Warum immer Hunde vom Züchter?

  • Vielleicht ein wenig einfacher: Hundeausstellungen und Rasseschauen sind, das liegt in ihrer Natur, immer örtlich begrenzt. Dh. diese Veranstaltungen finden immer auf einem relativ begrenztem Raum, einer Halle einem begrenzen Bereich eines Messegeländes, etc. statt und die Aussteller sitzen sich alle irgendwie gegenüber, nebeneindern hintereinander. Wenn jetzt jeder nur liebe und gute Züchter und Aussteller kennt, es aber ja auch böse und schlimme Züchter/Aussteller gibt,(was man eben angsichts von Diskualifikationen und Aberkennungen von Titel und eben der Tatsache, dass wir vom TS häufig genug dazugerufen werden um von Züchtern beschlagnahmte Tiere mitzunehmen, einfach nicht besteiten kann.

    Wenn ich bei einer Ausstellung bin, kann ich also erkennen, wer ein guter und wer ein böser Züchter ist. Ich weiß natürlich auch, ob diesem Titel seiner Hunde aberkannt und ob er (im Ring wegen Fehlverhaltens?) disqualifiziert wurde. Das sagt mir wer? Meine Kristallkugel?


    Ich weiß das alles nicht, da ich nicht jeden Züchter kenne, nicht weiß, wie er seine Hunde behandelt und hält.
    Auf Ausstellungen wird sich jeder hüten, seine Tiere schlecht zu behandeln.


    Und nochmal, ich verstehe es nicht. Ihr werdet als TS dazu gerufen, auf Ausstellungen Züchtern und Ausstellern beschlagnahmte Hunde, wegzunehmen? Das habe ich in über 30 Jahren als Aussteller nicht erlebt, auch noch nie davon gehört.

    Der letzte bei dem wir aktiv werden mussten, hatte z.B. 3 hochprämierte Champions als Zuchtmaschinen mißbraucht und ist innerhalb seiner, nennen wir es mal Rassegemeinde, sehr bekannt.), wie kann man die dann übersehen?

    Was hat der Zuchtmißbrauch von Hunden mit hochprämierten Champions zu tun? Das ist beim titellosen Mischling oder Rassehund nicht weniger schlimm.


    Wenn der Züchter gegen geltende VDH-Zuchtordnung verstossen hat, sind die Rassehundezuchtvereine die erste Instanz.


    Ich als Aussteller oder Besucher kann das nicht wissen, denn entgegen deiner Behauptung habe ich als Aussteller so gut wie gar keinen Kontakt zu Züchtern. Oftmals noch nicht einmal zum Züchter meines Hundes, da er hunderte Kilometer entfernt lebt. Hellsehen, was sich da getan hat seit meinem Besuch, kann ich auch nicht.


    Und noch was. In der Regel is es, WENN es zu tierschutzrechtlichen Untersuchungen mit anschließendem Tierentzug kommt auch so, dass das Umfeld der jeweiligen Person oder des Personenkreises überprüft wird. Und in der Regel geraten dann Käufer von Welpen oder in geschäftlicher oder privater Beziehung stehen Züchter kurzzeitig mit in den Focus. Interessanter Weise haben die DANN ja "schon immer was geahnt",

    Neue Form von Sippenhaft?


    Vor vielen Jahren sind einer vereinslosen "Züchterin" von Neufundländern, wegen ihrer Hundehaltung, die von Nachbarn angezeigt wurde, alle Hunde durch das Veterinäramt entzogen worden.


    Niemand hat in ihrem privaten Umfeld, geschweige denn bei Welpenkäufern, die auch gar nicht bekannt waren, da die Dame keine Kaufverträge machte, sondern die Hunde per Handschlag verkaufte, rum geschnüffelt.


    Du wirst für mich immer unglaubwürdiger.

  • Dazu ist so ein Melden bei Ausstellungen wirklich schweineteuer, man muss die 3-fache Meldegebühr als Kaution hinterlegen und bekommt es nur zurück, wenn der Fall bestätigt wird. Da überlegt man sich es einfach mehrmals, ob man den Hund, von dem man meist doch nur eine Momentaufnahme sieht, direkt meldet.

    Wenn man Zweifel an der Identität des Hundes hat, kann man das dem Richter mitteilen, der läßt diese dann vom Sonder- oder Ringleiter nachprüfen. Das kostet nichts.


    Sieht man, das ein Hund schlecht behandelt wird, sucht man sich Zeugen, geht sofort zum anwesenden Amtsveterinär und holt diesen dazu. Auch das kostet nichts.


    Eine dreifache Meldegebühr wird fällig, wenn ich die Wertnote (Beurteilung) des Hundes durch den Richter anzweifele und Einspruch beim VDH einlege.

  • @Nebula Da hat man euch eine falsche Auskunft erteilt. Man kann sogar während des Richtens dem Richter seine Zweifel mitteilen.

    Zitat

    § 20 Pflichten des Zuchtrichters


    2. Der Zuchtrichter kann in Zweifelsfällen, z. B. um die Identität oder Abstammung eines
    Hundes festzustellen, den Abstammungsnachweis einsehen
    lassen. Die Einsicht in den
    Katalog vor Beendigung der Zuchtrichtertätigkeit ist ihm untersagt.

    Ausstellungs-Ordnung.pdf

  • Dann wurde uns das zum 2. Fall ausgelegt. Wir wollten einen Hund in tierschutzrelevantem Zustand melden, der aber V1 mit Anwartschaft erhalten hatte (und dann sogar noch BOB). Es ging gar nicht um die Beurteilung an sich, sondern um den Zustand des Hundes. Dass dieser auch noch gewann ließ andere Aussteller natürlich nicht kalt und das ganze wurde etwas hitziger gemeldet als es angemessen war. Wahrscheinlich winkte man deswegen ab und verlangte die Gebühr.

  • :/ Ich kann mir nicht helfen, aber kommt eine TS-Orga auf mich zu, um mich nach Person xy auszufragen, von der ich einen Hund habe, wird es mir sehr suspekt...
    Vertraulich und so...


    Käme die Staatsanwaltschaft im Rahmen eines offiziellen Ermittlungsverfahrens gegen Person xy auf mich zu, wäre das für mich was anderes.
    Aber als TS-Orga? Sich ziemlich empfindliche Daten wie Adresse/Telefonnummer von Privatpersonen anzueignen, um rumzuschnüffeln - puh... Heikle Angelegenheit...

  • Tja wenn man etwas wirklich nur ahnt/keine Beweise hat?
    Ich weiss von Verstoessen gegen die ZO, Betrug etc. bei einem Zuechter. Alles vom Zuechter selber erzaehlt bekommen. Aber ich habe null Beweise. Und nu? Da alles in der Vergangenheit passiert ist, kann man da auch nichts mehr ueberpruefen...


    Und mit Ausstellungen hat das nun was zu tun?

  • Dann wurde uns das zum 2. Fall ausgelegt. Wir wollten einen Hund in tierschutzrelevantem Zustand melden, der aber V1 mit Anwartschaft erhalten hatte (und dann sogar noch BOB). Es ging gar nicht um die Beurteilung an sich, sondern um den Zustand des Hundes. Dass dieser auch noch gewann ließ andere Aussteller natürlich nicht kalt und das ganze wurde etwas hitziger gemeldet als es angemessen war. Wahrscheinlich winkte man deswegen ab und verlangte die Gebühr.

    Das ist ja dann auch ein Einspruch nach § 10. Hier wurde die Vergabe der Titelanwartschaft als nicht korrekt angesehen.
    In dem Falle geht es nur wie in dem § beschrieben und erfordert den schriftlichen Einspruch und Hinterlegung der Sicherungsgebühr.


    Ob das nun hitzig oder sachlich vorgetragen wurde, spielt keine Rolle. Schriftlich muß es sein.

  • Das ist ja dann auch ein Einspruch nach § 10. Hier wurde die Vergabe der Titelanwartschaft als nicht korrekt angesehen.In dem Falle geht es nur wie in dem § beschrieben und erfordert den schriftlichen Einspruch und Hinterlegung der Sicherungsgebühr.


    Ob das nun hitzig oder sachlich vorgetragen wurde, spielt keine Rolle. Schriftlich muß es sein.

    Egt gings gar nicht um den Titel sondern der Hund sah furchtbar aus, er hätte so gar nicht antreten dürfen meiner Meinung nach. Da man ihn aber erst beim Richten gesehen hat konnte erst hinterher was gemacht werden.

  • @Nebula


    In eurem Fall wurde die Tätigkeit des Richters beanstandet. Eurer Meinung nach hätte er den Hund gar nicht bewerten dürfen. Und da kommt eben § 10 zum Tragen.


    Darüber hinaus sagt § 9

    Zitat


    Der Aussteller/Vorführer erkennt an, dass Formwertnoten und Platzierungen des
    Zuchtrichters unanfechtbar sind. Sie unterliegen keiner Überprüfung. Eine Beleidigung des Zuchtrichters
    oder öffentliche Kritik seiner Bewertungen und Platzierungen ist unzulässig.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!