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Also ich finde es toll dass es noch Menschen gibt die Rücksicht nehmen und nicht jede "Kleinigkeit" anzeigen. Ich denke dass fast jedem schon einmal ein Fehler unterlaufen ist. Dem einen mehr, dem anderen weniger. Sei es dass der Hund durchstartet, man ohne zu gucken über die Straße gelaufen ist oder das geliebte Kind eine andere Person im vorbeigehen mit Eis garniert. Zum Glück geht es meistens gut aus und es wird daraus gelernt.
Aber dann gibt es einen kleinen Teil die es einfach auch überhaupt nicht einsehen wollen dass bestimmte Verhaltenweisen nicht gut sind. Die lernen es erst dann wenn es für sie selbst deutliche Folgen hatte. Wenn überhaupt.
Keine Ahnung ob die Setterhalter auch absolut uneinsichtige Härtefälle sind wenn sie eigentlich nett sind und eine WhatsApp Gruppe gegründet wurde.
Aber dass der Gassigängerin anscheinend nicht gesagt wurde dass es schon einmal einen Vorfall mit eurem Hund gab und dass die Halterin sich in der Gruppe selten meldet spricht definitiv nicht gerade für die Halter des Setters.
Die Gruppe ist ja, so wie es klingt, auch nur entstanden weil du nach einem Vorfall zu den Haltern gegangen bist. Dabei hätte die Initative doch von den Haltern des unverträglichen Hundes kommen müssen.....
Und da fällt es mir nun auch sehr schwer zu glauben dass es diese Mal einfach nur ganz ganz unglücklich und blöd gelaufen ist und keine Ignoranz im Spiel war.
So von wegen: Im Stress einfach nur vergessen der Gassigängerin das zu erzählen. Es wurde sofort eine SMS geschickt als sie von dir die Nachricht bekommen hat dass du mit dem Hund gehst....
Ne, ne. Ich glaube da war schon eher "wird schon nichts passieren und davon muss die Gassigängerin ja nichts wissen im Spiel." Es wurde einfach zu sehr auf die leichte Schulter genommen dass eurer Hund ernsthaft verletzt oder gar getötet werden könnte...
Oder wie jetzt, auch du verletzt werden kannst.
Jetzt müssen sie halt deutliche Konzequenzen spüren. -
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Hi
hast du hier Fremdhund schnappt nach meinem Hund und beißt mich - Rechtliche Folgen?* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!
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Also: immer auf sein Recht pochen und dies jederzeit einfordern?
Woraus schließt du denn das nun wieder? Also wenn ich in dreißig Jahren Autofahren immer auf meine Vorfahrt bestanden hätte...alter Schwede...hätte ich viele Unfälle gehabt
Nein im Ernst, wir diskutieren ja hier nicht wegen Pippifax. Wie hättest du reagiert, wenn dich ein Hund erst verfolgt, bedrängt und dann in den Ellbogen beißt? Hättest du gesagt: Och, ist nicht schlimm, mach ich ein Pflaster drauf und gut ist? Oder würdest du deine Konsequenzen aus dem Vorfall ziehen auch mit dem Hintergedanken, andere Leute vor diesem Hund zu schützen? Das verstehe ich nämlich ebenfalls unter Rücksichtnahme.
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Hier ist es grad ein wenig zickig, oder? Dabei sind wir uns doch über die Fakten einig.
Der Hund gehört an die Leine und braucht einen Maulkorb, das erreicht man über das Ordnungsamt - also dort Anzeige.
Die Körperverletzung kann Spätfolgen haben - also Anzeige bei der Polizei, damit Arbeitsausfall, notwendige Behandlungen etc. gedeckelt sind. Eben auch noch nicht überschaubare Spätschäden.
Schmerzensgeld ist möglich.Auch wenn die Gassigängerin damit Schaden nehmen kann - es geht einfach nicht anders.
Lina hat zuvor den netten Weg beschritten, nun muss sich dies ändern. Ein Biß ist eben ein Schritt zu weit
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Letzter Versuch
Dein Zitat:Du bist viel zu nett. Wenn dein Tommi einen anderen Hund oder Menschen verletzten würde, glaubst du irgendeiner dieser HH mit denen du in Harmonie leben willst, interessiert sich dafür was mit dir oder deinem Hund ist? Nein, die fahren das ganze Programm, die holen alles raus was geht.
Das fand ich generalisierend.
Mein Zitat:
Anstelle der TE wäre meine Geduld allerdings auch jetzt am Ende.
Alles klar?
L. G. -
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Ach ja, jetzt sind wir wieder da, du machst es dir auch herrlich passend
Mag generalisierend sein, ist trotzdem meine Meinung
Du hast deine, ich hab meine, alles gut
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du machst es dir auch herrlich passend
Ich habe lediglich zitiert.
Mag generalisierend sein, ist trotzdem meine Meinung
Ich lasse das jetzt mal so stehen.
L. G. -
das was dir da passiert ist, ist wirklich furchtbar und ich finde es bewundernswert, das du versucht hast, dem ganzen aus dem Weg zu gehen.
Eventuell geht Deine Krankenversicherung nun an den Hundehalter und fordert die Kosten zurück. Das Ordnungsamt kann man noch ins Boot holen, damit der Hund ggf. Maulkorb/Leinenzwang bekommt. Eine Klage auf Schmerzensgeld kannst Du meines Wissens einreichen bzw. über einen Anwalt so einfordern.
Deine KK wird sich auf jeden Fall an den anderen HH wenden um die Kosten über die Tierhalterhaftplicht wieder zu bekommen. Allerdings geht das nach dem Recht der Versicherungen nicht ganz gerecht zu.
Zu den Hunden:
Du hast ein Tier mitgeführt. Dadurch trägst du automatisch 25% Mitschuld. Das nennt sich Tiergefahr.
Zudem gehen Versicherungen davon aus, das du nur dann deinen Hund unter Kontrolle hast, wenn er auch an der Leine ist. Bedeutet: ist dein Hund angeleint gewesen, der andere nicht, bleibt es bei 25% "Schuld" deinerseits. War deiner nicht angeleint, erhöht sich die eigene "Schuld" automatisch auf 50%.
Das bedeutet: wenn dein Tier, oder das andere verletzt ist, werden die TA-Kosten nach diesem Schlüssel aufgeteilt und du musst den entsprechenden Anteil selber tragen. Das übernimmt keine Versicherung.Zu deinen Verletzungen:
Das Schlüsselt sich zum Teil auch aus den o. g. Punkten auf. Allerdings hast du deinen Hund hochgehoben. Dadurch bleibst du auf allen Kosten und Verletzungen die an dir geschehen sind, sitzen. Die Verletzungen bezahlt dann allerdings deine eigene KK.Aufgrund dessen, kann man nicht pauschal sagen, das dir Schmerzenzgeld zusteht. Naja, zustehen wird es dir, aber ob du es auch durchgesetzt bekommst, ist leider etwas anderes.
Ein Versuch ist es je nachdem wert. Vil regelt das ja auch deine Rechtschutzversicherung.Hier kommt es einfach auf die Versicherungsgesellschaft und auch etwas auf den Sachbearbeiter an und wie man es genau schildert.
Zudem fordern die Versicherungen die Polizeiakte und auch, wenn vorhanden, den Bericht vom OA an. Hiervon kann manchmal auch viel abhängen.Ich wurde in den Arm gebissen. Ich habe keine Anzeige erstattet. Die Polizei stand trotzdem im Krankenhaus, hat wohl der Fahrer vom Krankenwagen oder das Krankenhaus weiter gegeben.
Ich habe alles nur meinem Anwalt übergeben und habe 1000.- Euro Schmerzensgeld bekommen. Mein Arbeitgeber hat den Ausfall auch geltend gemacht.
Die Versicherung der HH hatte mir 500.- mit Teilschuld angeboten, das hatte ich abgelehnt, da im Falle von Folgeschäden die Versicherung damit komplett raus ist.
Ich habe mich mit meinem Anwalt durchgesetzt : 1000.- Euro und KEINE Anerkennung von Teilschuld.Hattest du einen Hund, bzw. ein Tier dabei? Wenn ja, ist dein Beispiel eine Ausnahme.
Wenn man glück hat, kriegt man sein Recht durch, aber die Regel sieht da leider anders aus.Leider ist es in D häufig so, das Recht haben und Recht bekommen, unterschiedliche par Schuhe sind.
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Ich bin immer sehr an Quellen interessiert
Gerade das Hochheben interessiert mich brennend. Vor allem weil der Hund hochgehoben wurde, BEVOR der andere bei ihm war, also nicht aus einem 'Kampf' heraus o.ä.
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Mein Mann ist Schadensachbearbeiter für Unfallschäden. D.h. er bearbeitet u. a. genau solche Fälle bei der Versicherung.
Das der Hund hochgehoben wurde, bevor der andere da war, ist völlig egal.
Jeder HH kann das verstehen, aber das interessiert die Versicherungen nicht. Dort sitzen in der Regel Sachbearbeiter, die keine Hunde halten. Das heißt, denen fehlt jedes Verständnis zum halten von Tieren. Zudem sehen die dann halt nur, was ein Hund alles anrichten kann. Also alle Hunde sind Böse.
Demnach gibt es Richtlinien, woran sich die Sachbearbeiter zu richten haben. Diese Richtlinien gehen zeitweise komplett an der Realität vorbei. Werden aber eben vom Dachverband der Versicherer heraus gegeben.
Bei dem Thema Tiere haben die wenigsten Versicherungen handlungsspielraum. (zumindest die einfachen Sachbearbeiter). Manchmal kann man etwas über die Vorgesetzten erreichen, aber das hängt dann eben auch vom Menschen ab. -
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