Fremdhund schnappt nach meinem Hund und beißt mich - Rechtliche Folgen?

  • Ich mag dir mal ein Beispiel nennen, was allerdings völlig an dem Thema vorbei geht.


    Dort sollte ein Hund Leinen und Maulkorbzwang von der Versicherung verordnet bekommen. (ja das darf auch eine Versicherung als Auflage machen, um einen Hund weiter zu versichern.)


    Der HH hat einen Ball geworfen und der böse, böse Hund ist hinter diesem her und hat dann auch noch die Frechheit besessen, diesen zum HH zurück zu bringen. Leider hat er auf dem Rückweg einen Menschen umgerannt.


    Die Argumentation der Versicherung: Der Hund ist nicht kontrollierbar. Gemein gefährlich. Der rennt Menschen um. Der sieht Menschen nicht als "höherwertig!" an.


    Die sind nicht mal auf die Idee gekommen, das der Hund genau das gemacht hat, was er sollte. Nämlich den Ball holen und zurück bringen. Das man so etwas überhaupt macht, war unvorstellbar für diesen Sachbearbeiter (in dem Fall der Experte, sprich Chef von meinem Mann). Das es dann auch noch Hunde gibt, die auf ihre Arbeit Fixiert sein können, ging gar nicht in deren Vorstellung rein.


    Der Hund ist an einer Verordnung der Versicherung vorbei gekommen, hatte allerdings das Glück, das es keine anzeige bei der Polizei oder beim OA gab. sonst wäre das anders ausgegangen.

  • Also um Schadensersatz oder so geht's mir gar nicht. Ich will nicht, dass die Leute denken, ich will ihnen ans Bein pinkeln, weil sie mehr Asche haben als ich. Aber darum geht es mir in keinster Weise. Die einzige angemessene Entschädigung und alles was ich will, ist wieder angstfrei mit meinem Hund hier laufen können, sprich, dass der andere Hund dauerhaft an der Leine geführt werden muss. Leben ist kein Wunschkonzert, das weiß ich, aber da werde ich schon versuchen, meinen Standpunkt beim Ordnungsamt klar zu machen.

  • Letzter Versuch
    Dein Zitat:
    Das fand ich generalisierend.

    Ich seh's auch so wie die Rotbunte.


    "Nein, die fahren das ganze Programm, die holen alles raus was geht."


    Das ist eine etwas extreme Sicht auf Mitmenschen! Ich weiß ganz sicher, dass Rücksichtnahme sich lohnt und das viele Menschen eben nicht darauf aus sind, mir zu schaden. Ein bisschen wenig vorausschauend und bequem sieht von außen schnell mal ignorant und unverschämt aus.


    Und wie auch meine Vorrednerin feststellt: Eine Anzeige ist auf jeden Fall angebracht.


    Im aktuellen Fall kenne ich den Hund, um den es geht. Er ist kein geiferndes Monster. Der hat die letzten Jahre auch immer schön mit meinem Hund gespielt, wenn er uns halterlos im Wald begegnete. Eigentlich ein lieber Trottel. Einige Rüden findet er aber blöd und ich wusste von einer Freundin, dass sie schon ein paar Mal mit ihrem Rüden mit ihm zusammengerasselt war. Dass der Hund mal einen Menschen anfällt oder beißt- damit hätte ich niemals gerechnet und bin wirklich geschockt.

  • Hattest du einen Hund, bzw. ein Tier dabei? Wenn ja, ist dein Beispiel eine Ausnahme.

    Ja, ich hatte meinen Hund dabei. Beide waren nicht angeleint.
    Der Hund wollte meinen Hund in den Kopf beissen. Ich habe den Hund noch am Halsband packen können. Als mein Hund ein Sicherheitsabstand hatte, habe ich den Hund los gelassen. Der drehte sich blitzschnell um und biss mir in den Arm.
    Das war alles bei mir im Garten passiert. Es war eine Hündin, die ich als Zweithund zu meinem damaligen Hund übernehmen WOLLTE !!!

  • Deine KK wird sich auf jeden Fall an den anderen HH wenden um die Kosten über die Tierhalterhaftplicht wieder zu bekommen. Allerdings geht das nach dem Recht der Versicherungen nicht ganz gerecht zu.

    Eher wahrscheinlich: es wird sich an die Person gewandt, die in dem Fall den Hund geführt hat, also die Sitterin. Wie anderswo schon bestätigt wurde ist die Eigentümerin hier höchstwahrscheinlich kaum zu belangen, insbesondere, falls sie darauf hingewiesen haben sollte, dass der Hund auf andere unfreundlich reagieren könnte.


    Dieser Fall taugt sehr wahrscheinlich nicht, um der Eigentümerin des Hundes ans Bein zu pinkeln. Allenfalls erhält der Hund eine Auflage, die Eigentümerin wird sich in diesem Fall wohl aber kaum verantworten müssen. Zurecht, wenn ihr mich fragt - denn trotz ihres sonst möglicherweise ebenfalls wenig vorbildlichen Verhaltens war sie in diesem Fall ja gar nicht dabei.


    Dir, liebe @Lina&Tommi wünsche ich in jedem Fall gute Besserung, wenig Spätfolgen auch für Deinen Hund und dass Du nicht selbst auf dem Schaden sitzen bleiben musst, der Dir durch das falsche Handeln anderer Personen entstanden ist.

  • Also um Schadensersatz oder so geht's mir gar nicht. Ich will nicht, dass die Leute denken, ich will ihnen ans Bein pinkeln, weil sie mehr Asche haben als ich. Aber darum geht es mir in keinster Weise. Die einzige angemessene Entschädigung und alles was ich will, ist wieder angstfrei mit meinem Hund hier laufen können, sprich, dass der andere Hund dauerhaft an der Leine geführt werden muss. Leben ist kein Wunschkonzert, das weiß ich, aber da werde ich schon versuchen, meinen Standpunkt beim Ordnungsamt klar zu machen.

    Nimm den Fokus doch mal bitte weg von den anderen! Es ist egal was sie wollen oder von dir denken könnten; dann denken sie halt du "willst ihnen ans Bein pinkeln" - na und? Wenn dir Schadensersatz rechtlich zusteht nimmst du das ganz selbstverständlich in Anspruch, das hat mit Rache o. ä. nix zu tun - das sind die Konsequenzen die ein HH tragen muss wenn der eigene Hund einen Menschen beißt. Übertriebene Rücksichtsname den anderen HH gegenüber ist sinnlos und ich verstehe auch nicht warum du das nicht erkennst nach allem was passiert ist.

  • @RedPaula da hattest du glück. Sowohl das nichts ernsthaftes passiert ist, wie auch, das dir der Schaden von der Versicherung erstattet wurde, ohne die "Mitschuld" zu berücksichtigen. Wie gesagt, das ist leider oft ein Einzelfall.


    @AnnetteV, das ist nicht ganz richtig. Die KK wendet sich als erstes an die Tierhalterhaftpflicht des HH. Gibt es diese nicht, wird die Privatperson "belangt", oder eben die Tierhalterhaftpflicht wendet sich an die Privatperson und holt sich ihren entstandenen Schaden dann dort zurück.


    Aber ich meine in dem Beispiel ging es um Schmerzensgeld und Schadenersatz. (kann mich auch irren, will jetzt nicht noch mal alles nachlesen)
    Das hat dann nichts mehr mit der KK zu tun. Die KK ist nur für die Verletzungen da.



    aber prinzipiell gebe ich @Zuckerfee recht. ich würde auch alles machen um das Recht durchzusetzen. Viele lernen nicht auf die sanfte Tour. Sie leinen ja auch einen nicht hörenden Hund ab. Und es gab schon mit dir Vorfälle. Irgendwann muss man auch zu härteren Mitteln greifen um dem anderen die Augen zu öffnen.
    Was ist denn, wenn der Hund das nächste mal ohne leine unterwegs ist und einen anderen Hund sehr schwer verletzt, oder gar Tod beißt? Vil sogar deinen? Dann machst du dir vorwürfe, das du das ganze hättest beenden können.



    Ich habe auch mal auf eine anzeige verzichtet, weil der HH die TA kosten sang und klanglos übernommen hat und versprochen hat, das sein Hund ab sofort immer angeleint ist. Ich dachte so wie du.
    Ich bin ein 3/4 Jahr dort nicht lang gegangen, weil mein Hund panik hatte. Ich bin Umwege gelaufen. Als meiner dann so weit war, das wir da wieder lang gehen konnten, darfst du raten was passiert ist. Der Hund kam wieder vom Grundstück runter und wollte meinen angreifen. Und der Halter stand daneben und sagte: Der tut nix. Selbst als ich den HH daran erinnert habe, das sein Hund meinen gebissen hat, tat er ahnungslos.
    Das mach ich wirklich nie wieder. Reden können die viel, aber umsetzen? Erst wenn es ernsthafte Konsequenzen gibt.

  • Allerdings hast du deinen Hund hochgehoben. Dadurch bleibst du auf allen Kosten und Verletzungen die an dir geschehen sind, sitzen.

    Also das halte ich rechtlich für mehr als grenzwertig. Selbst, wenn eine Versicherung sich rausredet frei dem Motto: "Wir zahlen nicht, weil die Geschädigte ihren Hund hochgehoben hat" heißt das noch lange nicht, dass sie im Fall einer Klage kein Recht zugesprochen bekäme. Wo kämen wir denn da hin? Das wäre ja die Legitimation gebissen zu werden, nur weil ich meinen Hund hoch hebe! Und das kann jede Menge Gründe haben, nicht nur, dass ich ihn vor einem anderen Hund schützen will.


    Nein, sorry, dass mag ein Konstrukt einer Versicherung sein, wenn es aber hart auf hart kommt sollte es doch relativ egal sein, ob und wann der andere Hund hoch gehoben wurde.

  • Ob man im Fall einer Klage Recht bekommt, kann ich nicht beurteilen. Bei den Versicherungen ist das aber prinzipiell der Fall.
    Ich kann mal nachfragen, ob bei meinem Mann auf der Arbeit so etwas schon mal vor Gericht gelandet ist und wie es ausging.


    Ich hab ja nicht behauptet das das richtig ist. Aber sie arbeiten so.

  • Aber sie arbeiten so.

    Das ist mir klar, aber der Anspruch seitens der Geschädigten besteht mE. ganz eindeutig. Sie wurde von einem fremden Hund bewusst gebissen, nicht aus irgendeiner Aktion heraus.


    Ich finde es nicht gut jemanden nach so einem Erlebnis, der sowieso schon verunsichert ist, mit solchen Aussagen noch mehr zu verunsichern, ohne genau zu wissen, ob es in der Tat so ist.


    Das ist nicht hilfreich.

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