Hund beißt Katze tot - Schreiben vom KVR

  • Der Jäger hat, genauso wie jeder andere auch, lediglich die Möglichkeit, eine Anzeige zu stellen. Dann muss der Halter mit den folgenden Auflagen oder Folgen durch die Exekutive (Verwaltung, Polizei) leben. Der Jäger darf aber niemals einen Hund wegen eines Wildrisses töten, wenn der hund jemandem gehört! Bitte nicht mit 'Aug um Aug, Zahn um Zahn' argumentieren!!

    Hier gab es vor ca. einem Jahr einen Fall, wo ein Jäger einen Hund der (nicht zum ersten Mal) gewildert hat, erschoß.


    Der Hundehalter hat geklagt, ist per Zeitung an die Öffentlichkeit gegangen.... und hat den darauf folgenden Prozess verloren, weil der Jäger im Recht gewesen ist.

  • Hier gab es vor ca. einem Jahr einen Fall, wo ein Jäger einen Hund der (nicht zum ersten Mal) gewildert hat, erschoß.
    Der Hundehalter hat geklagt, ist per Zeitung an die Öffentlichkeit gegangen.... und hat den darauf folgenden Prozess verloren, weil der Jäger im Recht gewesen ist.

    Wie bereits in vorangegangen Antworten mit Angel21 geschrieben, weiß ich das nun auch.


    Und du schriebst auch, dass der Hund mehrmalig gewildert hat. Dann ist natürlich die Rechtsprechung auch auf Seiten des Jägers.

  • Wenn die Behörde denkt, der Hund müsse eingeschläfert werden, dann kann sie natürlich auf Einsicht 'pupsen' :)

    Ich denke kaum, dass irgendeine Behörde einen Hund einschläfern lassen wird, weil er ein Tier getötet hat.

    Ja, wenn der Hund 'in der Tat ertappt' wird, sprich, genau in dem Moment dabei ist, Wild zu töten.

    Also HIER reicht es, wenn der Hund beim Hetzen erwischt wird.

  • Ich denke kaum, dass irgendeine Behörde einen Hund einschläfern lassen wird, weil er ein Tier getötet hat.

    Also HIER reicht es, wenn der Hund beim Hetzen erwischt wird.

    Einschläfern: Es war eher ein extremes Beispiel. Davor schrieb ich, dass die Mutter Einsicht zeigen soll und entsprechend reagieren soll. Nicht verharmlosen. Eine Anhörung ist für den Betroffenen immer eine Möglichkeit, sich gegen die geplante Maßnahme zu äußern. Wenn der Maulkorb geplant ist, habe ich zur Einsicht geraten, wenn Euthanasie geplant ist, soll sich die Mutter wehren. Bitte das Zitat nicht aus dem Kontext reißen.


    Mein Onkel ist Jäger in Nds. und deshalb kannte ich zunächst nur die Regelung des NJagdG. Dort gilt die Regel des Wilderns (§ 29 NJagdG) und nach Rechtsprechung bezeichnet das das akute Reißen. Wie oben schon geschrieben ist es in NRW anders, aber darauf habe ich dich bereits hingewiesen. Dass es bei dir so ist, ist natürlich in Ordnung. Angel21 hat mich schon aufgeklärt.

  • .........
    Unabhängig davon dürfen Hunde in Wohngebieten nicht frei laufen, und erst dreimal nicht, wenn der Hund vorher schon gejagt hat und das bekannt ist.
    .......

    Hab noch net alles gelesen, aber zu dem fett gedruckten: wo steht das bitte? Das ist doch von Stadt zu Stadt unterschiedlich, muß nicht überall gelten.


    Und dazu, daß der Hund, der schonmal gejagt hat, nicht im Wohngebiet frei laufen darf: wo bitte - WO soll ein Hund dann frei laufen, der jagen gehen möchte?? Im Wald, bei den lieben Schweinchen und Rehlein? Auf freiem Feld, wo die Kitze in der Wiese liegen? Da bleibt doch nur die Stadt, wo kaum Wild unterwegs sein wird, und nachdem man Hundchen ja nicht auf der Hauptverkehrsstraße laufen lassen wird, eben das Wohngebiet als ungefährlichste Variante überhaupt. Als selbst Jagdhundhalterin kann ich diesen Gedankengang durchaus nachvollziehen.


    Ein Freilauf gewährender Katzenhalter muß damit rechnen, daß der Katze mal was passiert (meine lasse ich genau aus diesem Grunde eben nicht rumstreunen), damit muß er rechnen, das sagt einem der gesunde Menschenverstand (ich finds furchtbar - aber das steht ja auf nem anderen Blatt - hab mal eine totgefahrene Katze hier aufm Schulweg zur Grundschule gesehen, und frage mich seither, wie lange das arme Tier da liegen und Schmerzen dulden mußt, bevor es endgültig im See aus dem eigenen Blut verstorben war - der Fahrer war nämlich einfach weitergefahren). Wenn der Hundehalter nun das Seine dazu beiträgt, daß der Hund möglichst wenig Schaden anrichten kann, sprich ihn nur an möglichst sicheren Bereichen frei laufen läßt, hat er m.E. nach das Seine getan. Daß man mal zu spät abruft, oder eine Situation falsch einschätzt (weil man die Seitenstraße nicht sehen konnte, aus der die Katze kam o.ä.) ist blöd - aber wir sind alle nur Menschen; wer will da den ersten Stein werfen, wem ist noch nie ein Fehler passiert? Hund ohne Freilauf wäre tierschutzwidrig, siehe Tierschutz-Hundeverordnung. Und der entspricht es nunmal nicht, daß ein Hund einmal im Monat in 500 umzäunten Quadratmetern Garten irgendwo kurz laufen darf.


    Kein Hundehalter und Tierfreund würde wollen, daß ne Katze durch den eigenen Hund ums Leben kommt - aber den Hund büßen zu lassen für arteigenes Verhalten, weil der Hundeführer nicht unfehlbar war, und noch dazu sonst schon eher aufpaßt, hielte ich seitens des Amtes für verkehrt. Vor allem, weils beim Jagen ja nicht darum geht, daß jemand gefährdet würde durch aggressives Verhalten des Hundes. Aber die Ämter müssen natürlich erstmal dem Vorwurf nachgehen, wenn jemand Anzeige erstattet.


    Ich denke, wenn man mit entsprechender Einsicht beim Amt vorstellig wird (am besten persönlich), dort zu erkennen gibt, daß man künftig verstärkt am Rückruf arbeitet und vielleicht sogar zB die Buchungsbestätigung für ein Anti-Jagd-Seminar mitbringt, (evtl. nachweisen kann, daß der Hund nochnicht allzu lange da ist, oder bislang immer erfolgreich unter Kontrolle stand, seit er da ist-zB seit 5 Jahren da und noch nie ne Katze getötet bis zu dem Tag), dem Geschädigten Ersatz für evtl. entstandene Tierarztkosten etc. bereits angeboten hat und dies kommuniziert, dann sollte sich die Sache erledigen.


    Ich finds ja immer "toll", wenn solch ein Tierhalter, der die Katze draußen frei streunen läßt, die ja für Mäuse und Jungvögel wiederum selbst eine Gefahr darstellt, dann auf einmal, wenn die Katze selbst zum Opfer eines Hundes wird (der aber -im Gegensatz zur eigenen Katze- nicht mal unbeaufsichtigt streunen war!), plötzlich die Ämter verständigen und Zetermordio schreien..... Vor allem, wenn sie vorher immer verkündet haben: "lieber ein kurzes, aber (vermeintlich) glückliches Leben im Freien." Das will irgendwie nicht in meinen Kopf, mit was für unterschiedlichen Maßstäben hier scheinbar gemessen werden soll, und weshalb..... Klar ist es traurig, ein Tier auf diese Weise zu verlieren - aber ob da der Hundeführer was für kann, wenn die Katze unbeaufsichtigt streunen war, noch dazu, wenn die schon etwas älter und nicht mehr reaktionsschnell genug ist?


    Daher drücke ich ganz fest die Daumen, daß dieser Vorfall keine negativen Konsequenzen für den Hund haben wird (der kann nix für seinen Jagdtrieb) - aber auch dafür, daß die Halterin einsieht, daß sie mit dem Hund künftig verstärkt am Thema Abrufbarkeit und Impulskontrolle arbeitet, und die Leine, bis zu Erfolgen in dem Thema, etwas rigoroser einsetzt..... :-)


    Den Katzenhaltern wünsche ich, daß sie den Verlust ihrer langjährigen Lebensgefährtin Katze möglichst bald verkraften...

  • Ich hab selbst einen sehr jagdmotivierten Hund und frag mich wirklich, wieso man allgemein frei laufen lässt, wenn man weiß man kann im Falle einer Sichtung eines jagdbaren Objektes NICHTS tun.
    Ich bin doch nicht alleine mit der Angst vor Autos? Abgesehen vom Verhindern wollen des Jagderfolges.

  • Ich hab selbst einen sehr jagdmotivierten Hund und frag mich wirklich, wieso man allgemein frei laufen lässt, wenn man weiß man kann im Falle einer Sichtung eines jagdbaren Objektes NICHTS tun.
    Ich bin doch nicht alleine mit der Angst vor Autos? Abgesehen vom Verhindern wollen des JagJagderfolges.

    Wenn Du mir sagst, dass dein Hund nur an der kurzen Leine hängt, würde ich das bedenklich finden. Hängt er an der Schleppleine verhindert das ein Hetzen und ggf. Jagderfolg nicht zuverlässig.

  • Daß man mal zu spät abruft, oder eine Situation falsch einschätzt (weil man die Seitenstraße nicht sehen konnte, aus der die Katze kam o.ä.) ist blöd - aber wir sind alle nur Menschen; wer will da den ersten Stein werfen, wem ist noch nie ein Fehler passiert?


    Art. 14 Abs.2 Grundgesetz "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen" Ein Hund ist Eigentum. Entsprechend ist er zu jeder Zeit wohlwollend zu führen. Jeden pasieren mal Fehler. Diese Fehler dann in einer Eskalation aufzuführen, ist mMn falsch. Dann kann man jegliches Verhalten entschuldigen.


    Ich finde die Pauschalisierung "Wir sind alle nur Menschen" auch sehr schwierig. Wer hat z.B. noch nicht am Steuer sein Handy in der Hand gehabt? Trotzdem schließt das daraus resultierend eFehler nicht aus. Ich habe letzte Woche mit der Feuerwehr einen Corsa-Fahrer unter einem 40-Tonner bergen müssen. Was da alles passiert ist, will ich gar nicht beschreiben. Anhand von Chat-Verläufen konnte man feststellen, dass der werte Herr mit dem Handy gespielt hat. Der LKW hatte einen Reifenschaden und war schon auf der linken Spur, der Corsa-Fahrer dann einmal abgelenkt schön hinten rein. Bis zur Heckklappe unter dem Auflieger. Er hat auch die Situation falsch eingeschätzt, blöd, nicht wahr? Hierbei hat jedoch nur er selbst sein Leben gelassen. Der Fahrer hinter dem Unfall (Ersthelfer) sagte auch, dass wenn es auf der rechten Spur passiert wäre, er auch reingebrettert wäre. Fehlverhalten darf man nicht wegwischen. Ich weiß auch, dass das nun ein sehr extremes Gegenbeispiel ist. Aber wo will man dann bei Fehlverhalten die Grenzen ziehen?


    Kein Hundehalter und Tierfreund würde wollen, daß ne Katze durch den eigenen Hund ums Leben kommt - aber den Hund büßen zu lassen für arteigenes Verhalten, weil der Hundeführer nicht unfehlbar war, und noch dazu sonst schon eher aufpaßt, hielte ich seitens des Amtes für verkehrt. Vor allem, weils beim Jagen ja nicht darum geht, daß jemand gefährdet würde durch aggressives Verhalten des Hundes. Aber die Ämter müssen natürlich erstmal dem Vorwurf nachgehen, wenn jemand Anzeige erstattet.


    Die Hundehalterin hat in diesem Fall aber nicht aufgepasst. Das Amt wird immer tätig, wenn solche Fälle vorliegen. Richtig ist natürlich, dass dem Vorwurf nachgegangen wird.


    Ich denke, wenn man mit entsprechender Einsicht beim Amt vorstellig wird (am besten persönlich), dort zu erkennen gibt, daß man künftig verstärkt am Rückruf arbeitet und vielleicht sogar zB die Buchungsbestätigung für ein Anti-Jagd-Seminar mitbringt, (evtl. nachweisen kann, daß der Hund nochnicht allzu lange da ist, oder bislang immer erfolgreich unter Kontrolle stand, seit er da ist-zB seit 5 Jahren da und noch nie ne Katze getötet bis zu dem Tag), dem Geschädigten Ersatz für evtl. entstandene Tierarztkosten etc. bereits angeboten hat und dies kommuniziert, dann sollte sich die Sache erledigen.


    Einsicht stimme ich dir zu. Nachweise sind zwingend erforderlich, nicht nur vielleicht. Das Amt braucht Beweise und Grundlagen, dass wenn ein Verfahren vor Gericht kommt, man sagen kann "Wir haben so und so entschieden, weil wir die und die Unterlagen hatten." Hierbei ist für das Amt vollkommen egal, wie lange der Hund da ist, was das für ein Hund ist und was er vorher getan hat. Es geht hier nur um diese eine Sache. Ab und zu kann es auch zu Verschärfungen und Milderungen kommen, je nach Situation. Bei der Mutter kann z.B. die Frage aufkommen, weshalb der Hund aus dem Tierschutz kam und sie ihn trotz dessen abgeleint hat. Er habe eine unbekannte Herkunft und man müsse jegliches Risiko beachten und im Hinterkopf behalten, was auftreten kann. Und ob der Katzenhalter Schadenseratz oder anderweitig entgolten wird, ist nur geringfügig ausschlaggebend.

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