Österreich - Private öffentliche Tierverkäufe künftig verboten
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Dann wird Österreich demnächst das nächste Land werden, aus dem Hunde gerettet werden müssen, weil die Tierheime sonst auch irgendwann wieder auf Tötung von Langzeitinsassen zurückgreifen müssen um der Massen Herr zu werden....
Oder sie ziehen nach und verbieten endlich mal privaten Leuten die wahllose Hundevermehrung. Züchter unter Verbänden müssen dann eben Sachkunde nachweisen können und kriegen ne offizielle Erlaubnis (ähnlich wie bei den Hundetrainern - und bevor es kommt, ich weiß, dass der Paragraph 11 ne blöde Umsetzung ist, die Idee ist aber dennoch gut).
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Hi
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Ich versteh's einfach nicht. Gewerblicher Tierhandel ist ok, aber Nothilfevereine dürfen mit Vermittlungsgebühren nicht wenigstens einen Teil ihrer Kosten wieder reinbekommen, und müssen folglich schliessen? So nach dem Motto: "bringt die überflüssigen Meeris, etc einfach dem nächsten Zoohändler? Den Zoohändler möchte ich sehen, welcher die Notfälle aufnimmt.....
Noch weniger verstehe ich, dass es Tierliebhaber gibt, die das Gesetz allen Ernstes gutheissen.
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Oder sie ziehen nach und verbieten endlich mal privaten Leuten die wahllose Hundevermehrung. Züchter unter Verbänden müssen dann eben Sachkunde nachweisen können und kriegen ne offizielle Erlaubnis (ähnlich wie bei den Hundetrainern - und bevor es kommt, ich weiß, dass der Paragraph 11 ne blöde Umsetzung ist, die Idee ist aber dennoch gut).
und wohin mit dem illegal entstandenen "endprodukt"?
Fakt ist- nicht Tante Beate, der die Hündin in den stehtagen abgehauen ist, ist das Problem. Auch Onkel Bert der dachte die Hündin ist hinter 1,8m Zaun sicher verwahrt ist nicht das Problem.
Das Problem ist die "sofort und möglichst billig"-mentalität der Käufer. Und das Unvermögen Europas endlich die puppy Mills konsequent zu verbieten, zu schließen und die betreiber so abzustrafen dass sie die nächsten 20 Jahre noch dafür arbeiten gehen um die Strafe abzuzahlen.
Aber ja-rein nach dem Gesetz darf nicht mal mehr eine nager-notstation Geld für die Tiere nehmen oder inserieren...
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Oder sie ziehen nach und verbieten endlich mal privaten Leuten die wahllose Hundevermehrung.
Ja, klar... weil Gesetze ja auch schon die ILLEGALE Welpen - Einfuhr so wundervoll komplett unterbunden haben, nicht wahr....
Gib der Menschheit ein Gesetz und das Elend dieser Welt existiert nicht mehr.
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habe gestern im Stadtpark an unzähligen Stellen Vermittlungsplakate gesehen - liebevoll gestaltet. ein Goldie, jung, sieht auf den Fotos sehr gepflegt aus, sucht wegen Tod des Besitzers ein neues Zuhause, ist zur Zeit in der Familie untergebracht. der Hund ist so toll beschrieben, kennenlernen möglich, usw usw. dürfte man das noch auf Willhaben inserieren würde der Hund sicher innerhalb kurzer Zeit eine neue Familie finden. aber im Stadtpark Klagenfurts? eher unwahrscheinlich.
edit: und solche Leute dürfen sogar offiziell weiter ihr Geld verdienen...
Christine, Kurzhaar-Chihuahua-Mädchen, ⬠1.200,- (8083 Sankt Stefan im Rosental) - willhaben
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Noch weniger verstehe ich, dass es Tierliebhaber gibt, die das Gesetz allen Ernstes gutheissen.
Weil sie nicht weiter als bis zu ihrer Nasenspitze denken. -
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber stand nicht, dass man in Einzelsituationen schon das Tier inserieren darf. zb Todesfall..
Ich bilde mir ein im Katzenforum davon gelesen zu haben.Habs. Weiß jetzt aber nicht ob das nur ein Gesetzesentwurf ist, oder ob das schon das ausgearbeitete Gesetz ist. Weiß dass vielleicht jemand?
Punkt 2 meine ich.11. § 8a Abs. 2 :„(2) Das öffentliche Feilhalten, Feil- oder Anbieten zum Kauf oder zur Abgabe (Inverkehrbringen)
von Tieren ist nur im Rahmen einer gemäß § 31 Abs. 1 genehmigten Haltung oder durch Züchter, die
gemäß § 31 Abs. 4 diese Tätigkeit gemeldet haben, sofern sie nicht auf Grund einer Verordnung von
dieser Verpflichtung ausgenommen sind, gestattet. Dies gilt auch für derartige Aktivitäten im Internet.
Ausgenommen davon sind
1. die Vornahme solcher Tätigkeiten im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft sowie
2. die Suche von Interessenten für einzelne, individuell bestimmte Tiere, die nicht bei ihrem
bisherigen Halter bleiben können oder dürfen, durch den Halter oder eine gemäß § 30 mit den
Pflichten eines Halters betraute Person, Vereinigung oder Institution.“ -
Ich finds teilweise nicht so verkehrt.
Ein Bekannter von mir vermehrt lustig irgendwelche Mixe weil sie ja á 350€ bringen.
Jetzt kann er die Welpen nimma wie gewohnt auf Willhaben inserieren, was bedeutet dass seine Reichweite massiv eingeschränkt wird und man 2-3 Würfe pro Jahr nicht mehr einfach so wegbringt.
Tierschutzvereine dürfen ja weiterhin ihre Anzeigen schalten, Züchter auch. Wobei da anscheinend noch nicht ganz durchgesickert ist, dass man da nur ÖKV Züchter als Züchter bezeichnen sollte, wobei man dann vielleicht wieder gute Dissizüchter ausschließt - wie man sieht, alles nicht so easy.Prinzipiell find ichs nicht verkehrt, die Vermehrer und Upsis tummeln sich jetzt auf Portalen wie landwirt.com etc. - da dafür ganz schon dreist was die Leute so verlangen für nen banalen Mix.
(wir haben grad selbst die Augen nach Mixwelpen aus Hoppala Verpaarungen Ausschau gehalten - und ja es gestaltet sich um ein vielfaches schwieriger).Aber nein ich glaube nicht dass man zukünftig Hunde aus Ö retten muss, nur weil die Hoppala Leute ihre Welpen nimma inserieren dürfen.
Ich glaub mit den Aushängen ist sowieso niemand so genau, hier hängen in den Supermärkten etc. trotzdem die Zettel aus.
Und selbst wenn sie ihre Welpen nimma "anbringen", sie werdens scho net alle umbringen und wenn sie beim Tierschutz landen, haben sie wenigstens eine Chance auf faire Vermittlung wo Verträge usw. dahinter stehen. -
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber stand nicht, dass man in Einzelsituationen schon das Tier inserieren darf. zb Todesfall..
Ich bilde mir ein im Katzenforum davon gelesen zu haben.Ja, so hab ich das auch im Kopf.
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