Rechtsfrage
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Das ist eine gute Frage, finde ich.
Ich würde mich aber wohl auch eher nicht verrückt machen - spätestens dann, wenn man dem bisherigen Besitzer die aufgelaufenen Unterhaltskosten präsentiert, wird ihm auffallen, dass ein TH keine kostenlose Hundepension ist.Ich würde also fleissig Belege sammeln.
LG, Chris
Mein Gedanke war, daß ein Hund, dessen Besitzer ermittelt und benachrichtig werden konnte von dem Moment an im Grunde ja kein Fundtier mehr ist und es für den Fall eventuell andere ( kürzere ) Fristen gibt.
Der finanzielle Aspekt ist natürlich ein triftiges Argument.Tino
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- Vor einem Moment
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Für Fundtiere gilt wie für alle Fundsachen eine Frist von 6 Monaten. Soviel ich weiss darf das TH den Hund in dieser Zeit vermitteln, aber der Besitz geht erst nach Ablauf der 6 Monate an den neuen Halter über.
Aber erst mal keine Panik - Fundtiere fallen normalerweise in den Aufgabenbereich der Gemeinde, diese haben meistens einen Pflegevertrag mit dem entsprechenden TH. Wenn ein Besitzer ermittelt wird fällt bei Abholung des Tieres eine Gebühr für die Unterbringung an - bei uns im TH war das soviel ich weiss ein Tagessatz von €15,00. Bei 120 Tagen TH Aufenthalt wären das erst mal €1800, plus angefallene Tierarztkosten. Mal sehen, ob der alte Besitzer dann immer noch Interesse an seinem Hund hat.
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Mein Gedanke war, daß ein Hund, dessen Besitzer ermittelt und benachrichtig werden konnte von dem Moment an im Grunde ja kein Fundtier mehr ist und es für den Fall eventuell andere ( kürzere ) Fristen gibt.
So hab ich Dich auch verstanden.
Und für mich klingt das auch ziemlich logisch (was bei meinen Erfahrungen mit unserem Rechtssystem allerdings nicht viel zu sagen hat... ).
LG, Chris
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Stimmt unser Rechtssystem und Logik bzw. "gesunder Menschenverstand" haben nicht immer zwangsläufig etwas miteinander zu tun.
Tino
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So ähnlich ist die Situation hier auch..
Und ich bin fest davon überzeugt dass jemand der seinen Hund nicht innerhalb weniger Tage abholt, kein Interesse am Tier hat.Mein Moony "gehört" auch meinem Ex, der ihn 87 mal abholen wollte..
Aber dann kam dies dazwischen, dann das
Ist jetzt 1 Jahr her... Moony ist immer noch bei mir
Und sollte er mal auf der Matte stehen, würde ich sofort die Polizei rufen. -
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Hallo mini83,
im BGB findest Du die Antwort.
Zitat§ 973 Eigentumserwerb des Finders (1) Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat. Mit dem Erwerb des Eigentums erlöschen die sonstigen Rechte an der Sache. (2) Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so beginnt die sechsmonatige Frist mit dem Fund. Der Finder erwirbt das Eigentum nicht, wenn er den Fund auf Nachfrage verheimlicht. Die Anmeldung eines Rechts bei der zuständigen Behörde steht dem Erwerb des Eigentums nicht entgegen.
Da dem Tierheim der Eigentümer bekannt war gelten diese 6 Monate nicht. Stattdessen
greift dannZitat§ 974
Eigentumserwerb nach VerschweigungSind vor dem Ablauf der sechsmonatigen Frist Empfangsberechtigte dem Finder bekannt geworden oder haben sie bei einer Sache, die mehr als zehn Euro wert ist, ihre Rechte bei der zuständigen Behörde rechtzeitig angemeldet, so kann der Finder die Empfangsberechtigten nach der Vorschrift des § 1003 zur Erklärung über die ihm nach den §§ 970 bis 972 zustehenden Ansprüche auffordern. Mit dem Ablauf der für die Erklärung bestimmten Frist erwirbt der Finder das Eigentum und erlöschen die sonstigen Rechte an der Sache, wenn nicht die Empfangsberechtigten sich rechtzeitig zu der Befriedigung der Ansprüche bereit erklären.Mit einfachen Worten: Das Tierheim schreibt den Eigentümer an, dass er seinen Hund abholen kann und Betrag x für Pflege, etc. bezahlen muss. Macht er das innerhalb der gesetzten Frist nicht, geht der Eigentum auf das Tierheim über und das Tierheim vermittelt den Hund.
Du brauchst Dir normalerweise keine Sorgen machen. Solltest Du aber zu unsicher sein, frag einfach bei dem Tierheim nach, ob sie Eigentümer des Hundes waren.
Ich wünsche Dir viel Spaß mit dem neuen Hund!
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Vielen Dank für eure tollen Antworten.
Das Tierheim hat mich informiert, deswegen weiß ich ja von der Situation.
Ich persönlich vermute, dass es beim Besitzer ein finanzielles Thema ist, warum er seinen Hund im Tierheim nicht "ausgelöst" hat. Deswegen haben wir halt die Sorge, dass dann bei uns einer auf der Matte steht wenn er mitbekommt, dass der Hund nun bei uns ist.
Aber auf der anderen Seite hätte man da sicherlich auch mit dem Tierheim sprechen können, Familie und Verwandte um finanzielle Hilfe können usw... Angeblich war der Hund im November entlaufen, was sich weder das Tierheim noch wir wirklich vorstellen können, denn er hat absolut keinen Jagdtrieb, ist total menschenbezogen und weicht auch ohne Leine, beim Spielen mit anderen Hunden kaum von einem ab. Ausserdem hat das Tierheim erfahren, dass der Besitzer sich in der Zwischenzeit einen neuen Hund "besorgt" hat...Aber ihr habt auch Recht: was soll ich mich da verrückt machen. Ich genieße lieber die Zeit mit unserem tollen Schatz
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Ich verstehe nur nicht,wieso das Th dich nicht informiert hat und auch nicht,wieso sie einen Hund vermitteln,der womöglich nicht in seinem neuen Zuhause bleiben darf und wieder weg muss
Das ist völlig normal. Die meisten Hunde, die nach 3 Tagen nicht abgeholt sind, werden nie geholt. Da ist es besser, der Hund kommt relativ schnell in ein neues Zuhause.
Deswegen haben wir halt die Sorge, dass dann bei uns einer auf der Matte steht wenn er mitbekommt, dass der Hund nun bei uns ist.
In dem Fall würde ich ihn ans Tierheim verweisen, denn das ist sowohl für ihn als auch für dich die einzig richtige Anlaufstelle. Du hast mit dem ehemaligen Haltern nichts zu tun und du musst dich darum nicht kümmern.
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