Beisserei unter Hunden, einer Verletzt - wer zahlt
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Na in meinem Fall, behauptet er ja, er hätte sich von seiner Versicherung eine Rechtsberatung geben lassen und die würden sagen, die Rechtslage wäre so, dass nichts gezahlt werden muss.
Ob er das nun falsch verstanden hat, oder die Versicherung einfach nur gesagt hat "zahlen wir nicht, ist ihre Sache" das weiß ich nicht.
Wenn es ganz arg auf die Spitze getrieben werden würde, dann bietet mir meine Versicherung im Falle einer Ausfalldeckung Rechtsbeistand.
Allerdings geht das wohl eigentlich nur, wenn der andere nicht zahlen KANN.
Ich bin mir allerdings ziemlich sicher, dass er kann und einfach nur nicht will -
Nein. Denn ich verstehe das Argument "Meine Versicherung zahlt nicht- also bin ich raus" des anderen HH nicht.Er ist doch so oder so dran.
Warum willst du das schwachsinnige Argument verstehen? Da es keinen Sinn hat, kann man es nicht nachvollziehen.
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Warum willst du das schwachsinnige Argument verstehen? Da es keinen Sinn hat, kann man es nicht nachvollziehen.
Weil ich mich dafür interessiere, wie andere Menschen zu ihren Urteilen kommen und ich mich nicht für unfehlbar halte.
Solltest du auch mal probieren, statt immer gleich zu provozieren. -
Das war überhaupt nicht böse gemeint. Ich wollte dir helfen. Denn ich war mir nicht sicher, ob du weißt, dass die Antwort des Halters falsch ist.
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Pst ihr zwei! Friede nun!
Also, ich hab nun auch von der Rechtsberatung die Info, dass meine Aussage (und auch eure ) richtig ist.
Des Weiteren hat mich nun der andere HH nochmal angeschrieben mit der Frage über welche Höhe man denn reden würde, um zu schauen ob sich der Gang zum Anwalt lohnt.
Sagt er nun "Kontodaten her ich überweise" ist für mich die Sache durch.
Fängt er an zu zicken, geht das alles kommentarlos zum Anwalt. (also kommentarlos ggü dem anderen HH ) -
Und wenn die Versicherungen des anderen nicht zahlt, kann ich doch trotzdem Klage erheben, damit ich entschädigt werde.
Wenn der Schadensfall der Versicherung ordnungsgemäß gemeldet wurde (und nicht am Tresen, dem Nachbarn, der bei der Versicherung arbeitet, der "Fall" so nebenbei erleutert wurde), und die Versicherung den Verlauf geprüft hat (also alle Beteiligten angehört hat), kann sie eine Haftpflicht für ihren Versicherer ablehnen. Das bedeute, dass der Halter dann NICHT Haftpflichtig ist. Er muss dann auch nicht aus eigener Tasche zahlen, eine Haftpflicht-Versicherung ist diesbezüglich eine "kleine Rechtschutz-Versicherung")
Dagegen (gegen das Urteil der Versicherung, NICHT gegen den gegnerischen HH!) kann man klagen, dann geht es vor Gericht (Gegner ist dann die Versicherung, nicht der HH) und dann entscheidet das Gericht, ob die Versichericherung in dessen Augen Recht hat oder nicht.Ein: Wenn die Versicherung nicht zahlt, muß der Halter halt selber löhnen, gibt es NICHT.
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Die Versicherung ist kein Organ der Rechtspflege, nach dem Motto, was sie beurteilt, hat Rechtskraft. Wenn die Versicherung nicht zahlen möchte, der Fall juristisch jedoch klar ist, hat der Schädiger zu zahlen.
Er kann dann seine eigene Versicherung verklagen. Der Geschädigte hat keinen Direktanspruch gegen die Tierhalterhaftpflichtversicherung des Schädigers, da ein solcher gesetzlich nicht normiert ist.
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Eine Versicherung kann aber auch ablehnen wenn ein Versicherungsnehmer fahrlässig gehandelt hat oder ein Sachverhalt ausgeschlossen ist oder er dieses Risiko überhaupt nicht versichert hat. Das wäre Bsp, der Fall wenn in den Bedingungen der Haftpflicht steht das nur angeleinte Hunde versichert sind. Ist der Hund wie in diesem Fall ohne Leine zahlt sie nicht. Und natürlich muss Versicherungsnehmer dann trotzdem haften. Sonst bräuchten wir ja keine Versicherung oder versichern das geringste Risiko. Ich wüsste in diesem Fall aber nicht warum die Versicherung nicht zahlen sollte, das ist doch ein ganz normaler Schadensfall.
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