TA - Gebühr für Chip-Ablesen so in Ordnung?

  • @Quebec:Deswegen habe ich auch geschrieben, dass man mit dem Tierarzt reden kann, bzw. das tut.
    Wenn kein Chip da ist, kann er auch nichts ablesen oder kontrollieren.
    Dass der Tierarzt nur impft, wenn der Hund registriert ist und einen Chip hat, ist ja übertrieben (in Gebieten wo es keine Pflicht ist).


    Obwohl ich nicht verstehe, was das Drama ist, wenn der Tierarzt nachschaut, ob der Chip registriert ist. Wenn der Hund entlaufen ist, macht er das doch auch bzw. bei uns die Tierrettung. Da wird ja auch nicht zuerst der Besitzer gefragt (weil das ja nicht möglich ist).

  • Natürlich ist das kein Drama.


    Mein Hund, mit dem ich beim TA vorstellig werde, ist aber kein entlaufener Hund. Und ich möchte bei Handlungen, die ich nicht "bestellt" oder um die ich nicht gebeten habe, gefragt werden.


    Wenn ein TA derart mißtrauisch ist, daß er bei jedem gechipten Hund überprüft, ob dieser registriert ist, stimmt mit dem was nicht.

  • Bei Routineuntersuchungen gehören manche Sachen dazu, wie z.B die Zähne anschauen oder das Herz abhören. Darum bitte ich den Tierarzt ja auch nicht explizit. Und bei manchen ist eben das Ablesen vom Chip dabei.
    Und es geht ja nicht ums Vertrauen, sondern einfach darum, dass der Chip richtig funtkioniert und der Hund registriert ist. Das kann, wenn das Tier entlaufen ist einen gewaltigen Unterschied machen.

  • Was ist, wenn ich zu einem fremden TA gehe, meinen Hund impfen lassen will, aber behaupte den EU-Heimtierausweis verloren zu haben? Soll ja passieren. Wird der Hund dann nicht geimpft, weil sein Eigentümer nicht nachweisbar ist?


    Und was ist mit Katzen?


    Es gibt für sie nirgends eine Chippflicht, da ist es also egal, ob es eine unterschlagene oder gestohlene Katze ist?


    Ist doch eigentlich ganz einfach. Wenn der Tierarzt Dir ein offizielles Dokument (Impfpass) ausstellen soll, in dem er unterschreibt, dass er ein bestimmtes Tier geimpft/untersucht/behandelt hat, dann ist es die Sache des Tierarztes, die Identität des Tieres zu überprüfen. Der kann das zwar einfach auf gut Glauben unterschreiben, aber dann ist er haftbar.
    Ich persönlich würde als Tierarzt bei jemandem, den ich vorher noch nie gesehen habe, dessen Tiee ich nicht kenne, der den Impfpass 'vergessen' hat, und der auch nicht will, dass ich den Chip auslese, ganz sicher nicht einfach ein Dokument auf gut Glauben ausstellen.
    Evtl würde ich das Tier impfen und das in meinem Computer dokumentieren, aber sicher nicht später in einen EU-Impfpass mit Chipnr 'nachtragen'. Da müsste der vergessliche Besitzer halt einen neuen Termin machen und dieses Mal an seinen Impfpass denken.


    Dieses ganze Theater hat ja einen Grund, und der ist nicht, dass jemand mal vergesslich war und den Pass vergessen hat.


    Die permanente Identifikation ist übrigens im Nutztierbereich ein noch viel grösseres Thema.

  • Oder er hat die Erfahrung gemacht, dass es in Berlin leider krimineller zugeht als so mancher Halter glaubt ;) .

    Du weißt aber schon, daß wir in Berlin zwar seit dem 1.Jan.2010 die Chippflicht haben, aber bis heute keine Registrierungspflicht.



    Bei Routineuntersuchungen gehören manche Sachen dazu, wie z.B die Zähne anschauen oder das Herz abhören. Darum bitte ich den Tierarzt ja auch nicht explizit. Und bei manchen ist eben das Ablesen vom Chip dabei.
    Und es geht ja nicht ums Vertrauen, sondern einfach darum, dass der Chip richtig funtkioniert und der Hund registriert ist. Das kann, wenn das Tier entlaufen ist einen gewaltigen Unterschied machen.

    Nochmal, ich muß meinen Hund nicht registrieren lassen, folglich hat der TA nicht zu kontrollieren, ob der Hund registriert ist.


    Selbst, wenn wir in Berlin eine Registrierungspflicht hätten, müßte ein TA von Regierungsseite befugt werden, solch eine Kontrolle vorzunehmen. Das ein Bundesland solche Befugnisse in Privathand, und nichts anderes ist ein TA, gibt, halte ich für äußerst unwahrscheinlich.

  • Wird aber mein Hund gestohlen oder läuft weg kann ich das bei meinem registrierten Hund melden.


    Von dem her ist es mir egal, ob Jemand seinen Hund registriert oder ob das Pflicht ist. Solange so ein TA eine Person rausfiltert, die meinen Hund einbehält hat diese "übertriebene Vorsicht" mir etwas gebracht.
    Mein TA hat so übrigens drei Hunde "gefunden" ;)

  • Würde ja bedeuten das nicht gechipte Tiere auch nicht geimpft werden dürften ?

    Nein, die bekämen ja dann ihren EU-Heimtierausweis und würden chip-kontrolliert oder gechippt, sofern dies noch nicht geschehen ist.

  • Ist doch eigentlich ganz einfach. Wenn der Tierarzt Dir ein offizielles Dokument (Impfpass) ausstellen soll, in dem er unterschreibt, dass er ein bestimmtes Tier geimpft/untersucht/behandelt hat, dann ist es die Sache des Tierarztes, die Identität des Tieres zu überprüfen. Der kann das zwar einfach auf gut Glauben unterschreiben, aber dann ist er haftbar.
    Ich persönlich würde als Tierarzt bei jemandem, den ich vorher noch nie gesehen habe, dessen Tiee ich nicht kenne, der den Impfpass 'vergessen' hat, und der auch nicht will, dass ich den Chip auslese, ganz sicher nicht einfach ein Dokument auf gut Glauben ausstellen.

    Es geht nicht darum, daß der Chip, wenn vorhanden, nicht ausgelesen wird, die Identität des Hundes festgestellt wird, sondern daß der TA sucht, wo der Hund registriert ist.


    Diese Befugnis hat er einfach nicht.



    Nein, die bekämen ja dann ihren EU-Heimtierausweis und würden chip-kontrolliert oder gechippt, sofern dies noch nicht geschehen ist.

    Nochmal, wir haben keine Chippflicht im ganzen Land.

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