Anwalt nach Anschreiben von Behörden

  • Ich finde es irgendwie logisch, das eine Anwältin (die von sowas ja lebt) direkt den Gang zum Anwalt empfiehlt.


    Oder schonmal ne Autowerkstatt erlebt die bei der Inspektion sagte: Wischwasser nachfüllen ist zwar Teil der Checkliste, aber das können sie auch selber machen.

  • Ich finde es irgendwie logisch, das eine Anwältin (die von sowas ja lebt) direkt den Gang zum Anwalt empfiehlt.


    Oder schonmal ne Autowerkstatt erlebt die bei der Inspektion sagte: Wischwasser nachfüllen ist zwar Teil der Checkliste, aber das können sie auch selber machen.

    Joa, muss jeder selbst wissen, ob er seinem Hund auch bei Nichtigkeiten einen Wesenstest antun möchte, am besten noch bei nem Gutachter, der die Euthanasie innerhalb einer Woche einfordert und ähnliche Scherze.


    Edit by Mod: Ich bitte darum die Net(t)iquette zu wahren!

  • Tja, manche Menschen sind selber lebensfähig, andere tragen ihr Geld lieber blind zu sogenannten "Experten".


    Das soll jeder selber wissen. Trotzdem wird man Werbung noch als Werbung benennen dürfen.

  • Was leider auch oft die Krux ist: es gibt halt einfach auch schlechte, unfähige Anwälte.


    Ich wurde mal durch einen Verkehrsanwalt betreut, wegen einem Unfall mit ausländischem Unfallgegner. Ehrlich gesagt hätte ich mir das sparen können. Ich musste mich letztlich eh um alles selber kümmern und der Anwalt hat nur abgesahnt.


    Wenn man an einen kompetenten Anwalt gerät, der einen sinnvoll berät und clever handelt, dann bin ich auch der Meinung, dass man damit richtig was verheben kann. Aber man kann auch an ne Falsche geraten.


    Und man weiß es eben leider vorher nicht.

  • In der Regel hat man vorab die Möglichkeit, sich über den Dienstleister, den man in Anspruch nehmen möchte, zu informieren, insbesondere in Zeiten des Internets - man ist bei so etwas im Normalfall nicht darauf angewiesen, den erstbesten Anwalt zu nehmen, sondern kann sich damit beschäftigen, welcher Anwalt für den jeweiligen Fall empfehlenswert ist, dazu gibt es häufig sogar in Hundegruppen entsprechende Erfahrungsberichte.

  • Als ob gesunder Menschenverstand bei deutschen Juristen oder Staatsbediensteten zu irgendwas führen würde.

    Vielen Dank! Ich geh dann mal in mein Büro und hau mir weiter mit dem Hammer auf den Kopf :hust:
    Ich habe es einfach nicht leicht als "Staatsbedienstete" hier im DF xD (Achtung, Ironie)

    Ohne Anwalt bekommst du keine Akteneinsicht

    :???: Wo hast du das denn her? Das einzige, was der Anwalt vielleicht besser bekommt, ist die Übersendung der Akte für einen gewissen Zeitraum. Das Recht, in die Akte einzusehen (also im Amt direkt) hat normalerweise jeder Beteiligte nach § 13 VwVfG.


    Es heißt im Bundesgesetz:
    § 29 Absatz 1 VwVfG:
    "Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. Satz 1 gilt bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens nicht für Entwürfe zu Entscheidungen sowie die Arbeiten zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung. Soweit nach den §§ 17 und 18 eine Vertretung stattfindet, haben nur die Vertreter Anspruch auf Akteneinsicht."

    Der zweite Absatz schränkt die Einsicht bei berechtigten Bedenken im Hinblick auf Rechte Dritter ein. Das ist bei ordnungsrechtliche Maßnahmen in Folge einer Anzeige (jedenfalls bei uns in der Behörde) nicht der Fall!


    § 29 Abs. 3 VwVfG:
    "Die Akteneinsicht erfolgt bei der Behörde, die die Akten führt. Im Einzelfall kann die Einsicht auch bei einer anderen Behörde oder bei einer diplomatischen oder berufskonsularischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland erfolgen; weitere Ausnahmen kann die Behörde, die die Akten führt, gestatten."
    -> Man muss zum Amt kommen, die jeweilige Behörde kann aber selbstständig auch andere Regeln (z.B. Rechtsanwälte) treffen.

  • Eigene Erfahrung. ;)

    Ah, also schließt du aus eigener Erfahrung darauf, dass alle Behörden so handeln?


    Ich würde es dann nicht so pauschal aussprechen, wenn Gesetzgebung und Rechtsprechung es anders sehen. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde hätte es da auch getan. Unter "Akteneinsicht" bei der Googlesuche kommt sofort das VwVfG oder aber Wikipedia. Beides um Welten billiger als ein Anwalt :ka:

  • Ich gestehe, dass ich, sollte mal was bzgl. meines Hundes kommen, auch eher zum Anwalt tendieren würde. Natürlich zu einem, der in der Materie versiert ist.
    Leider gab es in der Vergangenheit gerade im Bezug auf Hunde schon recht "kreative" Behördenentscheidungen, besonders natürlich im Bezug auf die Listenhunde. Wenn ein Amtsleiter da sagt, er will seine Stadt "kampfhundefrei" haben und allen unerfahrenen Listenhundehaltern auch illegale Steine in den Weg legt, hilft nun mal nur noch der Anwalt, der sich damit auskennt.
    Vor allem geht es bei solchen Angelegenheiten ja oft um viel. In einigen Bundesländern kann ein einmal (aus welchem Grund auch immer) als gefährlich eingestufter Hund nie wieder rehabilitiert werden, es folgen lebenslanger Leinen- und Maulkorbzwang und die erhöhte Hundesteuer. Dort, wo man den Hund durch einen Wesenstest wieder rehabilitieren kann, sind die Tests leider oft sehr merkwürdig aufgebaut, dass ich sagen müsste, mein gut erzogener und ziemlich gechillter Spinner würde einige davon nicht schaffen. Die gesamte Prozedur, den Hund wieder aus der Gefährlichkeit zu holen, ist zeitintensiv und kostspielig, und wenn es nicht klappt, trägt der Hund lebenslang die Folgen.
    Allein deshalb, weil es meinen Hund betrifft, der eine behördliche Falschentscheidung ausbaden muss, würde ich tendentiell schon einen Anwalt konsultieren.
    Nichts gegen dich, @CharlieCharles, aber wenn man sich einige Zeit mit der Situation von Listenhundehaltern beschäftigt, was ich aus ehrenamtlichen Gründen ein bisschen tue, verliert man schon ein wenig den Glauben an die Vernunft einiger Beamter. Und wer sagt mir, dass ich das Glück hätte, im Ernstfall an einen vernünftigen zu geraten?

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