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Hallo Elchnase,
wer einen Zaun errichten muss ist in den jeweiligen Nachbarrechtsgesetzen der einzelnen Ländern geregelt (lehnt sich ans BGB an). Da ich davon ausgehe, dass die Nachbarrechtsgesetze alle recht ähnlich sind, ist es so, dass derjenige von dessen Grundstück eine Gefahr ausgehen könnte eine Einfriedung errichten muss. Das ist im Zweifelsfall JEDER Hundebesitzer, der seinen Hund im Garten laufen lässt.
Was die Gestaltung und Höhe der Einfriedung angeht, kann dies in einem Bebauungsplan oder einer anderen örtlichen Gestaltungssatzung festgesetzt sein. Gibt es solche Regelungen nicht, wird die Gestaltung und Höhe durch die jeweils geltende Landesbauordnung derfiniert.
In Eurem Fall heisst das, dass der Nachbar und Ihr für die Errichtung des Zaunes bezahlen müsst (baut einer den Zaun, der andere will nicht dabei mitwirken, kann dem Nachbar sogar der Arbeitseinsatz in Rechnung gestellt werden). Von linksseitiger und rechtsseitiger Zuständigkeit hab ich noch nie was gehört.
Derjenige, der den Zaun beschädigt muss auch die Instandsetzungsarbeiten in Angriff nehmen und bezahlen. Sollte der Nachbar sich weigern, sollte zunächst ein Schiedsmann augfgesucht werden, der versucht die Nachbarstreitigkeiten aussergerichtlich zu reglen. Bringt das alles nichts: Rechtsanwalt!
Zu unserer Situation, ohne Zaun kamen die beiden Nachbarpudel immer in unseren Garten und haben auf unseren Rasen Hinge***. Also haben wir im vorletzten Osterurlaub 150 m stabilen Zaun auf unsere Kosten gebaut (was man nicht alles macht um des lieben Friedens Willen :freude: ).
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Zitat
Liebe Silke!
Ich habe oben sehr wohl schon geschrieben dass Nachbars Wauz den Zaun immer wieder klein macht....Ich hätte mir einfach mehr Informationen zur tatsächlichen Rechtslage gewünscht... Und auch darüber wie ihr es selbst alle geregelt habt!
Natürlich habe ich die Pflicht meine Hunde zu schützen und dass tue ich auch!
Wenn der Zaun mal wieder kaputt war, hab ich das Loch wieder zugemacht!
-Im Gegensatz zum Nachbar!Gina, ich denke dass das wohl der vernünftigste Weg ist. Und wenn garnichts mehr geht dann erstmal Anwalt.
Natürlich bin ich auch bereit diesen Zaun selbst zu bezahlen - aber nicht wenn die Rechtslage etwas anderes sagt!
Es gab doch schon Fälle wo es um die Grundstückseinzäunung ging, wo dann jeder für seine rechte oder linke Seite Verantwortlich war...??? - Ich kenne mich leider nicht so gut aus, deshalb ja meine Frage!Liebe Grüße
:blume:Hallo,
dann musst du wohl oder übel zum Anwalt gehen, eine Rechtsauskunft
wirst du hier wohl kaum bekommen.
Es wird von Stadt zu Stadt unterschiedlich gehandhabt. Da du eh schon
Ärger mit deinem Nachbarn hast wirst du wohl keine friedfertige
Lösung finden. -
Elchnase,
ich würde dir auch wie Silke einen Stabgitterzaun empfehlen sind zwar etwas teurer aber dafür auch fast unverwüstlich.
Ich denke mal das sich zum Rechtsanwalt gehen nicht sonderlich Lohnen wird abgesehen von den Kosten und dem zusätlichen Ärger muss sich dein Nachbar auch erstmal, wie schon oben erwähnt, an Auflagen halten falls er welche bekommen sollte und wenn er das nicht tut hast du nur nochmal Kosten und nochmal den Ärgen.
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manchmal ist man wohl etwas zu verärgert um kleinbeigeben zu wollen und es dann doch selbst zu machen! - auch wenn´s wirklich das einfachste oder vernünftigste wäre!
naja. dann werd ich das mal so annehemen!
thx!lg elchnase
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@ Elchnase
ich kann dich da gut verstehen, bin da selber jemand wo dann einfach nicht nachgeben will :runterdrueck:Mein Lebensgefährte ist da der Ruhigere der mich dann immer zur Vernunft und Einsicht zieht.
Leider muss ich ihm da halt recht geben, das man so meist weniger Ärger, Stress und Kosten hat als mit dem Kopf durch die Wand.Hoffe Ihr Bekommt das geregelt, kannst uns ja auf dem Laufenden halten.
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