Mietwohnung und Hund

  • Dass du für die Hundeanschaffung auf jeden Fall das schriftliche Okay vom Vermieter haben willst, ist auf jeden Fall vernünftig. :smile:


    Was du noch machen könntest, wäre, in einem ruhigen Gespräch ein paar "typische Vermietersorgen" anzusprechen und versuchen zu entkräftigen (gerade Nicht-Hundemenschen haben da ja manchmal verständliche, aber teilweise unbegründete Sorgen, über die man vorher reden kann):


    - Hund ist alleine zu Hause und bellt dann -> Hundetagesstätten in der Umgebung raussuchen und gleich dazusagen, dass der Hund dann 'außer Haus' betreut werden würde, wenn es mit dem Alleinebleiben (noch) nicht klappt


    - Hund macht irgendwas kaputt -> gleich ansprechen, dass man natürlich eine Haftpflichtversicherung abschließen würde, die auch Schäden an Mietobjekten mit abdeckt


    - Kunden haben Angst vor dem Hund/Hund stört Kunden -> sich mit dem Vermieter ev. absprechen und auf einen kleinen/unkomplizierten/"harmlos aussehenden" Hund einigen, usw.


    Wenn das alles nix hilft, ist das schade, aber das gute Recht des Vermieters. Dann hilft tatsächlich nur, bis nach dem Umzug zu warten. So oder so – viel Glück! :smile:

  • Nur, wenn du jetzt versuchst auf biegen und brechen die Genehmigung der Hundehaltung zu bekommen, was ist dann wenn du 2017 ausziehen musst und der neue Vermieter der neuen Wohnung auch keinen Hund möchte ?
    Es ist nicht so einfach Wohnungen zu finden, in der auch Hunde willkommen sind. Es kann ein langer Weg zu einer geeigneten Wohnung werden, bei dem die Miete und ein Hund passen soll. Solche Vermieter sind selten und auf dem Wohnungsmarkt heiß begehrt.
    Sei vernünftig und hole dir erst einen Hund, wenn du 2017 eine geeignete Wohnung gefunden hast, wo Hundehaltung auch erlaubt ist.
    Ich verstehe deinen Wunsch nach einem Hund, wirklich, aber es muss auch alles passen und unter Dach und Fach sein.
    Meine Empfehlung, auch deinem zukünftigen Hund gegenüber : Warte noch !

  • Naja, ob man nun mit oder ohne Hund eine Wohnung sucht, in der Hunde erlaubt sind, dürfte sich von der Schwierigkeit gleich bleiben; bzw. könnte ein zum Besichtigungstermin mitgebrachter braver Hund den zukünftigen Vermieter schon mal gewogen stimmen.



    Ich weiß nur, dass wir Ende 2017 raus müssen. Es soll renoviert werden. Und es wurde wohl verkauft. Viel mehr hat man uns nicht gesagt. :???:

    So oder so würde ich mich mal genau erkundigen, wer ab wann der Eigentümer eurer Wohnung ist - schließlich ist dieser Ansprechpartner, bei evtl. Problemen oder diejenige Person, der ihr Schäden melden müsst.



    lg

  • Es ist nicht so einfach Wohnungen zu finden, in der auch Hunde willkommen sind.

    Genau das wollte ich auch schreiben.


    @Linali92 warum muss es denn jetzt auf der Stelle ein Hund sein? Warte doch einfach, bis du eine neue Wohnung gefunden hast und kläre ab, ob dort Hunde willkommen sind (schriftlich). Selbst eine mündliche Zusage hilft dir nichts, wenn der Vermieter die Faxen dicke hat, kann er durchaus seine Meinung ändern. Und dann?


    Rein rechtlich ist es in Deutschland so, dass Tierhaltung "eigentlich" nicht verboten werden kann, vorausgesetzt alle anderen Mieter im Haus stimmen schriftlich zu, dass sie mit einem Hund kein Problem haben.


    Die andere Seite sieht jedoch ganz anders aus. Recht haben und Recht bekommen sind immer zwei Paar Schuhe. Ich würd mich jetzt nicht damit stressen. Auch nicht mit dem Vermieter. Lieber abwarten bis es passt.

  • Rein rechtlich ist es in Deutschland so, dass Tierhaltung "eigentlich" nicht verboten werden kann, vorausgesetzt alle anderen Mieter im Haus stimmen schriftlich zu, dass sie mit einem Hund kein Problem haben.

    das stimmt so nicht ganz:
    der Vermieter darf Hundehaltung (Kleintiere, inkl. Katzen dürfen im "normalen" Rahmen immer) nicht grundsätzlich verbieten, sondern muss das in jedem Einzelfall neu entscheiden.
    Aber groß was machen gegen diese Einzelfallentscheidung kann man als Mieter leider selten bzw. kommt's dann auf die besseren Argumente der Parteien und/oder derer Anwälte an. Und auf die individuelle Einstellung des Richters. Der soll zwar objektiv entscheiden, aber kein Mensch ist objektiv, es spielen immer die eigenen Erfahrungen/Vorlieben/etc. mit rein.

  • Ich habs noch mal nachgelesen:


    Wenn die Haltung von Hunden im Mietvertrag ausdrücklich verboten ist, hat sich der Mieter daran zu halten.


    Gibt es keine vertragliche Regelung betr. Hundehaltung, sollte man prüfen, ob es eine Hausordnung gibt, die ein Verbot hinsichtlich Hundehaltung enthält. Ist dem so, so ist dieses Verbot auch auf die Wohnung zu übertragen.


    Duldet der Vermieter Hundehaltung (ggfs. trotz vertraglich geregeltem Verbot) über einen längeren Zeitraum, kann er die Abschaffung des Tieres im Nachhinein nicht mehr fordern. Im betreffenden Fall waren das fünf Monate.


    Die Rechtssprechung ist da ziemlich eindeutig.


    Darauf anlegen würde ich es in diesem Fall wohl eher nicht, da es mit Hund und WG problematisch werden kann, eine neue Bleibe zu finden.

  • Duldet der Vermieter Hundehaltung (ggfs. trotz vertraglich geregeltem Verbot) über einen längeren Zeitraum, kann er die Abschaffung des Tieres im Nachhinein nicht mehr fordern. Im betreffenden Fall waren das fünf Monate.

    Wobei die Duldungszeit mWn nicht mit dem Anschaffungszeitpunkt des Hundes beginnt, sondern mit dem Zeitpunkt der Kenntnis des Vermieters, dass ein Hund angeschafft worden ist.

  • Wobei die Duldungszeit mWn nicht mit dem Anschaffungszeitpunkt des Hundes beginnt, sondern mit dem Zeitpunkt der Kenntnis des Vermieters, dass ein Hund angeschafft worden ist.

    Ja, das stimmt.


    Mir persönlich wäre sowas sowieso zu unsicher. Entweder kann ich einen Hund halten, oder nicht. Ich würde das ungern von der Tagesform meines Vermieters abhängig machen müssen :verzweifelt:

  • natürlich! So sollte doch jeder vernünftige Mensch denken!


    Wollt nur sicherstellen, dass nicht ein "Schlauerle" (niemand spezielles gemeint, aber man weiß ja nicht, wer das hier alles mal liest) auf die Idee kommt 5 Monate lang einen Hund bei sich zu verstecken und dann zu seinem Vermieter zu sagen "Ätsche-Bätsch jetzt kannst mir nichts mehr" ...

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