Kupierter Hund ohne Papiere

  • Ich würde mir da gar keine Gedanken machen, sofern es sich nicht um einen 13 wöchigen Welpen handelt.


    Du kaufst ihn wie gesehen und meldest ihn bei Deiner hiesigen Kommune an. Die Fragen in der Regel gar nicht, ob kupiert, oder auch nicht. Die verstehen schlichtweg davon gar nichts.

  • Das wäre aber ganz neu in Österreich ? Ich habe nochmal nachgelesen, in Österreich ist wie in Deutschland das kupieren verboten, aber die Einfuhr erlaubt. Das wäre sonst tierschutzmäßig auch ungünstig, viele unserer Welpen werden mit Stummelrute geboren, gerade bei den kleinen Rassen.

  • Die Einfuhr wurde in Österreich tatsächlich verboten.
    Ob das Gesetz noch in Kraft ist, kann ich dir nicht sagen. ich erinnere mich nur an das große Geschrei unter den ÖDK Züchtern.
    aber ich weiß, dass die Öetserreicher es genau so streng kontrolliert haben, wie das Kupierverbot selbst, nämlich gar nicht.


    Auch Jahre nach dem Kupierverbot in Ö wurde fröhlich weitergeschnitten, bis das Ausstellungsverbot hinzukam.

  • Natueliche Stummelrute ist doch aber was anderes als eine kupierte Rute. Ich glaube kaum, dass es in der Schweiz z.B. keine Zuechter von Hunden mit Stummelrute gibt...

  • Natueliche Stummelrute ist doch aber was anderes als eine kupierte Rute. Ich glaube kaum, dass es in der Schweiz z.B. keine Zuechter von Hunden mit Stummelrute gibt...

    Kann ich mir auch nicht vorstellen. Es würde ja bedeuten, daß Welpen, die mit Stummelrute geboren werden, eingeschläfert werden müßten.


    Und das Einschläfern von gesunden Welpen ist auch in der Schweiz nicht erlaubt.

  • Kann ich mir auch nicht vorstellen. Es würde ja bedeuten, daß Welpen, die mit Stummelrute geboren werden, eingeschläfert werden müßten.
    Und das Einschläfern von gesunden Welpen ist auch in der Schweiz nicht erlaubt.

    Ihr braucht in der Schweiz einen Nachweis das der Hund so geboren wurde.
    Wir hatten im letzten Jahr einen Fall mit einem kleinen Chimixwelpen mit Stummelrute, der Interessenten aus der Schweiz hatten. Der Kleine wurde zwar in unserer Auffangstation geboren, aber das reichte den Schweizer Behörden nicht als Nachweis. Es brauchte ein Röntgenbild auf dem der Schwanzwirbel zu sehen ist und ein Attest das es ein Geburtsfehler ist. Evt. hätte man dann eine Genehmigung bekommen, das wir uns als Verein aber zu teuer und unsicher.
    Ich hatte hier auch schon einen Zwergschnauzer mit einem abgeschnittenen Ohr in Pflege - auch er durfte nicht in die Schweiz vermittelt werden. Da hätten wir eine medizinische Indikation nachweisen müssen.


    Ich denke es ist halt schwierig das zu unterscheiden. Wenn ich bedenke wieviele kupierte Dobermänner in Deutschland noch rumlaufen, ob die alle aus dem Tierschutz kommen ?

  • Dobermaenner betrifft das aber nicht. Wenn ich nun an Aussies oder franz. Bulldoggen denke, dann ist das da eine ganz klare Erbsache. Und damit bekommt man ohne Thema einen Nachweis und die Hunde duerften einreisen/dort gezuechtet werden.
    Klar, bei TS-Hunden ist es schwieriger ;)

  • Ich denke es ist halt schwierig das zu unterscheiden. Wenn ich bedenke wieviele kupierte Dobermänner in Deutschland noch rumlaufen, ob die alle aus dem Tierschutz kommen ?


    Müssen sie nicht, in D darf man ganz normal einführen, sobald die Wundränder verheilt sind. Es bestellen viele noch in Russland, den USA oder Kroatien um auch ja einen kupierten zu bekommen.


    Natürlich ist es im Tierschutz und bei Hobbywürfen umständlich. Bei der Rassehundezucht hast du die Bestätigung vom Zuchtwart und die bekannte genetische Disposition.

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