Sonderfall: 2 Hunde, fast Erblindung der Partnerin, allein stehendes Objekt Dorfrand: Steuerermäßigung?

  • Hallo Charlie,


    Du hast uns SEHR geholfen. Aber es ergibt sich noch ein Problem - oder eher eine Frage: Man hat uns den Bescheid ja 1 Jahr nach unserem Zuzug geschickt bzw. die Anträge, mit der Aussage "Uns ist bekannt geworden, dass sie 2 Hunde halten". Interessanter Weise haben wir DIREKT mit unsere Ummeldung DIREKT bei Einzug auch die Hunde angeben wollen. Wir bekamen ein Formular, füllten das aus und gaben es ab. "Leider kann ich das im Moment nicht eingeben, der PC hängt", so die Aussage. Wir fragen nach einigen Wochen nach: "Kommt, keine Sorge, können nicht zaubern" (ich zitiere sinngemäß). Wir nach Monaten nachgefragt: "Oh, ja, kommt". Es kam aber? Nix. Ausser (nach fast einem Jahr) die Info, dass man "erfahren hätte".... (Anträge wieder gefunden)?


    Müssen wir jetzt für dieses Versäumnis zahlen (klar, die Hunde waren ja von Anfang an bei uns)? Von der Unterstellung, wir hätten die Hunde NICHT angemeldet, mal abgesehen. Der Mitarbeiter, der damals die Anträge angenommen hat, hat kürzlich am Telefon sogar ZUGEGEBEN, dass er das wohl "irgendwie vergessen" habe und das wir "alles zeitnah eingereicht hätten"?


    Ob so oder so, gegen den aktuellen Bescheid (mit Rückberechnung) lege ich Widerspruch ein - so soll ich vorgehen, wenn es um die Anmeldung als Wachhunde geht. Die Frage ist nur, von WO nach WO wird gemessen? Würde ich die Äusserste (und von den Hunden noch frei "belaufbare") Grenze angeben, wären es entspannt 100 Meter bis zur Aussenwand des Hauses der Nachbarin. Da unser Grundstück aber ca. 70 Meter lang ist, und davon 20 Meter alleine "belaufbare Fläche" für die Hunde direkt hinter dem Haus sind: Kann man das natürlich auch "so und so" messen. Denn neben dem Haus haben wir gute 40 - 50 Meter Hang (nicht eingezäunt), die AUCH zu unserem Grundstück gehören. Einsehen kann man das Objekt vom Nachbarshaus absolut NICHT...

  • Hallo!


    Also hinsichtlich der 100 m wird in meiner Stadt der Abstand zwischen den Gebäuden als Maßstab genommen. Grundstücke sind nicht erheblich. Da die Satzung deiner zuständigen Stadtautobahn von Gebäuden und nicht von Grundstücken/Flurstücken/Besitz spricht, würde ich dort auch vom Abstand der Gebäude ausgehen und nicht vom Grundstück.


    Widerspruch gegen den Bescheid der rückwirkenden Zahlung kannst du gerne einreichen. Ich würde jedoch nur gegen den Versäumniszuschlag vorgehen. Die nachzuzahlende Steuer hättet ihr ja rechtmäßig zahlen wollen und müssen. Aber dass die Stadt nun wegen eigener Schluderei euch an den Geldbeutel will, ist nicht richtig. In Niedersachsen hat eine Behörde 4 Jahre Zeit einen Steuerbescheid nach Kenntnisnahme zu erlassen. Der Widerspruch gegen die Rückberechnung wird euch mit zusätzlichen Gebühren höchstwahrscheinlich auf Basis einer ähnlichen Vorschrift um die Ohren gehauen. Also am besten nur bei Säumniszuschlag Widerspruch einlegen.


    Der Status als Wachhund gilt meines Erachtens nach erst frühestens zum Antragsdatum. Dafür würde ich schnellstmöglich den Antrag stellen. Rückwirkend wird das wahrscheinlich nicht gehen.


    Wenn die Behörde euch den dritten Hund anrechnen will, rate ich zudem diesen zu verschweigen/abzustreiten. Wenn die nun sagen "Haben Sie aber gemeldet" ist das ein Zugeständnis der Behörde und für euch die perfekte Möglichkeit zu sagen "Haben wir doch angezeigt. Ergo kein Versäumniszuschlag, da kein Steuerbescheid
    vorlag." Sonst könnte die Behörde euch Steuerhinterziehung nach dem Strafgesetzbuch vorwerfen, ihr seid leider nicht in der Lage gerichtsfest zu beweisen, dass ihr die Unterlagen eingereicht habt.


    Eure Behörde scheint mir unsachlich. Nutzt jede Möglichkeit, dass die auf die Nase fällt und Fehler selber zugesteht.

  • Hallo,


    ein Versäumniszuschlag wurde NICHT erhoben. Aber zu den Gebäuden noch einmal: "Ab Grundstück" - nun, das wird kompliziert. Denn VOR unserem Haus befinden sich ca. 40 Meter Freifläche am Hang - nicht genutzt. Da ist auch die Grenze (Grenznagel) zum Grundstück der Nachbarin (auch Hang). Von da bis zum ANFANG ihres (hinter Bäumen) stehenden Hauses sind es ca. 20 Meter. Unsere erste "Bebauung" (altes Bauernobjekt) wäre THEORETISCH ein Schuppen... daneben eine Scheune. Daneben das Haus. Die ganze Lage macht es potentiellen, bösen Buben recht leicht, hier "rumzuwerkeln" - gerade auch, weil eine sehr breite Dorfstraße am Objekt liegt, auf der mitunter mit bis zu 120km/h rein- oder raus gedonnert wird (wir wohnen am Ortsanfang, unser Schicksal). Die Hunde können frei laufen hinter dem gesamten Haus, bis zur Seite ab Grundstücksanfang (da fängt auch direkt der Ort an). Daneben ein Hangwiese, (1,50 Meter zum Wohnzimmerfenster). Die kann man wiederum von der Straße erreichen und -so man wollte - auch munter in unser Objekt glotzen (2 Spanner haben wir schon erwischt, leider nicht erkannt). Dann fanden wir vor unserem Haus Patronen (scharf), Nachts fliegen schon mal Flaschen und mehr - das ist unserem Engagement gegen Raser "geschuldet", alles polizeilich dokumentiert. VIELLEICHT können diese Umstände bei der Neuberechnung mildernd wirken?

  • Grundstück ist nach der Satzung der Stadt Bad Arolsen nicht ausschlaggebend. Im Paragraphen 7 steht sinngemäß "Abstand zwischen bewohnten Gebäuden". Da zählen nur die Hauptgebäude (Wohnhäuser) zu. Nebenanlagen wie Scheunen, Ställe etc. Sind davon nicht einbegriffen. Es wird der kürzeste Abstand zwischen eurem Wohnhaus und dem der Nachbarin berücksichtigt.


    Ob die geschilderten Umstände für eine milderde Wirkung ausreichen, kann ich per Ferndiagnose nicht sagen. Ich kann mir jedoch denken, dass solche Höfe bei euch regionstypisch sind und die Stadt Bad Arolsen solches bei dem Satzungsbeschluss bereits berücksichtigt hat. Die Situation mit Spannern und Übergriffen macht die Situation immer einzelfallabhängig. In der Satzung ist ein Ausnahmetatbestand nicht ersichtlich und ich bin ehrlich gesagt heute nicht in der Lust mich in das Landesrecht eines anderen Landes einzulesen. Ich bin Verwaltungsmitarbeiterin in Niedersachsen, nicht in Hessen... Sorry.


    Ein Widerspruch ist in diesem Fall höchstwahrscheinlich zulässig, jedoch unbegründet und würde zurückgewiesen werden.


    Ich hoffe ich konnte dir trotzdem helfen.

  • Ach Du Schreck...


    ...hätten Sie mir aber auch direkt verraten können, dass Sie Staatsbedienstete sind, dann hätte ich gar nicht erst einen Dialog geführt...

  • Und wieso nicht? Bin ich dadurch plötzlich weniger in der Lage Ihnen zu helfen als ein Laie im Hinblick auf das Verwaltungshandelns? Ich wollte Ihnen helfen und habe das getan. Wenn Sie nun so kommen, dann ist das unter aller Sau.


    Nicht alle "Staatsbedienstete" sind böse und wollen Ihnen etwas böses. Ich bin in diesem Forum nicht, um gerade Ihnen das Leben schwer zu machen!


    Ich habe keinen Kontakt zu der Stadt Bad Arolsen und möchte Ihnen und Ihrer Partnerin nur helfen. Dass Sie plötzlich auf "Oh Mist" umschalten und (aus meiner Auffassung heraus) den kompletten Austausch als Fehler ansehen, tut mir dann weh. Auch wenn ich eine "böse Beamtin" bin.


    Ich denke nicht, dass meine Tipps Ihnen etwas negatives gebracht haben. Sie sagten ja bereits, ich hätte sehr geholfen. Eine Pauschalisierung ist schrecklich. Ich erkenne die Probleme in Ihren Fall, möchte Ihnen helfen, und dann kommt sowas.


    Wenn Sie mit einer solchen Einstellung zum Amt gehen, dann kann es dazu kommen, dass Sie zu "Oh nein, Herr XY. Der kriegt nix" werden. Sie möchte Hilfe und ich habe sie Ihnen gegeben. Und als es rauskommt, dass ich im öffentlichen Dienst arbeite, ist alles "scheiße"?


    Das tut weh und ich habe ein unterschwellige Gefühl von "Na, wenn der so eingestellt ist, hat er selber schuld". Diese Engstirnigkeit!


    Hilfe werden Sie so nicht mehr freundlich erhalten. Weder von mir noch von anderen "Staatbediensteten". Sie wollen nicht vorverurteilt werden, tun dies aber im gleichen Atemzug mit mir.


    Ich wünsche Ihnen und Ihrer Partnerin dennoch alles Gute und hoffe, dass Ihnen geholfen werden kann.

  • Entschuldigen Sie, ich wusste nicht, dass Sie eine Frau XY sind. Eine Bearbeitung ist leider nicht mehr möglich. Eine böse Absicht bestand nicht.

  • Ich finde den Ton hier inzwischen absolut ätzend und er bestätigt mein anfängliches Gefühl, dass dieses "mimimi... alle sind gegen mich...." ein deutliches Zeichen ist.....


    Lieber TE: gehe mal tief in Dich! Vielleicht kann es ja einen Grund geben, dass Du so sehr auf Ablehnung in Deiner Gemeinde stößt.....

  • Mir geht es auch so... bekommt super Informationen aber meckern weil Beamtin. Falscher Film...nur aufgrund Beruf oder ähnlichem urteilen liebe ich ja sowieso |)

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