Hund verursacht autounfall, wer zahlt
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Bei grobe Fahrlässigkeit kann die Versicherung die Zahlung verweigern, dazu kann z.B. gehören, dass man den Hund auf einem Gehweg direkt neben einer stark befahren Strasse frei laufen läßt.
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In der Versicherungspolice steht drin, ob Leinenpflicht besteht bzw. bei leinenlosem Gassi bezahlt wird.
Ich habe auf Leinenbefreiung geachtet und auf Versicherungsübernahme, wenn Dritte mit dem Hund gehen.
Ich auch (und einige weitere Extras). Aber es gibt durchaus Leute, die nur auf den Preis schauen. Und es gibt ja durchaus Hunde, die nie angeleint werden.
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bei meiner versicherung steht was dass der hund unangeleint auch versichert ist aber die zerstörten gegenstände wie autos oder gar motorräder inkl fahrer auch? danke für eure auskunft
Wenn Dein Hund auch unangeleint versichert ist, lt. Deiner Versicherung, übernimmt sie die Schäden an Personen und Gegenständen bis zur vereinbarten Summe.
Ich hoffe, es ist niemand ernsthaft verletzt und ich hoffe auch, dass es Deinem Hund gut geht.
Wichtig ist, dass Du den Unfall unverzüglich Deiner Versicherung meldest.
LG, Chris
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es ist zum glück kein unfall passiert, bzw hatten wir heute nur das thema beim gassi gehen und es wusste keiner so recht wie das nun bei unangeleinten hunden so ist.
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Ach, so, dann ist ja alles gut.
LG, Chris
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Der Ausdruck ist falsch. Dein Hund ist nicht versichert. Eine Hundehaftpflicht ist eigentlich eine Tierhalterversicherung. Du als Halter bist versichert, nämlich wenn dein Hund einen Schaden macht. Dein Hund ist bei einem Autounfall evtl. schwer verletzt, dann musst du selbst zahlen für die Op des Hundes.
Was versichert ist, ist der Schaden an fremden Gegenständen und Personen. Du bist quasi Schuld, wenn du den Hund frei laufen lässt. Damit du nicht für den Schaden aufkommst, bezahlt die Versicherung den Schaden.Die Versicherung bezahlt aber nur, wenn bestimmte Voraussetzungen vorher eingeschlossen wurden, zB Führen ohne Leine oder Führen durch Dritte oder bestimmte Rassen (manche sind ausgeschlossen von der Versicherung) oder Schäden an gemieteten Einrichtungen oder auf einem Turnier oder oder oder. Das steht alles im Vertrag, den man unterschrieben hat (auch alles aufgelistet bei den Vergleichsportalen im Netz).
Manchmal zählt aber noch rein, wenn der Hund virher auffällig war. Wenn zB schon ein Schaden durch Leinenlosigkeit an der Straße entstanden ist, ist ja klar, dass der Hund irgendwie nicht hört. Wenn dasselbe nochmal passiert, kann dir Versicherung sagen: selbst schuld, du wusstest, dass das passieren kann, das war fahrlässig.
Wichtig ist mir persönlich noch eine Schadenausfalldeckung. Wenn einer zB Schaden an dir anrichtet aber keine Haftpflichtversicherung besitzt und sonst auch mittellos ist, kriegst du kein Geld, egal wie sehr der andere schuldig ist. Dann übernimmt deine eigene Versicherung dessen Kosten.
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ja auf der hundehaftpflicht versicherung steht personenschaden, wertschaden ect mit summe. die frage ist eher darauf bezogen ob die kosten auch bei unangeleinten hunden in dem fall übernommen werden....
Viele Versicherungen versichern nur den angeleinten Hund.
Unser Versicherungsagent wollte sich kranklachen und unser Hund ist auch unangeleint versichert.
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Nennt doch mal bitte die Versicherungen, die nur angeleinte Hunde versichern.
Wenn das so viele sind, dann müsst ihr sie ja kennen.
Oder doch "nur mal gehört"? -
Ich frage mich gerade eher wie das ist, wenn in der Versicherung steht, dass auch der unangeleinte Hund versichert ist, in dem Gebiet, in dem der Hund freigelaufen ist, aber eigentlich Leinenpflicht herrscht - dann wird die ja auch nicht zahlen, nehme ich an?
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@Zucchini Heute hat das eigentlich jede Versicherung mit drin. Aber bei älteren Versicherungen war das früher noch nicht usus, 2010 hat mich mein Versicherungstypie beim Drübergucken drauf aufmerksam gemacht, dass meine gewählte Versicherung das nicht hat und ich deswegen eine andere nehmen soll. Bei einem älteren Vertrag kann es also durchaus noch vorkommen, dass Führen ohne Leine nicht eingeschlossen ist.
Heute muss man zwar nicht da, aber bei anderen Dingen immer noch hingucken. zB Einschluss von Schäden in Hotelzimmern ist auch nicht immer dabei, Auslandsschutz haben manche nur 2 statt der üblichen 12 Monate usw. Bin da aktuell ganz gut informiert wegen der neuen Versicherung für die Kleine. Aber Leinenbefreiung gab es überall, zumindest im Juli
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