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Hetzen und mehr als 100m Entfernung zum Halter reichen hier schon für die Freigabe zum Abschuss. Aber ich schrieb ganz klar unter bestimmten Bedingungen während du zuerst behauptet hast das wäre unter keinen Umständen so..was leider nicht stimmt. Daher sollte man solche Aktionen seiten des Hundes immer verhindern wenn einem das Leben des eigenen Tieres lieb ist
Welches Bundesland? In NRW beispielsweise ist es nach § 25 Abs . 4 LJG-NRW wie folgt geregelt:
(4) Die zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen sind befugt,
[...]
2. Hunde außerhalb der Einwirkung ihrer Führerinoder ihres Führers abzuschießen, wenn
a) diese Wild töten oder erkennbar hetzen und in der Lage sind, das Wild zubeißen oder zu reißen,
b) es sich um keine Blinden-, Behindertenbegleit-, Hirten-, Herdenschutz-,Jagd-, Polizei- oder Rettungshunde handelt, soweit sie als solche kenntlichsind und solange
c) andere mildere und zumutbare Maßnahmen des Wildtierschutzes, insbesonderedas Einfangen des Hundes, nicht erfolgversprechend sind.Es müssen alle drei Voraussetzungen gegeben sein. Dass Ziffer b eine Schutzfunktion des Besitzes ist, ist glaube ich, einleuchtend. Was wichtig ist, ist Ziffer c. Wie möchte der Jäger danach beweisen, dass der Hund nicht davon abhaltbar war? 100 m scheinen mir eine Strecke zu sein, in dem man beispielsweise einen Warnschuss abgeben könnte und nicht versucht, einen 40 km/h schnellen Hund zu erlegen.
Ich stimme zu, dass meine Behauptung, es sei immer verboten, hastig war und ich darüber vor absenden nicht nochmal drüber nachgedacht habe.
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Hi
hast du hier Hund beißt Katze tot - Schreiben vom KVR* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!
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Deine Mutter wusste, dass der Hund zum jagen neigt und lässt ihn trotzdem frei laufen, da war dieses Szenario doch bereits vorprogrammiert. Es ist auch völlig egal, ob er vorher nichts erwischt hat, der Akt an sich ist schon Belohnung und Bestätigung genug für den Hund und dass sie beim ersten mal schon nichts dagegen unternommen hat (ihn zumindest so zu Sicher, dass sowas nicht noch mal passieren kann) ist schlicht und ergreifend Verantwortungslos.
Wir reden hier auch nicht von einem Tragischen Unfall, Fahrlässig trifft es eher.(ich weiß, ich trage gerade gar nichts zum Thema an sich bei, aber das musste ich einfach mal los werden)
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Wieso wurde die Anzeige "fallen gelassen"?
Mir persönlich fehlen bei der Schilderung im Eingangspost ja einige Details: hast Du gesehen, dass der Husky die Katze erwischt hat? Hat es jemand anderes gesehen? Welche Art der Verletzung hatte die Katze? Kann definitiv ausgeschlossen werden, dass die Katze nicht aus anderen Gründe gestorben ist?? (Ich erinnere mich gut an die Halterin eines bekannt unverträglichen Hunds, der selbst angeleint einen freilaufenden "erwischt" hat, dieser ist gestorben - und hier wurde über SEITEN über einen Herzfehler des gestorbenen Hunds diskutiert).
Letztlich würde ich die Behörde nach den Details der "vorliegenden Erkenntnissen" fragen. Und dann würde ich mir noch einmal die Beweislage ansehen - vllt sind diese Gedanken auch unnötig, weil die Sachlage so klar ist, aber im Zweifel braucht eine Behörde auch Beweise.Meine Art und Weise damit umzugehen wäre nicht, etwas Rühriges zu schreiben, sondern ich würde da auch erstmal anrufen und fragen, was mir denn genau zur Last gelegt wird und welche Belege/Beweise es dafür gibt. Die schriftliche Stellungnahme würde ich von diesem Telefonat abhängig machen.
Dazu bin ich leider nicht gut genug informiert. Aber die Polizei kann wohl nichts mehr machen, nachdem eine ANzeige eingegangen ist.
Die Katzen-Besitzer und meine Schwester und Mutter waren in unmittelbarer Nähe. Da der Vorfall aber eh schon von der Polizei aufgenommen wurde, ist die Beweislage doch schon ziemlich festgefahren - und ich denke auch eindeutig und richtig.Bei KVR denke ich an München, da ich den Begriff nur daher kenne.
Da ich in M wohne ein paar Sätze zur Leinenpflicht: hier gibt es keine Allgemeine Leinenpflicht. Die verbotenen Geiete sind entweder gekennzeichnet oder öffetlich bekannt gegeben.Naja... sie will eine Stellungnahme. Also eine Darstellung deiner Mutter, wie das passieren konnte.....Was es da "positiv wirkend" geben sollte - keine Ahnung: Aufgrund von Unachtsamkeit seitens deiner Mutter, war der Hund in der Lage die Katze zu töten. Wie gesagt, was es da positiv darzustellen gibt weiß ich nicht.
Sie kann höchstens was für "ab jetzt" darlegen:
- professionelles Hundetraining mit Schwerpunkt Anti-Jagd-Training
- evtl. rassegerechte Auslastung des Hunde andenken
- Freilauf ab sofort nur in Gebieten, in denen dies gefahrlos möglich ist - also entweder eingezäunt oder seeeeeeehr übersichtlichSo eine Aussage führt bei mir auch immer zu einem leichten Würgereiz-Gefühl.....
DAs sind doch schon 3 Punkte, die positiv wirken könnten!?
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Faktisch muss man als Jäger eine Helmkamera tragen, um einen Hund rechtmäßig schießen zu können. Dann kann man auch nachweisen, ob andere Maßnahmen geholfen hätten. Denke aber, dass bei einem akut hetzenden Hund niemand sagen würde, man hätte Einfangversuche unternehmen müssen - wenn man da ein paar Mal brüllt, um den Hund abzulenken und wenn das nicht hilft dann schießt.
Ich hab mich mal zwischen einen hetzenden Herder und ein Reh gestellt, dass mich vorher fast umgerannt hat. Den musste ich schon ordentlich angehen, um den von seinem High runter zu kriegen.
Die zur "Ausübung des Jagdschutzes berechtigte Person" ist übrigens nur der Revierpächter - das ist nicht einfach mit Jäger gleich zu setzen. Die meisten Jäger jagen mit Erlaubnis im Revier von jemand anderem, weil kaum ein Jäger Zeit hat, den Abschussplan eines Reviers ganz alleine zu erfüllen. Die meisten Jäger dürfen also trotzdem keine Hunde schießen.
Ist OT, aber das nur zur Möglichkeit, als Jäger Hunde zu schießen.
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DAs sind doch schon 3 Punkte, die positiv wirken könnten!?
Wenn sie dann auch wirklich durchgeführt werden. Das sind dann wahrscheinlich Auflagen an die sich deine Mutter halten muss, sonst wird das nichts. Und Belege dafür müssen auch angebracht werden (Bestätigung der Hundeschule ist ein einziger Beleg, der mir einfällt, der Rest wäre Personenbezogen und könnte dann nach Bescheid auch einfach wieder 'vergessen' werden).
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Welches Bundesland? In NRW beispielsweise ist es nach § 25 Abs . 4 LJG-NRW wie folgt geregelt:
(4) Die zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen sind befugt,
[...]
2. Hunde außerhalb der Einwirkung ihrer Führerinoder ihres Führers abzuschießen, wenn
a) diese Wild töten oder erkennbar hetzen und in der Lage sind, das Wild zubeißen oder zu reißen,
b) es sich um keine Blinden-, Behindertenbegleit-, Hirten-, Herdenschutz-,Jagd-, Polizei- oder Rettungshunde handelt, soweit sie als solche kenntlichsind und solange
c) andere mildere und zumutbare Maßnahmen des Wildtierschutzes, insbesonderedas Einfangen des Hundes, nicht erfolgversprechend sind.Es müssen alle drei Voraussetzungen gegeben sein. Dass Ziffer b eine Schutzfunktion des Besitzes ist, ist glaube ich, einleuchtend. Was wichtig ist, ist Ziffer c. Wie möchte der Jäger danach beweisen, dass der Hund nicht davon abhaltbar war? 100 m scheinen mir eine Strecke zu sein, in dem man beispielsweise einen Warnschuss abgeben könnte und nicht versucht, einen 40 km/h schnellen Hund zu erlegen.
Ich stimme zu, dass meine Behauptung, es sei immer verboten, hastig war und ich darüber vor absenden nicht nochmal drüber nachgedacht habe.
Exakt das habe ich aber gesagt Unter bestimmten Bedingungen. Im Zweifel selbst wenn der Jäger sich anschließend verantworten muss ob wirklich alles 3 Sachen erfüllt waren..den Hund bringt das nicht wieder ins Leben zurück. Daher sollte man seinen Hund einfach nicht hinter Wild herhetzen lassen sondern bei sich behalten. Sollte ja nicht zu viel verlangt sein oder?
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DAs sind doch schon 3 Punkte, die positiv wirken könnten!?
Würde deine Mutter denn ernthaft einen dieser 3 Punkte angehen? Oder gar alle? Und mit "ernthaft" meine ich: nicht alibi-mäßig danit das blöde Amt Ruhe gibt under nette Husky weiterhin sein Leben ohne Einschränkuneg leben kann - wenn er doch jetzt schon von der Kette gerettet wurde....
Ich zweifel da dran. Denn warum hat sie das dann nicht schon früher gemacht? Wrum nicht nach dem "ausbüchsen, aber er erwischt ja nichts"? Punkt 3 hätte sie nämlich schon nach dem ersten "Ausflug" machen können....
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Euch ist aber eigentlich klar, dass Hunde einen Jagdinstinkt im Allgemeinen haben und das dazu gehört?
Ja. Und wenn der anders nicht regulierbar ist, muß der Hund eben gesichert werden (Leine, Maulkorb) was bisher scheinbar bei diesem Hund nicht für nötig gehalten wurde, obwohl der nicht regulierbare Jagdtrieb bekannt war.
Rausgeredet wird sich mit: "Der hat ja noch nie einen erwischt!", was ja deutlich darauf schließen läßt, dass die sog. Tierliebe hier nur bis zur Nasenspitze des eigenen Hundes reicht!Jagen würde sie auf jeden Fall, deshalb sind Huskys typische Dauer-Leinenhunde.
So ist es! Zumindest in diesem Fall!
Wieso ich hier schreibe: Mir ist einfach nur dieses "der Hund hat ein Lebewesen/Tier getötet" sauer aufgestoßen bzw. hat mir das in der Seele weg getan. Das ist ein normales Verhalten beim Hund, dass bei einem weglaufenden FUTTERTier der Jagdinstinkt einsetzt. Ich rede ja nicht von bösartigen, gefährlichen Hunden. Um Gottes Willen!
Niemand hat geschrieben, dass das Tier böse oder eine Bestie ist!
Gefährlich für die Tiere seiner Umgebung ist er, das zeigt ja das gehäufte unkontrollierte Jagen.
Nur der Halter ist fahrlässig, wenn er den Hund trotz bekanntem nicht regulierbarem Jagdtrieb nicht entsprechend zumindest mit Leine sichert.
Mehr hat keiner geschrieben!Aber das ein Hund eine Katze beisst / Frisst / tötet aufgrund der eigenen Größe und Stärke... also das würde ich einem Hund NIEMALS vorwerfen.
Tut ja auch keiner!
Meine Hunde sind auch immer an der Leine, das sehe ich nicht anders.
Siehste! DA ist der Unterschied zwischen verantwortungsbewußter Hundehaltung (nämlich Deiner) und unverantwortlicher (nämlich die Mutter des TS)
Bei der Argumentation müsste jede Katze an die Leine. Denke nicht, dass die Mäuse beim Kampf mit der Katze nur SPaß empfinden?
Tierlieb ist ein großer Begriff, der sich kaum einhalten lässt.Meine Katzen halte ich u.a., DAMIT sie Haus und Hof Mäuse-und Rattenfrei halte.
Sonst müßte ich nämlich regelmäßig zu Gift greifen, was ich auf jeden Fall verhindern will! -
Würde deine Mutter denn ernthaft einen dieser 3 Punkte angehen? Oder gar alle? Und mit "ernthaft" meine ich: nicht alibi-mäßig danit das blöde Amt Ruhe gibt under nette Husky weiterhin sein Leben ohne Einschränkuneg leben kann - wenn er doch jetzt schon von der Kette gerettet wurde....
Ich zweifel da dran. Denn warum hat sie das dann nicht schon früher gemacht? Wrum nicht nach dem "ausbüchsen, aber er erwischt ja nichts"? Punkt 3 hätte sie nämlich schon nach dem ersten "Ausflug" machen können....Das weiß ich nicht. Ich denke, sie hat das Szenario der Tragödie nicht bedacht. Kann mir aber durchaus vorstellen, dass hier ein Umdenken stattfindet.
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Ich weiß nicht. Wir sehen es bei hundert Dingen so, dass Hundehalter Menschen sind und Fehler machen können.
Ein Hund der plötzlich abzwitschert, obwohl er vorher nie gejagt hat, ist ein Fehler (in der Einschätzung) den wirklich jeder machen kann.
Einen Hund, der bekanntermaßen jagen geht, offline laufen zu lassen, weil "der hat ja noch nie einen erwischt" ist kein Fehler mehr, das ist Ignoranz ALLER anderen Tiere gegenüber!
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