Schutz-Vertrag mit einem TSV, rechtlich mit einem Kauf-Vertrag gleich gestellt ? Unterschied ?
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Sind diese Verträge ggf. in Teilen sittenwidrig ?
Es geht mir nicht um Ansprüche meinerseits an den betreffenden TSV, sondern um dessen, die er sich laut Vertrag einräumt,
und die m. E. ziemlich unverständlich sind. Das betrifft sowohl angebliche finanzielle Ansprüche gg. Halter, wie auch eine
etwaige Rückforderung eines Tieres ! Man behält sich dort also Eigentumsrechte vor.So räumt er sich bsw. das Recht ein jederzeit, auch ohne Anmeldung eine Kontrolle bei mir durchzuführen. Auch wenn ich
nichts zu verbergen habe, aber so etwas ist eigentlich Willkür. Niemand ist 24 h / Tag zu Hause oder hat Lust jemand rein
zu lassen, wenn jemand plötzlich vor der Tür steht.Und es gibt weitere Pkt., die ich rechtlich etwas fragwürdig finde.
Zumal auf diesen Pkt. deren angebliches Recht beruht, den Hund einfach wieder haben zu wollen. Sprich, bin ich mal nicht
da, oder denen passt etwas nicht, könnten sie den Hund zurück fordern ?Ich habe, direkt nach dem Vertragsabschluss, einen sehr unschönen Umgang und eine unverständliche Art erlebt, die mich
nun an einigem (ver-)zweifeln lässt.Der Termin beim Anwalt steht bald bevor. Vorher wüsste ich gern was andere hier dazu meinen, erlebten oder wissen.
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Hi
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Ein Tier ist nach dem Gesetz eine Sache. Sobald Geld geflossen ist ist es dein Tier...der Vorbesitzer hat keine Ansprüche mehr. Rechtlich kann er nicht gegen den Verstoß der Vertragsklauseln vorgehen.
Rechtens ist zb in gewissem Maße ein Vorkaufsrecht, also wenn das Tier mal wieder abgegben wird muss dann der TSV informiert werden und ggf den Hund dann zurücknehmen.Schutzverträge sollen die Tiere absichern und eine artgerechte Haltung sicherstellen. In vielen Punkten bedauere ich sehr, dass Schutzverträge rechtlich nicht bindend sind. Aber solch bescheuerte Klauseln ala jederzeit zur Kontrolle aufkreuzen ect gehören mMn auch sicherlich nicht zu einem vernünftigen Vertrag.
Es sollte sich tatsächlich um Klauseln handeln die das Tier schützen ohne dabei die Privatsphäre der neuen Besitzer zu verletzen -
Wichtig ist, dass die Schutzgebühr (sollte dem gängigen Kaufpreis entsprechen) genannt wird und kein expliziter Eigentumsvorbehalt drinsteht. Dann ist man ziemlich sicher, dass es ein Kaufvertrag ist, also sämtliche Klauseln die ins Eigentum eingreifen unwirksam weil sittenwidrig ist.
Grundsätzlich ist es aber immer eine individuelle Sache, die teilweise nur gerichtlich geklärt werden kann.Nicht unterschätzen darf man den psychischen Druck den manche Tiersch(m)utzvereine ausüben. Das geht teilweise in die Bereiche Nötigung und Hausfriedensbruch. Gerade bei leicht neu vermittelbaren Hunden (unkomplziert, gepflegt, erzogen) passt den Damen die Haltung gerne nicht. Da gibt es nämlich leicht eine zweite Schutzgebühr
Ich würde sowas nicht unterzeichnen. Es ist den Ärger nicht wert. Einfacher Kaufvertrag, fertig. Hübsche, nette Hunde findet man auch ohne Knebelverträge.
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Ich sehe es wie Rikah.
Als mir so ein Vertrag vorgelegt wurde, habe ich nicht unterschrieben und den Hund nicht übernommen. In meinen Augen sind solche Verträge unseriös.
LG -
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Rikah: Ja, von Aussen betrachtet urteilt man so, würde ich wohl auch. Natürlich gibt es überall so viele hübsche, liebe Hunde, die ein Zuhause suchen.
Aber ich habe mich eben in ihn, aufgrund des Foto`s, verschaut, und auch wenn ich dann noch Monate wartete, weil ich innerlich wirklich dafür bereit sein wollte (und musste), da ich meinen anderen Rüden 1 Jahr zuvor verlor, aber ich dachte immer wenn ich wieder einen Hund zu mir hole, dann diesen.
Er ist wirklich schwer traumatisiert und überängstlich, d. h. ihn würde so schnell niemand anderes nehmen. Wenn ihn überhaupt jemand nehmen würde. Es hat ihn auch in den Monaten dazwischen kein anderer nehmen wollen, ohne zu wissen, wie schwer es um ihn steht. Ich würde ihn aber auch nicht mehr her geben.
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Gut, dass musst du selber wissen.
Ich kann es allerdings nicht mal annähernd nachvollziehen...
Ich wünsche dir alles gute und das da nichts nachkommt.
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Ich habe auch mal einen Hund mit einem dubiosen Vertrag übernommen.
Das war 2005.
Der Hund sollte erst nach sechs Jahren in meinen Besitz übergehen.
Es gab eine Nachkontrolle, vorher kurzfristig vereinbart.
Der Hund (die alte Liese) ist immer noch hier.Ich finde solche Verträge mittlerweile auch sehr schräg und würde da auch mehr nachhaken, als ich es damals getan habe.
Viele der Klauseln sind nicht rechtsgültig. -
Mir liegt gerade auch einer dieser sehr "strikten" Schutzverträge vor. Es geht um einen Hund, der bereits in DL auf Pflegestelle ist.
Die auffälligsten Punkte:
- Das Eigentrumsrecht bleibt für IMMER bei der Orga.
- Die Schutzgebühr von XX sei kein Kaufpreis, sondern eine Unterstützung.
- Wohnungswechsel muss mitgeteilt werden.
- Einschläferung nur mit Rücksprache.
-> Explizite Strafgelder werden jedoch keine genannt. Da steht nur:
Sollte eine oder mehrere der vorgenannten Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung entspricht oder am nächsten kommt.
Was sagt ihr dazu? Die Abwicklung hat 5 Wochen gedauert, es soll doch nun nicht daran scheitern... .
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Was sagt ihr dazu?
Wenn du das Geld, die Zeit und die Nerven hast, dich im Notfall mit der vermittelnden Organisation in einem langen, zähen Rechtsstreit auseinanderzusetzen, kannst du das unterschreiben. Ich weiß ja nicht, um welchen Verein es sich handelt, aber es gibt wirklich erschreckende Bericht von einigen, die einen regelrechten "Psychoterror" durchziehen, wenn ihnen nach der Vermittlung irgendwas plötzlich nicht mehr passt und sie den Hund zurückhaben wollen – das sollte man nicht unterschätzen.
Alternativ, wenn die sonstigen Gespräche nett gelaufen sind, kannst du versuchen, deine Bedenken bzgl. des Vertrags anzusprechen und Gegenvorschläge zu machen. Ich bin gerade am Handy und kann schlecht verlinken, aber google mal nach Musterverträgen für Vermittlungstiere – wenn du sowas mitbringst (in dem das Eigentum eindeutig übergeht!) und erläuterst, warum der für alle Beteiligten besser ist, hat das vielleicht Aussicht auf Erfolg.
(Und als ganz persönliche Meinung: den Vertrag, wie er jetzt ist und du ihn beschreibst, würde ich nicht unterschreiben – völlig egal, wie gut die Chancen sind, einen eventuellen Streit zu gewinnen. Die Orga ist entweder mies informiert, was sie rechtlich dürfen und was nicht, oder sie versuchen solche Verträge absichtlich und als Einschüchterung abzuschließen und baunen darauf, dass es bei mindestens einem Teil der Leute funktioniert. Beides m.M.n. nicht unbedingt beruhigend.)
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