Beisserei unter Hunden, einer Verletzt - wer zahlt

  • Ich weiß ja gar nicht, ob er sich wirklich mit seiner Versicherung in Kontakt gesetzt hatte.


    Es kann auch sein, dass die Versicherung nicht zahlt, weil die Minderjährige Tochter mit dem Hund unterwegs war.

  • Es muss dich auch nicht interessieren, ob und aus welchem Grund die Versicherung die Schadensabwicklung ablehnt.


    Ich glaube nicht, dass er sich bei der Versicherung gemeldet und den Fall wahrheitsgemäß geschildert hat.


    In einem solchen Fall, wo beide Hunde abgeleint waren, würde ich auch von einer gleichmäßigen Schuldverteilung und Haftung ausgehen.

  • Eine Versicherung kann aber auch ablehnen wenn ein Versicherungsnehmer fahrlässig gehandelt hat oder ein Sachverhalt ausgeschlossen ist oder er dieses Risiko überhaupt nicht versichert hat.

    Das stimmt allerdings, aber das hielt ich eigentlich für logisch, dass eine Versicherung nur für das zahlt, was eben versichert ist.


    Fahrlässigkeit ist ein Grund für die Versicherung, einen Fall ab zu lehnen, aber auch da würde die Gegenseite gefragt und entsprechend informiert werden. Und DANN müßte der Halter selber in die Tasche greifen.

  • Fahrlässigkeit genügt nicht. Im Fall einer vorsätzlichen Begehung ist ein Ausschluss möglich.

  • Mal ne reine Interessenfrage: Mittlerweile gibt es ja in vielen Bundesländern den Hundeführerschein.
    Da ist ja auch diese eine Frage, was man tun soll, wenn ein unangeleinter Hund auf den eigenen angeleinten zugeht. Die richtige Antwort (im Test) wäre, den eigenen Hund ableinen und weggehen.


    Hat das eigentlich irgendwelche Auswirkungen wie sowas dann gehandhabt wird? In dem Fall von Treibsel wäre ja genau so vorgegangen wie es laut Hundeführerschein richtig ist.

  • Die tierspezifische Gefahr verwirklicht sich in beiden Fällen. Entlastungsbeweis und fehlendes Verschulden werden bei Haushunden ohne gewerblichen Bezug nicht berücksichtigt. Eine große Rolle spielt das meiner Meinung nach also nicht.

  • Mal ne reine Interessenfrage: Mittlerweile gibt es ja in vielen Bundesländern den Hundeführerschein.
    Da ist ja auch diese eine Frage, was man tun soll, wenn ein unangeleinter Hund auf den eigenen angeleinten zugeht. Die richtige Antwort (im Test) wäre, den eigenen Hund ableinen und weggehen.


    Hat das eigentlich irgendwelche Auswirkungen wie sowas dann gehandhabt wird? In dem Fall von Treibsel wäre ja genau so vorgegangen wie es laut Hundeführerschein richtig ist.

    Mal ein ganz einfaches Beispiel:


    Wenn man den Führerschein macht, dann gibt es ja so nette Bildchen. Darauf ist ja beschrieben (bzw. die Frage dazu) wer Vorfahrt hat. Angenommen man hat theoretisch Vorfahrt heißt dass ja noch lange nicht, dass man in der Praxis drauf bestehen kann/darf.
    Kommen ja immernoch Begleitumstände etc. dazu. Da könnte man sich einer Strafe ja leicht entziehen.


    Von daher nein, so etwas ist Sache von Gesetzen.

  • In der Theorie mag ableinen ja richtig sein. Mir ist letztens mitten in der Fussgängerzone ein unangeleinter Hund begegnet ... man stelle sich mal vor ich hätte meine Maus auch abgeleint. Und meinen Angsthund würde ich im Leben nicht ableinen, zum einen hat der mit Leine keinerlei Probleme mit anderen Hunden, zum anderen wäre es wesentlich gefährlicher ihn abzuleinen. Da muss man abwegen, was das größere Gefahrenrisiko ist.


    Als Hundehalter ist man immer in der Gefährdungshaftung , auch wenn man alles richtig gemacht hat.

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