Österreich - Private öffentliche Tierverkäufe künftig verboten
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Ich lese mir gerade das neue Gesetz durch
§5 (3)c Halsbänder mit einem Zugmechanismus verwendet, der durch Zusammenziehen das Atmen des Hundes erschweren kann
Also darunter fallen doch alle Zuckstophalsbänder oder?
Denn den Stop kann ich ja auch zu eng einstellen, so dass die Luft abgeschnürt wird. Oder?Ich würde das spontan auf Zughalsbänder ohne Stopp beziehen. Aber schlussendlich wird es dazu eine auch für juristische Laien verständliche Konkretisierung geben, in der genau aufgelistet ist, was nach aktuellem Verständnis dazu gehört.
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Hi
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Das Gesetz will was verbessern, ist aber schlecht gemacht.
Beispiel Zugstopphalsbänder oder auch Retriever-Leinen. Hier im Forum wird man nur wenige finden, die sie falsch anwenden. Im RL dreht sich mir sehr oft der Magen rum, wenn ich sehe, was für Hunde in welchem Ausbildungszustand mit Retrieverleinen ohne Stop geführt werden. -
@Selkie Oder auf Ausstellungsleinen. Da gibt es einige ohne Stopp.
Diese genaue Auflistung wäre interessant. Im Gesetz findet man nichts dazu.
Ich geh mal auf die Suche.edit: Da fällt mir ein, dass die Hündin meiner Eltern ein Kettenhalsband hat. Ich bilde mir ein die haben keinen Stop. Das ist wohl definitiv verboten.
Jetzt kommt die alte Dame wohl zu einem neuen Halsband. -
Auch Kettenhalsbänder ohne Stopp müssen nicht zwangsläufig würgen. Kommt darauf an wo man den Leinenkarabiner einhakt.
Man nimmt den Ring, durch den die Kettenglieder gleiten und schon hat man keinen Würger mehr.
Allerdings besteht die Gefahr, daß die Kette über den Kopf rutscht. -
Auch Kettenhalsbänder ohne Stopp müssen nicht zwangsläufig würgen. Kommt darauf an wo man den Leinenkarabiner einhakt.
Man nimmt den Ring, durch den die Kettenglieder gleiten und schon hat man keinen Würger mehr.
Allerdings besteht die Gefahr, daß die Kette über den Kopf rutscht.Ja das stimmt. Ich weiß gar nicht wo mein Papa die Leine einhängt..
Ich glaube aber, dass das Halsband so weit ist (ist noch vom vorigen Hund, das war ein Riesenschnauzer-Schäfer-Windhundiges-Mix), dass sie dann rausrutschen kann. -
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Die Strafen wurden derweilen mal ausgesetzt! Offenbar ist man drauf gekommen, dass das Gesetz hakt
Letztlich können die Behörden aber nix dafür, wenn die eine Tierschutzuschi die andere anzeigt, weil man vielleicht privaten Krieg führt, können die Behörden nur nach den vorliegenden Gesetzen handeln, egal wie dumm sie sind!In Österreich is der Erweb, Besitz, Verkauf und Verwendung von Stromhalsbändern, wie auch Stachel verboten!
Da fallen Zughalsbänder im Verkauf nicht rein!Über die Sinnhaftigkeit des Rings am Kettenhalsband bei Prüfungen ab BgH3 und IPO1, wo der Hund eh nur frei läuft, is ohnehin fraglich
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Die Strafen wurden derweilen mal ausgesetzt! Offenbar ist man drauf gekommen, dass das Gesetz hakt
Letztlich können die Behörden aber nix dafür, wenn die eine Tierschutzuschi die andere anzeigt, weil man vielleicht privaten Krieg führt, können die Behörden nur nach den vorliegenden Gesetzen handeln, egal wie dumm sie sind!In Österreich is der Erweb, Besitz, Verkauf und Verwendung von Stromhalsbändern, wie auch Stachel verboten!
Da fallen Zughalsbänder im Verkauf nicht rein!Über die Sinnhaftigkeit des Rings am Kettenhalsband bei Prüfungen ab BgH3 und IPO1, wo der Hund eh nur frei läuft, is ohnehin fraglich
Aber ausgesetzt heißt nicht aufgehoben.
Und ja der Kleinkrieg der Damen ist peinlich.Wie sieht so ein Ring am Kettenhalsband eigentlich aus?
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Ja ich weiss! Mal abwarten!!
Einfach ein normaler Schlüsselring :)
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Einfach ein normaler Schlüsselring :)
Ah ok. Hab schon wieder so kompliziert gedacht..
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einen ganz normalen Schlüsselring kann man auch reinklipsen.
bei unserer letzten Obedience Prüfung musste jeder HH das Halsband ab machen und der Richterin zur Begutachtung geben. das bei der Gruppenübung. also eigentlich auch sinnlos.ich finde die sollten bevor sie sich an Halsbändern aufhängen mal den Paragraph 1 näher kontrollieren...
§ 5. (1) Es ist verboten, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen.
(2) Gegen Abs. 1 verstößt insbesondere, wer
1.Züchtungen vornimmt, bei denen vorhersehbar ist, dass sie für das Tier oder dessen Nachkommen mit Schmerzen, Leiden, Schäden oder Angst verbunden sind (Qualzüchtungen), sodass in deren Folge im Zusammenhang mit genetischen Anomalien insbesondere eines oder mehrere der folgenden klinischen Symptome bei den Nachkommen nicht nur vorübergehend mit wesentlichen Auswirkungen auf ihre Gesundheit auftreten oder physiologische Lebensläufe wesentlich beeinträchtigen oder eine erhöhte Verletzungsgefahr bedingen:a)Atemnot,
b)Bewegungsanomalien,
c)Lahmheiten,
d)Entzündungen der Haut,
e)Haarlosigkeit,
f)Entzündungen der Lidbindehaut und/oder der Hornhaut,
g)Blindheit,
h)Exophthalmus,
i)Taubheit,
j)Neurologische Symptome,
k)Fehlbildungen des Gebisses,
l)Missbildungen der Schädeldecke,
m)Körperformen, bei denen mit großer Wahrscheinlichkeit angenommen werden muss, dass natürliche Geburten nicht möglich sind, oder
Tiere mit Qualzuchtmerkmalen importiert, erwirbt, vermittelt, weitergibt oder ausstellt;
2.die Aggressivität und Kampfbereitschaft von Tieren durch einseitige Zuchtauswahl oder durch andere Maßnahmen erhöht;3.a)Stachelhalsbänder, Korallenhalsbänder oder elektrisierende oder chemische Dressurgeräte verwendet oder
b)technische Geräte, Hilfsmittel oder Vorrichtungen verwendet, die darauf abzielen, das Verhalten eines Tieres durch Härte oder durch Strafreize zu beeinflussen oder
c)Halsbänder mit einem Zugmechanismus verwendet, der durch Zusammenziehen das Atmen des Hundes erschweren kann;
wenn man das Gesetz wirklich ernst nehmen würde, würden gewisse Züchtungen komplett untersagt werden.
beim Zugmechanismus ist da auch kein Interpretationsspielraum - da steht jedes Halsband das durch Zusammenziehen das Atmen erschweren KANN. also Retrieverleinen, Zugstopp sind da (rein vom Gesetz her) verboten. sie KÖNNEN. wäre formuliert "jedes Halsband das durch seinen mechanismus das Atmen erschwert" dann wäre nur das Nutzen als Würger verboten. (wie es zb bei Stachel und Tele steht - Verwendung ist verboten)
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