Schutz-Vertrag mit einem TSV, rechtlich mit einem Kauf-Vertrag gleich gestellt ? Unterschied ?
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Wenn ich dann an meinen Rüden denke, der an einem Samstag einen Schlaganfall hatte und ich um 21 Uhr einen TA brauchte, bezweifel ich, dass ich zu dem Zeitpunkt jemanden von der Orga erreicht hätte.
Und selbst, wenn Du jemanden erreicht hättest, was wäre gewesen, wenn derjenige "Nein" zur Euthanasie sagt?
Wird dem leidenden Tier dann nicht geholfen? Wie muß/darf sich dann der TA verhalten?
Solche Verträge sind in meinen Augen eine Unverschämtheit und ich würde das niemals unterschreiben.
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Hi
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Das fand ich auch, hab es denen auch gesagt. Kam nicht gut an, dass ich das nicht unterschreiben wollte.
Ich denke, unter dem Namen "Tierschutz" ist viel Geld im Spiel und nicht jeder "Verkäufer" sieht das Wohl der Tiere.
Auf jeden Fall ist es gut, sich den Vertrag vorher zeigen zu lassen und ihn ohne Zeitdruck durchzulesen - bevor man Herzchen in den Augen hat, beim Anblick des Tieres.
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Nö, unterschreiben würde ich sowas auch nie. Aber interessant finde ich das dann doch. Vielleicht auch für den ein oder anderen, der so einen Vertrag zu Hause liegen hat und sich der Versicherungsrechtlichen Konsequenzen gar nicht bewusst sind..
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Hallo,
weil ich beim Thema Schutzvertrag schon oft gelesen habe, dass bestimmte Klauseln in Verbindung mit einer Vertragsstrafe durchaus durchgesetzt werden können: kennt sich jemand damit aus, wie das im konkreten Fall aussieht?
Also angenommen, ich unterschreibe so einen 0815-Vertrag ohne expliziten Eigentumsvorbehalt, aber mit Auflagen wie unangekündigten Nachkontrollen, Kastrationszwang, Verbot der Weitergabe an Dritte etc., und einer Vertragsstrafe von xx€ bei Verstoß gegen diese Auflagen. Ich bezahle die angegebene Schutzgebühr, lasse das Tier aber nicht kastrieren, vermittle es weiter o.ä.: hätte die Orga in diesem Fall eine Chance, die Vertragsstrafe einzuklagen?
LG Maren
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Klar können die die Vertragsstrafe einklagen. Das steht jedem frei. Ob sie die auch zugesprochen bekommen, steht auf einem anderen Blatt.
Da gibt es Urteile in beide Richtungen.
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Hallo,
weil ich beim Thema Schutzvertrag schon oft gelesen habe, dass bestimmte Klauseln in Verbindung mit einer Vertragsstrafe durchaus durchgesetzt werden können: kennt sich jemand damit aus, wie das im konkreten Fall aussieht?
Also angenommen, ich unterschreibe so einen 0815-Vertrag ohne expliziten Eigentumsvorbehalt, aber mit Auflagen wie unangekündigten Nachkontrollen, Kastrationszwang, Verbot der Weitergabe an Dritte etc., und einer Vertragsstrafe von xx€ bei Verstoß gegen diese Auflagen. Ich bezahle die angegebene Schutzgebühr, lasse das Tier aber nicht kastrieren, vermittle es weiter o.ä.: hätte die Orga in diesem Fall eine Chance, die Vertragsstrafe einzuklagen?
LG Maren
Da Kastrationen in Deutschland ohne Indikation verboten sind, würde ich da mal ganz entspannt bleiben.
Indikationen sind:
- Verhinderung unkontrollierter Vermehrung (Freigängerkatzen)
- medizinisch (Tumore und Co. KrebsVORSORGE ist übrigens keine mehr)
- für die Haltung notwendig (hauptsächlich bei Nutztieren)Je nach medizinischer Verfassung wird ein seriöser Tierarzt den Hund sowieso nicht kastrieren. Abhängig von Deiner Rechtsschutzversicherung (wenn es ein Risiko ist natürlich nicht) würde ich persönlich eine Orga mit solchen Knebelverträgen mal eiskalt auflaufen lassen. Aber ich bin ein schlechter Mensch ;-)
Aber bei solchen Dingen gilt ja immer, frag mal einen Anwalt. Den das Internet ist nichts worauf Du Dich im Notfall berufen kannst. -
Danke für die Antworten, stimmt einen Anwalt da mal drüber schauen lassen ist sinnvoll! Habe nur gerade 2 Fälle im Bekanntenkreis, wo das TH bzw. die Orga Druck macht und schon Konsequenzen angedroht hat und frage mich da jetzt, wie das wohl ausgeht, wenn es tatsächlich vor Gericht geht.
LG Maren
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