Fremdhütung ---> Mindestalter

  • Wer fragt da nach regelmäßiger Erwerbstätigkeit?

    Regelmäßige Erwerbstätigkeit ist kein Tatbestand des Rechtsbegriffs "gewerbsmäßig", sondern des Rechtsbegriffs "gewerblich". Und das meinte ich mit "zwei Paar Schuhe".

    Es geht bei dieser Versicherungsklausel ausschließlich um die Unterbringung eines Hundes bei gewerbsmäßig tätigen Hundesittern.

    Vielen Dank, das hat mich noch etwas umgetrieben.


    Wenn die Tochter also das entsprechende Alter besitzt, sollte eine (dem Jugendschutzgesetz entsprechende) Regelung möglich sein.

  • Laut Jugendschutzgesetz dürfen Kinder im Alter von 13 -15 Jahren leichte Tätigkeiten ausüben. Auch gegen Bezahlung.


    Dazu gehört einkaufen für alte Menschen, Babysitten und eben auch Hunde ausführen. Gegen letzteres kann sich die Hundehalterhaftpflichtversicherung nicht wehren.

  • Natürlich kann eine Versicherung dagegen nichts tun, wenn der Versicherungsnehmer nunmehr eine 13-Jährige als Ausführer "anheuert".


    Einer Versicherung als privates Unternehmen steht es jedoch jederzeit frei zu entscheiden, diesen Fall nicht zu decken. Das ist eben die Vertragsfreiheit, die in Deutschland herrscht.


    Deshalb sollte sich der Threadstarter nochmal bei der Versicherung informieren.

  • Was ist es denn eigentlich für ein Hund? Kann sein, dass es da mit dem Alter der Nachbarstochter Probleme geben könnte. Ich hatte da mal was gelesen, dass bei größeren Hunden Jugendliche mindestens 14 sein müssen. Rechtlich abgesichert hab ich da gerade nichts zur Hand, wollte es aber mal einwerfen, nicht, dass es da Schwierigkeiten gibt.

  • Wir haben einen Schäferhund (WSS).

    Bei der Geschichte ob gewerblich oder nicht, würde ich ganz klar mit Quebec gehen.
    Aber ob eine 13jährige sachkundig genug für den Schäferhund ist, bzw. versicherungstechnisch so gesehen wird, da hätte ich leider meine Zweifel.


    Ich würde das bei der Versicherung erfragen. Alles andere macht ja nicht wirklich Sinn. Wenn tatsächlich irgendwas passieren würde, nützt es Dir nichts, wenn Forenleute Dir irgendwas versichert haben und Du auf dem Schaden sitzt.

  • Ich persönlich würde einem "fremden" 13-jährigen Kind nicht die Verantwortung für meinen Hund übergeben der dem Kind kräftemäßig so stark überlegen ist. MIR wäre das zu heikel, selbst wenn die Versicherung im Schadensfall aufkommt.

  • Bei uns ist das sogar von der Gemeinde geregelt. Und zwar steht dort das man seinen Hund nur von Menschen ausführen lassen darf die ihm Kräftemäßig auch gewachsen sind.


    Als Kind bin ich auch mal mit Nachbarshunden gassi gegangen, allerdings nicht gegen Geld, und ein Labbi hat mich damals quer durch den Wald gezogen weil er einen anderen Hund gesehen hat. Dieses Gefühl würde ich keinem anderen antun wollen. Ich würde mit meinem Hund nur Erwachsene losschicken und mein Hund ist sicher leichter als ein Schäferhund.

  • Bei uns ist das sogar von der Gemeinde geregelt. Und zwar steht dort das man seinen Hund nur von Menschen ausführen lassen darf die ihm Kräftemäßig auch gewachsen sind.

    So ist das in den meisten Hundehalterverordnungen formuliert. Was heißt nun aber "kräftemäßig"?


    Sind körperliche Kräfte gemeint, dann ist fast jede Frau die einen Hund über 40 kg führt, diesem unterlegen. Geht es in die größeren Gewichtsklassen, sind das auch Männer.


    Ich dürfte also gar keinen Neufundländer, geschweige denn drei (wie bis vor kurzem), führen.


    Mit kräftemäßig kann und wird die mentale Kraft gemeint sein. Nimm doch das Beispiel gewerbsmäßige Gassigeher. Die dürften keine Hundegruppen von 5 - 6, manchmal mehr, Hunden führen, wenn es nicht gerade Chihuahua wären. Der § 11 macht sie ja nicht zum Hulk, sondern bescheinigt nur, daß sie den Sachverstand haben, mehrere Hunde zu führen.


    Da ich das 13 jährige Mädchen nicht kenne, nicht weiß, wie vertraut und durchsetzungsfähig sie mit Hunden ist, auch nicht weiß, wie leichtführig der Schäferhund ist, würde ich nicht pauschal behaupten, sie kann mit dem Hund nicht zuverlässig umgehen. Ich kenne Hundesportvereine, da trainieren so junge Menschen Gebrauchshunde in der Ipo, Obedience und Rettungsarbeit. Warum nicht? Ist doch ein tolles Hobby.

  • Natürlich ist da auch mental gemeint. Ich habe auch 50 Kilo hund und wiege selbst 48 Kilo. Aber einem Kind würde ich meine Hunde nicht anvertrauen.

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