Hund verursacht autounfall, wer zahlt
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hallo, meine frage wäre, wenn der hund abhaut und in ein auto rennt ist das ein typischer haftpflicht schaden oder bekomme ich teilschuld da der hund nicht angeleint war? wenn er angeleint war aber die leine oder der karabiner kaputt ging? oder ist das versicherungsabhängig? bei meiner versicherung steht was dass der hund unangeleint auch versichert ist aber die zerstörten gegenstände wie autos oder gar motorräder inkl fahrer auch? danke für eure auskunft
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Hast du eine eigene Hundehaftpflichtversicherung?
Dann müsste eine Schadenssumme drauf stehen, bis zu welchem Betrag der Schaden versichert ist. -
ja auf der hundehaftpflicht versicherung steht personenschaden, wertschaden ect mit summe. die frage ist eher darauf bezogen ob die kosten auch bei unangeleinten hunden in dem fall übernommen werden....
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Das steht explizit in der Police mit drin.
Ich habe bei meiner darauf geachtet dass auch Schäden durch NICHT Angeleinte Hunde voll mit abgedeckt sind. -
Wenn du dir unsicher bist, rufe bei deiner Versicherung an und frage nach.
Ich weiß nicht, ob es da große Unterschiede gibt, bei meiner Versicherung ist es mit drin. Ich möchte das jetzt aber nicht pauschalisieren, dazu kenne ich mich zu wenig aus. -
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Meint ihr, dass es ernsthaft Versicherungen gibt, die eine Haftung bei nicht angeleinten Hunden ausschließt? Das wäre doch sinnbefreit, denn gerade dann ist die Tiergefahr doch gegeben.
hallo, meine frage wäre, wenn der hund abhaut und in ein auto rennt ist das ein typischer haftpflicht schaden oder bekomme ich teilschuld da der hund nicht angeleint war?
Die Frage ist schon falsch. Von deinem Hund ging eine Tiergefahr aus. Er hat einen Unfall verursacht. Ob er dabei angeleint war oder nicht, ist egal. Du bist schuld - und hoffentlich ist dein Hund versichert. Die Versicherung übernimmt alle Kosten.
Beim Pferd zahlt die doch auch, wenn es sich losreißt und ins Auto läuft.
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Meint ihr, dass es ernsthaft Versicherungen gibt, die eine Haftung bei nicht angeleinten Hunden ausschließt? Das wäre doch sinnbefreit, denn gerade dann ist die Tiergefahr doch gegeben.
Das hätte für mich eigentlich auch keinen Sinn ergeben. Aber ich war mir nicht 100% sicher.
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Nein.Das kann man pauschal nicht sagen.Es gibt Versicherungen,da zahlen die nicht,wenn das Pferd mit Halfter oder gebisslos geritten wird.Ob das bei nicht angeleinten Hunden gezahlt wird,muss in der Police stehen.
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In der Versicherungspolice steht drin, ob Leinenpflicht besteht bzw. bei leinenlosem Gassi bezahlt wird.
Ich habe auf Leinenbefreiung geachtet und auf Versicherungsübernahme, wenn Dritte mit dem Hund gehen.
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mit Halfter oder gebisslos geritten wird
Das kann man ja nicht vergleichen - wer reitet denn seinen Hund. Es geht einzig und allein um das Führen und losreißen.
Ganz ehrlich - zeigt mit die Haftpflicht, die Leinenpflicht vorschreibt! -
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