Sonderfall: 2 Hunde, fast Erblindung der Partnerin, allein stehendes Objekt Dorfrand: Steuerermäßigung?

  • Ein liebes "Hallo" an alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer...


    ...ich wusste gar nicht mehr, dass ich hier noch einen Account habe - bin aber um so erfreuter, dass es so ist. Ich schildere mal die Umstände und formuliere danach die Frage - vielleicht haben andere Betroffene ähnliche Umstände erlebt oder befinden sich in selbigen.


    Wichtig:


    Es muss voraus geschickt werden, dass wir uns (2 Erwachsene, nicht verheiratet, keine Kinder, 2 Hunde) mit der Gemeinde im "Klinsch" befinden - aufgrund einer ignoranten Haltung von Raserei innerorts an unserem Objekt "vorbei" (das letzte am Ort bzw. das erste - je nach dem, von wo man gefahren kommt). Unser Engagement gegen die Raser hat viele Befürworter (Zeitung berichtete 2 mal), aber auch (logisch) einige, teils aggressiv argumentierende Gegner (freies Land, recht auf freie Meinung). Es flogen schon Flaschen auf unser Grundstück, es wurden (dokumentiert durch die Polizei) alte Patronen gefunden (wie so eine Art "Warnung", zumindest zu vermuten). Die Region hier ist SEHR ländlich geprägt, der Ort hat knapp 160 Einwohner. Will sagen: Die Gemeinde, wenigstens aber der Bürgermeister sind garantiert NICHT gut auf uns zu sprechen - ist kein jammern, nur eine vielleicht nicht unwichtige Tatsache im Kontext.



    Unsere Hunde:


    Labrador-Mix, sollte ins Tierheim, wir haben ihn davor bewahrt. Er ist kastriert und 7 Jahre alt. Dazu eine Boxerhündin, 3 Jahre alt. Beide gelten NICHT als sog. "Anlagehunde", Bundesland: Hessen. Gemeindebereich "Bad Arolsen".


    Die Umstände:


    Wir haben die Hunde (und damals waren es 3, ein kleiner Lhasa-Apso, der ebenfalls ins Tierheim sollte) DIREKT nach unserem Umzug nach Hessen (Oktober 2015) bei der Gemeinde anmelden WOLLEN (ja, WOLLEN). Anträge ausgefüllt, abgegeben (leider ohne Abgabebestätigung). Es passierte: Nix. Wochen nix. Wir fragten nach... damals konnte man das angeblich nicht direkt bearbeiten, weil der "PC" streikte. Monate lang: Nix. Angerufen, wann denn der Bescheid käme... angerufen und gemeldet, dass ein Hund (der Lhasa) inzwischen verstorben sei. NIX. Man wurde noch angepampt: "Wir haben auch anderes zu tun!". Nun gut, wir auch.


    Jetzt, 4 Monate nach dem LETZTEN Nachfragen durch uns: Ein Schreiben. Es wäre "bekannt geworden", dass wir 2 Hunde halten würden. Und jetzt seien aber umgehend binnen 2 Wochen die Anträge einzureichen bzw. die Angaben zu den Hunden. (Also das, was man schon hat, aber im Zweifel sagen kann: "Wir haben nie was bekommen!"). Woher man dann weiß, dass es 2 Hunde sind? Unklar. Angemeldet wurden 3, abgemeldet einer. Die Angaben stimmen also. Hat da jemand jetzt auf einmal die Anträge wieder gefunden?


    Noch mehr:


    Unser Objekt liegt direkt an einer viel befahrenen, aber dennoch sehr einsam gelegenen Straße. Mit den entsprechenden Umständen (wie schon erwähnt, fliegende Glasflaschen, etc.). Das Objekt ist sehr groß. Altes Wohnhaus, daneben eine Scheune, daneben ein Schuppen, daneben ca. 30 Meter Grundstück. Das ganze Objekt ist zudem IN EINEN HANG gebaut. Der Erbauer selbst (verstorben, unsere Familie hat das Haus gekauft und an uns vermietet) hat selbst mal Schäferhunde ausgebildet, dementsprechend war das Objekt durch einen Zwinger und mehr für Hunde "aus- und angelegt". Unsere Hunde sind im Haus, können aber jederzeit in die Scheune, den Schuppen und einen großen Freilauf hinter dem Haus (direkt am großen Hang). Die nächste Nachbarin mit 2 Kindern wohnt Luftlinie 100 Meter weit weg (ich weiß, es gibt diese 200 Meter Regel bei Wachhunden). Aber: Unser Objekt ist nicht frei von hinten einsehbar, von vorne kann jemand durch die Straße mal "eben halten, was klauen, wieder abhauen" - selbst das könnte kein Nachbar sehen - weil es einen direkten (auch nicht gegenüber, da sind nur Felder und Wiesen) nicht gibt.


    Nun hat meine Lebenspartnerin binnen kurzer Zeit (nachweisbar) fast ihr Augenlicht verloren. Sie übt fleißig mit dem Stock zu gehen und mehr. Ich kann nicht IMMER VOR ORT sein, Sie kann aber nicht so viel weg (logisch, kein Auto fahren mehr, Busverbindungen mehr als mau hier). Ergo hat sie natürlich AUCH durch die Umstände mehr Angst und Unsicherheit. Und da kommen die Hunde (die keine Blindenhundausbildung haben, war ja auch nicht notwendig als wir sie bekamen) als Wachhunde ins Spiel. Die Hunde geben ihr hier ENORME Sicherheit, sie schlagen direkt an wenn jemand draussen herumschleicht oder poltert, wenn es klingelt, wenn jemand am Briefkasten etwas einwirft. Zumal nahezu alle Fenster der Haupträume direkt zur Straße zeigen - somit sehen Aussenstehende recht schnell: "Oh, da sind Hunde!". Vor allem unsere Boxerdame liegt sehr gerne auf der Fensterbank und schaut "über Wald und Wiesen".


    Nun die Frage:


    Denkt ihr, es ist möglich unter den genannten Umständen in Hessen die Hunde zur Erleichterung der finanziellen Abgaben als "Wachhunde" zu deklarieren? Hier soll NICHTS "herumgetrickst" werden, nur weil wir nicht zahlen WOLLTEN, nein, auf keinen Fall. Aber neben der Tatsache, dass wir der Gemeinde ewig nachgelaufen sind mit unserem Geld sind die Umstände nun einmal, wie sie sind.


    Vielen Dank für jeden Tipp... jeden Hinweis... jede eigene Erfahrung....

  • Das kann ich mir nicht vorstellen, dass deine Hunde in Privatbesitz "nur" wegen Blindheit als Wachhunde durchgehen könnten.

  • Sehe ich auch so, zumal ich denke, dass die Hunde dann auch eine entsprechende (sicherlich kostspielige) Ausbildung bräuchten, ich kann mir nicht vorstellen, dass Hunde, nur weil sie halt melden, wenn wer auf dem Grundstück ist, als steuererleichterte "Wachhunde" gelten könnten.


    Abgesehen davon denke ich, dass das alles kommunal entschieden wird, also von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ist.

  • Wir wohnen in NRW und hier ist es so, dass wir vergünstigt wurden weil wir unsere Hunde ja (auch) als Wachhund für den Hof halten. Hier kam es drauf an, wie weit wir vom nächsten Ort entfernt wohnen.

  • Hallo,
    ich kann dir konkret nicht helfen, aber ich weiß dass es hier bei uns in Österreich so ist, dass man einen Hund als Wachhund bei der Gemeinde melden kann (Hund braucht keine Ausbildung), wenn der nächste Nachbar weit genug entfernt ist und dein Haus im weitesten Sinn als landwirtschaftliches Gebäude deklariert ist. Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass es ausschlaggebend sein wird, ob deine Partnerin blind ist oder nicht... Ein Bekannter von mir, hat sogar zwei Hunde als Wachhunde gemeldet, auf die Frage von der Gemeinde, wofür er denn zwei brauche, meinte er "Die wechseln sich ab, einer macht die Tagschicht, der andere die Nachtschicht" - es wurden ihm beide genehmigt :pfeif: =)

  • In den Bestimmungen der Gemeinde steht sehr genau wann und unter welchen Voraussetzungen eine Steuerbefreiung oder Ermäßigung gewährt werden kann. Dies ist unter Umständen z.B. je nach Gemeinde auch schon bei einer vorliegen Schwerbehinderung möglich. Ich würde den Sachverhalt schildern, mich auf die Verordnung der Gemeinde die Hundesteuer betreffend beziehen und schauen wie entschieden wird. Falls deine Partnerin dies noch nicht getan hat kann sie die Anerkennung als schwerbehinderter Mensch beim Versorgungsamt beantragen. Anträge gibt's auch online.

  • Ich danke Euch für die bisherigen Antworten...


    ...natürlich haben wir alle erdenklichen und notwendigen Anträge gestellt (Blindengeld, etc.) - aber das dauert halt ein wenig. Ein Anruf ergab, dass man nun erst einmal die Anträge einreichen solle (kein Wort darüber, dass man das schon direkt nach Zuzug getan hat), wenn dann die Bescheide kommen, sollte man dagegen Einspruch erheben und diesen entsprechend begründen. Dann würde der "Gemeinderat" irgendwann tagen und darüber "befinden". Was ich ebenfalls seltsam finde ist, dass man doch bitte die Abmeldung der Hunde von der LETZTEN Gemeinde mit vorlegen solle zum Antrag selbst. Das haben wir bei 6 Umzügen bisher noch NIE benötigt... ist das neu oder nur in Hessen so? Wir haben uns im neuen Ort angemeldet, Ausweise geändert, die Hunde angemeldet (oder es zumindest hier versucht) und gut war es. Entsprechend haben wir gar keine "Abmeldung der Hunde" vom letzten Wohnort (in NRW)?

  • Also, hier war es so:
    Ich als Halterin habe eine Behindern die einen GdB von 100 nach sich zieht.
    Ab einem GdB von 80 gibt es hier die möglichkeit einen Hund von der steuer befreien zu lassen, wenn dieser die Begleithundeprüfung gemacht hat.
    Wie das bei einer Erblindung aussieht kann ich leider nicht sagen, da es ja für diesen Fall speziell ausgebildete Hunde gibt (die dann auch steuerfrei gehalten werden dürfen)
    Aber ich würde das einfach bei der Stadt erfragen. Bei dem jetzigen Verhalten würde ich mir allerdings wenig Hoffnung machen

  • Hallihallo :winken:


    Ich habe gerade 'Bad Arolsen Hundesteuersatzung' gegoogled und habe die entsprechende Satzung gefunden:
    9000-1-hundesteuer.pdf


    Da du die Stadt als Gemeinde angegeben hast, nehme ich einfach mal an, dass innerhalb des Stadtgebietes dein Wohnort ein sogenannter Ortsteil ist.


    Zunächst ist in der Satzung geschildert, in welcher Höhe und wie die Steuer zu erheben ist. Für dich ausschlaggebend ist § 7 Abs. 1a.
    Da heißt es:
    "Die Steuer ist auf Antrag der oder des Steuerpflichtigen auf 50 v.H. des für die Stadt geltenden Steuersatzes zu ermäßigen für Hunde, die zur Bewachung von bewohnten Gebäuden benötigt werden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 100 Meter entfernt liegen."


    Die rechtlichen Voraussetzungen, die du und deine Lebenspartnerin erfüllen müsst, ist somit ein Wohngebäude zu besitzen, welches mindestens 100 m vom nächsten bewohnten Wohngebäude entfernt ist. Dadurch entfällt durch Satzung der sogenannte Nachbarschaftsschutz. Eine solche Abstandsregelung ist bei jeder Satzung individuell anpassbar. Die 200m hast du bestimmt von einem Gerichtsurteil aus Trier. Da waren es nämlich 200m.


    Es kommt hierbei nicht darauf an, ob das Grundstück einsehbar ist oder nicht. Auch muss man Wachhunde nicht gesondert ausbilden, da es keine 'Schutzhunde' sind.
    Bei solchen Anträgen wird bei uns (Nds.) immer das Kastateramt einbezogen, welches dann die tatsächliche Entfernung misst (in eigener Wahrnehmung oder mit z.B. Google könnte der Eindruck entstehen, es seien 100m, in den Kastaterämtern liegen tatsächliche Unterlagen.). Wenn es nur 99m sind, dann wird das leider nichts.


    Auch muss er aktiv zur Bewachung des Grundstückes gehalten werden. Wie das bei euch aussieht, und welche Erfordernisse dafür nötig sind, weiß ich leider nicht.


    Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen :ugly:

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