Anwalt nach Anschreiben von Behörden
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Da hier ja immer mal die Frage auftaucht, wie man am besten verfahren soll, wenn man nach einem kleineren oder größeren Vorfall eine Stellungnahme oder Ähnliches für das Ordnungsamt oder die Polizei anfertigen soll....ab zum Anwalt.
Egal, was, wann, warum, in den meisten Bundesländern ist dieser Schritt mittlerweile unumgänglich (wird einem hier im Forum ja ganz gern mal ausgeredet bzw. als übertrieben angesehen..)
Hier ein wichtiger Beitrag einer Anwältin zum Thema
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Danke, fürs zeigen.
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Mit solchen Dingen würde ich auch IMMER erst zum Anwalt gehen. Ich kann nicht verstehen das es Menschen gibt die einem davon abraten...
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Hm - is aber auch selten dämlich, wenn ich höre, jemand hat einen nie stattgefundenen Biß meines Hundes auf Foto, wär doch mein erster Akt, dieses Foto im Amt direkt sehen zu wollen, und den Arztbericht anzufordern - allein Am Datum kann man doch schon sehen, ob der Arztbesuch stattgefunden haben kann, nachdem WIR uns begegnet waren, und ob das Foto tatsächlich einen Biß zeigt. Kann ja gar nicht sein, daß ein Foto vom Biß (m)eines Hundes existiert, wenn es keinen Biß durch meinen Hund gab....
Dann hätte ich den angeblich Geschädigten persönlich kontaktet, und gebeten, sich mich anzuschauen - ob ich wirklich der Halter des Hundes war, der ihn gebissen hätte. Weil er kann sich doch bestimmt erinnern an die Situation, als wir da und da standen - daß er an ner andren Ecke gebissen worden ist (wenn das überhaupt der Fall ist), fällt ihm spätestens dann auf, und er sagt, ne, Du warst es ja auch nicht. (was ich mich auch frage: wie kommt der Geschädigte an den Namen des angeblichen Schädigers, wenn nie was vorgefallen ist, und man sich auf der Straße begegnet ist, ohne daß was passierte? Man gibt doch net jedem Passanten seine Visitenkarte mit Namen und Adresse mit?? Irgendwo stimmt die Geschichte doch hinten und vorn net..... (oder ist nur ausgedacht, um Leuten klarzumachen, wie wichtig ein Anwalt sein kann?) )
Sollte es ein anderer Hund gewesen sein, dann würde ich darauf bestehen, daß ein Gutachter anhand der Größe des Bisses aussagt, ob das mein Hund überhaupt gewesen sein kann. Was eigentlich in nem Rechtsstaat schon dadurch überflüssig werden sollte, daß es Zeugen gibt, die ausgesagt haben, daß nichts passiert sei.
Das Amt hätte ich auch schriftlich (!) auf die Zeugenaussagen verwiesen unter Angabe des Aktenzeichens der Polizei, damit wär das Ding doch vom Tisch gewesen....
Und wenn jemand ernsthaft mit Behauptungen über meinen Hund von solcher Tragweite ankommt, würde ich eh nen Anwalt einschalten....
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Als ob gesunder Menschenverstand bei deutschen Juristen oder Staatsbediensteten zu irgendwas führen würde. In welchem Universum lebst du? Ich würde grundsätzlich zu einem Anwalt raten da die Gegenseite einem schlicht schon aus einer unsauberen Formulierung juristisch einen Strick drehen kann.
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Als ob gesunder Menschenverstand bei deutschen Juristen oder Staatsbediensteten zu irgendwas führen würde. In welchem Universum lebst du?......
Hast auch wieder recht.....
Aber ich hab schon öfter erlebt, daß man mit "mit den Leuten reden" doch so Einiges bewirken kann, ohne daß ein Anwalt erst eingeschaltet zu werden braucht.......
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Hast auch wieder recht.....
Aber ich hab schon öfter erlebt, daß man mit "mit den Leuten reden" doch so Einiges bewirken kann, ohne daß ein Anwalt erst eingeschaltet zu werden braucht.......Das Gespräch mit den Geschädigten zu suchen ist im Falle einer bereits erfolgten behördlichen Meldung eine ganz schlechte Idee.... sollte man tunlichst unterlassen
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Hm - is aber auch selten dämlich, wenn ich höre, jemand hat einen nie stattgefundenen Biß meines Hundes auf Foto, wär doch mein erster Akt, dieses Foto im Amt direkt sehen zu wollen, und den Arztbericht anzufordern -
Ohne Anwalt bekommst du keine Akteneinsicht, da kannst du machen, was du willst und ja, jeder kann erst einmal behaupten, dass es dein Hund war und schon hängt man drin.
Ich kann auch nur dringend dazu raten, im Falle eines Zwischenfalls und sei er noch so klein, einen Anwalt zu nehmen, falls es zu einer Anzeige kommt.
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Solange noch keine Anzeige/Meldung erfolgt ist, kann man unter Umständen in einem persönlichen Gespräch eine Einigung erzielen. Sollte aber bereits eine Anzeige vorhanden sein, würde ich das lassen. Die Anzeige kann eh nicht zurückgezogen werden und im schlimmsten Fall wird einem noch Beeinflussung von Zeugen unterstellt.
Mal davon abgesehen:
Wenn jemand behaupten würde, mein Hund hätte ihn gebissen, würde ich (nach Absprache mit einem Anwalt) eine Gegenanzeige wegen Verbreitung unwahrer Tatsachen stellen. -
Ohne Anwalt bekommst du keine Akteneinsicht, da kannst du machen, was du willst und ja, jeder kann erst einmal behaupten, dass es dein Hund war und schon hängt man drin.
Ich kann auch nur dringend dazu raten, im Falle eines Zwischenfalls und sei er noch so klein, einen Anwalt zu nehmen, falls es zu einer Anzeige kommt.Wenn das Amt behauptet, sie hätten ein Foto, dann möcht ich das schon gern sehen..... Wenn man vorbeigeht und vernünftig mit denen spricht, sollte das kein Thema sein.
"Akteneinsicht" durch nen Anwalt in dem Sinne gilt doch nur bei Gerichtsprozessen....... Wenn ich beim Zuschnellfahren geblitzt werde, krieg ich das Foto ja auch..... *gg
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