Hund beißt Katze tot - Schreiben vom KVR

  • Warum - man kann doch viel tun? Abrufen, Abruf trainieren, Impulskontrolle trainieren, Abbruchsignal üben, gucken, ob irgendwo was jagbares rumrennt und dann rechtzeitig anleinen, und letztlich sich nen verläßlichen Hund aufbauen mit funktionsfähigem Rückruf. Ist das nichts? Und Wohngebiet heißt für mich zumindest nicht Hauptstraße, sondern abgelegene ruhige Gegend, wo vielleicht alle halbe Stunde mal jemand mit 30 entlangfährt (weil ja dort auch oft Kinder spielen), oder kleine Seitengassen zwischen Wohnhäusern mit Gärten, wo gar niemand fährt.


    Irgendwas muß man ja tun gegen das Jagen, und dazu gehört es auch, daß der Hund (das ist ja das Ziel) dann mal tatsächlich frei laufen kann (sonst braucht man ja net dran zu üben!). Das ist wie beim ersten Freilauf eines Welpen - bissel Vertrauen und passende Situation mit bestmöglicher Vorbereitung, weil man irgendwie eben ins kalte Wasser springen muß.


    Und bisher hatte es bei dieser Hundeführerin ja anscheinend auch geklappt. (kann natürlich sein, daß das Zufall ist)


    Bei uns ist´s eh relativ ungefährlich, weil die Katzen dort überall Fluchtmöglichkeiten haben - Bäume am Straßenrand, Zäune, die hoch genug sind, und mit einem Satz auf den Zaunpfosten der Katze Sicherheit bringen, Gärten mit Zaun davor, wo die Katzen durch Löcher unten reinschlüpfen können. Ganz viele Seitengäßchen, in denen man entschwinden kann. Wenn der Hund da Erfolg hätte (selbst wenn der HF schläft!), war die Katze entweder ne totale Kamikaze-Katze, oder schon blind und scheintot gleichzeitig.

  • Ich möchte ersteinmal sagen: Ich schreibe aus der Sicht der Behörde, da ich dort arbeite und die Handlungsabläufe kenne.


    Natürlich kann man alles machen, was du aufgezählt hast und das ist auch gut so! Aber wie möchtest du das beweisen? Einfach nur sagen? Das wird dir eine Behörde nicht abkaufen, da es sehr viele Negativbeispiele n jedem Amt gibt. Am Anfang meiner Ausbildung bin ich sehr blauäugig in die Bürgerarbeit gegangen und habe fast alles geglaubt, was man mir erzählt hat. In 80 % der Fälle stellten sich die Aussagen dann als gelogen dar. Ich bin also jedesmal mit einem Vorgang auf die Fresse geflogen. Und deshalb braucht eine Behörde immer Belege. Jeder, der im öffentlichen Dienst arbeitet, ist schonmal aus Gutglaube auf die Fresse geflogen.


    Deshalb wird zumeist ein Maulkorb verschrieben. Und stell dir vor! Mit Maulkorb kann man genau das, was du beschreibst, so lernen. Und wenn der Hund dann irgendwann ohne Maulkorb laufen soll, stellt man Antrag und legt eine Prüfung ab. und dann wird ein Bescheid zumeist wieder aufgehoben. Ohne Probleme.


    Auch ist jetzt ein Maulkorb, wenn er richtig passt, für einen Hund keine riesige Herausfordrung und er kann alles machen, was andere auch können. Nur nicht beißen. Und das ist das Ziel der Behörde.

  • Wenn Du mir sagst, dass dein Hund nur an der kurzen Leine hängt, würde ich das bedenklich finden. Hängt er an der Schleppleine verhindert das ein Hetzen und ggf. Jagderfolg nicht zuverlässig.

    Ich kann auch an der Schleppe meine Gegend im Auge haben und gegebenfalls mehr Freiheiten erlauben oder den Hund einschränken.
    Eine Schleppleine in der Hand verhindert hetzen sehr wohl, ein Durchstarten gegebenfalls nicht, aber sehr wohl ein hetzen und Jagderfolge (außer Mäuse, da muss ich schnell sein).


    Abgesehen davon gibt es Zäune und Sportarten, die schnellere Gangarten erlauben.


    Und was soll man wirklich machen? Es wird daran gearbeitet und trainiert, aber bevor ich mir nicht sicher sein kann leine ich nicht ab (kein Hund ist eine Maschine, aber ich glaube man weiß was ich meine).

  • @CharlieCharles
    Entschuldigung, falls du das schon iwo erwähntest. Der Thread ist einfach nicht mehr wirklich übersichtlich.
    Empfiehlst du eine persönliche Vorstellung beim Amt?

  • Hätte einer meiner Hunde eine Kätze getötet, würde ich in meiner Stellungsnahme an die Behörde, mein Bedauern ausdrücken, mich für meine Unachtsamkeit entschuldigen und mitteilen, mein Hund trägt ab sofort Maulkorb, damit so etwas nie wieder passiert.

  • @CharlieCharles
    Entschuldigung, falls du das schon iwo erwähntest. Der Thread ist einfach nicht mehr wirklich übersichtlich.
    Empfiehlst du eine persönliche Vorstellung beim Amt?


    Das kommt immer auf den Sachbearbeiter drauf an. Ich persönlich müsste für die 'Beweissicherung' einen Vermerk machen, welcher mir dann im Anschluss durch den Kunden unterschrieben wird. Einige Kollegen machen dies auch ohne Unterschrift.


    Dennoch ist es ratsam, alles was man sagen will, schriftlich festzuhalten. Wenn deine Mutter sich gerne bei Amt vorstellig machen möchte, dann am besten schon mit einer schriftlichen Stellungnahme. Der Sachbearbeiter sollte auch noch weiter Anführungen, welche im Gespräch aufkommen, aufnehmen können. Wenn deine Mutter wünscht, die geplante Maßnahme durch eine andere zu ersetzen ('Husky soll nur noch an der Leine geführt werden' soll in 'husky soll Maulkorb tragen' geändert werden z.B.) dann ist eine persönliche Vorstellung am besten. Eine telefonische Anmeldung sollte, soweit möglich, erfolgen. (Einige 'typische Beamte' haben das Gefühl, sie seien was besseres und nehmen öfters das Telefon nicht an. Mein Büro-Kollege ist so einer. Ganz schrecklich. Wenn es telefonisch nicht klappt, einfach zu den normalen Öffnungszeiten reinscheien!)

  • Deswegen schrieb ich ja, zB die Anmeldungsbestätigung für ein Antijagdtraining mitbringen - die Idee mit den Briefen anderer Hundehalter find ich auch net verkehrt, die die TS genannt hatte. Solange das nicht gleich ein offizieller überteuerter und selbst zu bezahlender Test ist, finde ich das durchaus ok.


    Klar erzählen die Leute viel :-) Versuchen kann mans ja *gg Mir hat auch grad einer versucht, ne Auto zu verkaufen, das "spielend" durch den TÜV käme. Naja - leider hat ihn der TÜV dann 500,- € für die Plakette gekostet. Insofern haben Belege schon ihren Sinn, ganz klar...



    Zu dem fettgedruckten: was ist das für ein Tonfall? Gehst Du so auch persönlich mit den von Dir betreuten Bürgern um?


    Wozu braucht der Hund nen Maulkorb, der hilft doch nicht gegen Jagen (so ne Anordnung würde von mir den bösen Kommentar "Hauptsache, aktiv geworden, was?" kassieren)? Beim jagenden Hund muß man halt Rückruf trainieren (geht zB an der Schlepp oder erstmal im Garten), da brauchts net zwingend nen Maulkorb dafür. Und wer ist der Prüfer dann? Wie kompetent ist der? Und was tut der? Ne Katze oder nen Hasen vorn Hund stellen und dann gucken, ob der dableibt? (das interessiert mich wirklich, wie Du prüfen willst, daß der Hund nicht mehr jagt). Du hast halt mit Mauli dann das Risiko, daß der Halter meint, damit sei alles getan, er kann jetzt seinen Hund jederzeit überall laufen lassen, weil er nimmer töten kann. Aber wenn er mit dem Ding hetzt und nicht töten kann - das Wild ist trotzdem massiv unter Streß, oder er treibt die Katze unters fahrende Auto - was hast Du dann gewonnen mit dem Maulkorb?? Auch Hetzen ist ein Jagderfolg. Nen Leinenzwang oder Androhung desselben würd ich ja zumindest noch verstehen, wenn auch Ersteres für übertrieben erachten bei nem bislang einmaligen Vorfall.


    Und nur, weil Andere schonmal gelogen haben, soll der betreffende Hundehalter dann gleich als Lügner vorverurteilt werden und befindet sich in der Rechtfertigungs- oder Beweislage? Finde ich irgendwie blöd, diese Denke, ganz ehrlich! Ich wäre stinksauer, wenn mir jemand vom Amt einfach, ohne jeglichen Anhaltspunkt dafür zu haben, unterstellen würde, daß ich gelogen habe! Daß man Belege möchte, klar - aber als Lügner möchte ich weder hingestellt werden, noch im Kopf eines Behörden-Mitarbeiters abgestempelt sein! Der wird nämlich auch noch von meinem eigenen Gehalt (bzw. was davon als Steuergeld einbehalten wird) bezahlt. Dann kann man m.E. nach schon ein gewisses Maß an Neutralität oder gar gutem Willen verlangen.


    Ich finde es eben immer sinnvoller, beim Halter ein Einsehen zu bewirken, als mit solchen Zwangsmaßnahmen zu kommen, denn bei einem Einsehen kann ich ziemlich sicher sein, daß derjenige sich an die Vereinbarung dann auch halten wird. Ein aufoktroyierter Maulkorbzwang wird mit 90% Sicherheit eh net so strikt wie vom Amt gewünscht eingehalten - wenn überhaupt, und ich würde das verstehen. Aus dem genannten Grund, weil er bei genau dieser Lage nicht sinnvoll wäre.

  • Und was unterscheidet jetzt (fettmarkierte Sätze) die eine Maßnahme von der anderen?

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