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So weit ich informiert bin, darf, und vor allem soll man auch, weiter gehen sobald man bei "Grün" auch nur einen Fuß auf die Fahrbahn gesetzt hat. Das Anhalten, Umdrehen und Zurückgehen würde mehr Zeit in Anspruch nehmen, und vor allem für viel mehr Irritation sorgen, als wenn man zügig weiter geht.
Die Ampeln haben dafür extra einen Puffer eingebaut und die Autofahrer bekommen erst dann "Grün" wenn die Fußgänger genügend Zeit hatten die Straße zu Ende zu überqueren.LG
Franziska mit Till
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Hi
hast du hier Meine Hündin wurde angefahren und die Autofahrerin reagiert nicht auf Anrufe* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!
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Sorry, warum soll man zurück gehen, wenn man die Hälfte des Weges geschafft, die Ampel gewechselt hat?
Das macht doch gar keinen Sinn. Ob ich jetzt weiter laufe, oder zurück gehe, beides geschieht während der Rotphase.
Bringe ich mich mit dem Rückweg nicht noch eher in Schwierigkeiten, als ob ich weiter laufe?
so sehe ich das auch.
Ich kann nur das sagen was mehrere Polizisten verschiedenen Leuten gesagt haben. Uns wurde das damals, vor vielen vielen Jahren, von Polizisten so gesagt/beigebracht. Ich hab es selber noch nicht nachgelesen.
Natürlich darf man keinen anfahren oder umfahren, das habe ich auch geschrieben. Und wenn auf der hälfte der Straße ist, soll man auch weiter gehen. Das habe ich auch geschrieben. Nur wenn man gerade erst auf der Straße ist oder z.B. nur 1/4 der Straße überquert hat, soll man angeblich zurück gehen. Als Begründung wurde uns damals gesagt dass das zurückgehen schneller geht als rüber zugehen.
LG
Saccodas macht sinn. natürlich gehe ich zurück, wenn ich erst paar schritte auf der straße bin. wenn ich allerdings in der mitte bin, gehe ich natürlich nur noch gradeaus weiter über die straße und lege noch nen zahn zu, will ja niemanden aufhalten.
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so sehe ich das auch.
das macht sinn. natürlich gehe ich zurück, wenn ich erst paar schritte auf der straße bin. wenn ich allerdings in der mitte bin, gehe ich natürlich nur Gnoch gradeaus weiter über die straße und lege noch nen zahn zu, will ja niemanden aufhalten.
So weit ich weiß, soll man selbst auch das nicht tun. Man soll überhaupt nicht umdrehen, weil umdrehen viel Zeit kostet und zu Irritationen führt.
LG
Franziska mit Till
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§37 II Nr. 5 StVO
§ 37 StVO Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil - dejure.org
Eine Regelung zum Umkehren habe ich bis jetzt nicht gefunden.
Achtung: habe ich nur auf die Schnelle mal geschaut. Wenn jemand Belege fürs umdrehen hat, immer her damit. Stände nur im Widerspruch. Aber je nachdem wie es formuliert ist- wer weiß.
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bei einer vierspurigen Straße gibt es auch eigentlich Inseln in der Mitte.
Bei uns nicht, da kannst du nur von träumen.
Ich würde zur Polizei gehen und fragen, ob man Anzeige erstatten kann. Die Beamten auf der Wache sind eigentlich ganz nett und können dir sagen, was du tun kannst.
Eigentlich ist das so ähnlich wie Fahrerflucht, wenn man nicht zu seiner Tat steht.
Sie hat einen angeleinten Hund auf der Straße angefahren, eigentlich ist es selbstverständlich, daß sie die TA-Kosten übernehmen muß. -
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An die gegnerische Versicherung würde ich mich gar nicht wenden. Ist nicht deine Aufgabe, du hast Ansprüche an die Fahrerin.
Und genau das würde ich tun.
Über den Zentralruf die zuständige Versicherung erfragen und mich dorthin weiterverbinden lassen. Der Zentralruf kann normalerweise direkt weiterverbinden.
Bei der KFZ Haftpflichtversicherung besteht ein sogenannter Direktanspruch. Man muss sich als Geschädigter nicht an den Verursacher wenden.
Mit denen kannst du besprechen, wie es weitergeht und die nehmen dann auch Kontakt zu ihrem Kunden auf und sorgen für die Schadenmeldung.
Warum sollte ich einem Schädiger hinterherturnen, wenn es hier so einen komfortablen Direktanspruch gibt.
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Und genau das würde ich tun.
Über den Zentralruf die zuständige Versicherung erfragen und mich dorthin weiterverbinden lassen. Der Zentralruf kann normalerweise direkt weiterverbinden.Bei der KFZ Haftpflichtversicherung besteht ein sogenannter Direktanspruch. Man muss sich als Geschädigter nicht an den Verursacher wenden.
Mit denen kannst du besprechen, wie es weitergeht und die nehmen dann auch Kontakt zu ihrem Kunden auf und sorgen für die Schadenmeldung.
Warum sollte ich einem Schädiger hinterherturnen, wenn es hier so einen komfortablen Direktanspruch gibt.
So hab ich das damals auch gemacht als der Typ mir ins Auto gefahren ist.Die gegnerische Versicherung hat den Schaden anstandslos übernommen und ich habe sogar einen Leihwagen bekommen. Dieser Typ hat nie bei mir gemeldet.
Aber, der Schaden wurde von der Polizei aufgenommen.
Soviel ich gelesen habe, hat die TE keine Polizei gerufen. Ich weiß nicht, wie es dann aussieht.
Ich würd wirklich einfach mal bei der nächsten Wache nachfragen, kostet doch nix. -
Grün gibt mir als Fahrer nicht das Recht Vorrang vor Passanten zu haben. Wenn beim überqueren des Passanten die Ampel auf rot spring, bei mir auf grün, muss ich den Passanten passieren lassen.
Der Fußgänger hat Vorrang, das Recht im Strassenverkehr des Schwächeren. Auch muss ich vor dem los fahren darauf achten, das dem Passenten kein Kind oder Hund folgt. Ich muss den rechts/links Blick machen, darf dann langsam los fahren und muss in Bremsbereitschaft bleiben.
Bei schlechter Sicht erst recht.Die Fahrerin hat schuld und spielt jetzt " tote Maus ".
So läuft das nicht und bei diesem Verhalten wäre ich echt sauer.
Sie hat an einem Fußgängerüberweg einen Hund angefahren, es hätte auch ein Mensch sein können.Sie hat schuld und muss aufkommen. Falls sie einen Schaden am Auto hat, musst du es nicht bezahlen. Den hat sie als Unfallverursacherin, je nach Versicherungsschutz selber zu tragen oder ihrer Versicherung zu melden. Falls es sich lohnt, wegen der Hochstufung.
Du hast dich bemüht und sie reagiert und meldet sich nicht, das ist ein unschönes Verhalten. Ich würde es nun lassen, sie selber versuchen zu kontaktieren.
Von mir würde sie nun eine Anzeige bekommen und ich würde einen Anwalt an meine Seite holen.
Ein Anwalt wird nicht nur die TA Kosten einfordern, sondern auch Fahrgeld zum TA, vielleicht noch Ausfallzeit. -
Aber, der Schaden wurde von der Polizei aufgenommen.
Soviel ich gelesen habe, hat die TE keine Polizei gerufen. Ich weiß nicht, wie es dann aussieht.Ob Polizei oder nicht hat nur etwas mit der Beweislage zu tun. Und oftmals sogar das nicht, weil die Polizei bei Bagatellunfällen nicht mehr aufnimmt, als die Daten der Beteiligten und ein Bußgeld auferlegt.
Wer dann an 01 steht ist allenfalls ein Indiz, aber kein Beweis.
Rein grundsätzlich ist der Geschädigte beweispflichtig. Aber hier ist ja überhaupt nicht gesagt,dass die Verursacherin hier wahrheitswidrig antworten würde und selbst dann hätte man noch Aussage gegen Aussage .
Ich fände eine Meldung bei der Versicherung die mit Abstand einfachste Lösung. Ohne Rechtsschutzversicherung würde ich erstmal keinen Anwalt hinzuziehen. Bei 50/50 bliebe man auf einem Teil der Kosten sitzen. Und im Hinblick auf den Streitwert ist das nicht unbedingt ein Fall in dem es sich für einen Anwalt lohnen würde sich da voll reinzuknien. Und wenn alles voll übernommen wird braucht man ohnehin dann keinen RA.
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@Uund M gibt es eigentlich was Neues?
Hast du die Autofahrerin ausfindig machen können? -
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