtigt einen Jäger nicht zum Abschuss des Hundes.
Bei Katzen ist das wiederum aus der Rechtssprechung etwas anderes, die sind 'wildernd' wenn sie, je nach Bundesland, 200m bis 500m vom letzten Wohngebäude entfernt sind.
Wenn ich das mit dem 'er geht jagen' falsch verstanden habe und du damit tatsächlich das in dem Moment stattfindene Reißen des Wildes verstehst, dann hast du natürlich Recht und ich stimme dir zu.
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Wir wollen hier nicht in Anarchie verfallen
Der Jäger hat, genauso wie jeder andere auch, lediglich die Möglichkeit, eine Anzeige zu stellen. Dann muss der Halter mit den folgenden Auflagen oder Folgen durch die Exekutive (Verwaltung, Polizei) leben. Der Jäger darf aber niemals einen Hund wegen eines Wildrisses töten, wenn der hund jemandem gehört! Bitte nicht mit 'Aug um Aug, Zahn um Zahn' argumentieren!!Das ist leider falsch. Es gibt diverse Bundesländer in dem Hund und Katze (auch mit Besitzer, selbst wenn sich dieser in der Nähe befindet) geschossen werden dürfen. Selbst wenn sie noch "nur" beim hetzen sind, es bedarf nicht der Tötung des Tieres.
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Die Mutter nun als unfähig einen Hund zu führen zu bezeichnen und aus einem halben Satz zu interpretieren, dass das Tier fröhlich und ignorant zum jagen geschickt wird... naja.
es wurde auf Seite 1 gesagt, daß der Hund schon mal jagd, weshalb die Leine immer mit dabei ist (was ja nichts hilft, wenn sie nicht am Hund ist) und auf seite 5, daß der Hund ein paar Mal ausgebüchst ist. Das finde ich schon ignorant. Egal, weshalb der Hund abhaut, es können immer andere zu Schaden kommen und auch dem Hund gegenüber, der überfahren werden kann, finde ich es nicht fair.
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Daraufhin erstattete die Katzenhalterin Anzeige bei der Polizei. Diese wurde aber fallengelassen.
[...]
Mit der Aussage: 'Nach uns vorliegenden Erkenntnissen sollen von Ihrer Hundehaltung Gefahren für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen.'
Wieso wurde die Anzeige "fallen gelassen"?Mir persönlich fehlen bei der Schilderung im Eingangspost ja einige Details: hast Du gesehen, dass der Husky die Katze erwischt hat? Hat es jemand anderes gesehen? Welche Art der Verletzung hatte die Katze? Kann definitiv ausgeschlossen werden, dass die Katze nicht aus anderen Gründe gestorben ist?? (Ich erinnere mich gut an die Halterin eines bekannt unverträglichen Hunds, der selbst angeleint einen freilaufenden "erwischt" hat, dieser ist gestorben - und hier wurde über SEITEN über einen Herzfehler des gestorbenen Hunds diskutiert).
Letztlich würde ich die Behörde nach den Details der "vorliegenden Erkenntnissen" fragen. Und dann würde ich mir noch einmal die Beweislage ansehen - vllt sind diese Gedanken auch unnötig, weil die Sachlage so klar ist, aber im Zweifel braucht eine Behörde auch Beweise.Meine Art und Weise damit umzugehen wäre nicht, etwas Rühriges zu schreiben, sondern ich würde da auch erstmal anrufen und fragen, was mir denn genau zur Last gelegt wird und welche Belege/Beweise es dafür gibt. Die schriftliche Stellungnahme würde ich von diesem Telefonat abhängig machen.
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Ja, wenn der Hund 'in der Tat ertappt' wird, sprich, genau in dem Moment dabei ist, Wild zu töten. Nach Rechtsprechung muss der Jäger im Nachinein auch beweisen können, dass der Hund in dem Moment ein Wildtier gerissen hat. Nur ein freilaufender Hund im Wald berechtigt einen Jäger nicht zu Schuss. Auch das scheinbare oder tatsächliche Hetzen berechtigt einen Jäger nicht zum Abschuss des Hundes.
Bei Katzen ist das wiederum aus der Rechtssprechung etwas anderes, die sind 'wildernd' wenn sie, je nach Bundesland, 200m bis 500m vom letzten Wohngebäude entfernt sind.Wenn ich das mit dem 'er geht jagen' falsch verstanden habe und du damit tatsächlich das in dem Moment stattfindene Reißen des Wildes verstehst, dann hast du natürlich Recht und ich stimme dir zu.
Hetzen und mehr als 100m Entfernung zum Halter reichen hier schon für die Freigabe zum Abschuss. Aber ich schrieb ganz klar unter bestimmten Bedingungen während du zuerst behauptet hast das wäre unter keinen Umständen so..was leider nicht stimmt. Daher sollte man solche Aktionen seiten des Hundes immer verhindern wenn einem das Leben des eigenen Tieres lieb ist
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Bei KVR denke ich an München, da ich den Begriff nur daher kenne.
Da ich in M wohne ein paar Sätze zur Leinenpflicht: hier gibt es keine Allgemeine Leinenpflicht. Die verbotenen Geiete sind entweder gekennzeichnet oder öffetlich bekannt gegeben.
Was will die Behörde nun, wenn Sie konkret kein SKN oder Gutachten fordert, sondern erstmal nur eine Stellungnahme?
Wie können wir auf dieses Schreiben positiv wirkend reagieren?Naja... sie will eine Stellungnahme. Also eine Darstellung deiner Mutter, wie das passieren konnte.....
Was es da "positiv wirkend" geben sollte - keine Ahnung: Aufgrund von Unachtsamkeit seitens deiner Mutter, war der Hund in der Lage die Katze zu töten. Wie gesagt, was es da positiv darzustellen gibt weiß ich nicht.
Sie kann höchstens was für "ab jetzt" darlegen:
- professionelles Hundetraining mit Schwerpunkt Anti-Jagd-Training
- evtl. rassegerechte Auslastung des Hunde andenken
- Freilauf ab sofort nur in Gebieten, in denen dies gefahrlos möglich ist - also entweder eingezäunt oder seeeeeeehr übersichtlich
So würde zB eine Aussage wie "Hunde gehören frei gehalten und nicht an die Leine" sicherlich negative Folgen mitsichziehen.So eine Aussage führt bei mir auch immer zu einem leichten Würgereiz-Gefühl.....
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