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Ähm.. Natürlich darf man als Privatperson so Schilder aufstellen und ja, die gelten dann auch.
Auch ein Mieter hat Rechte und kann fordern das Unbefugte sich zu schleichen haben. Siehe zB hier: Grundstück: Abwehrrechte - Wer hat Recht? - ARD | Das Erste
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Die eindeutige Kennzeichnung/Beschilderung ist die Grundlage weiterer Schritte. Ob die dann eingeleitet werden, ist die nächste Frage (vermutlich abhängig von Rechtsschutz-VS ja/nein).
Wie oben geschrieben, würde ich der Vermieterin vorschlagen, sich bei den entsprechenden Verbänden zu erkundigen. Hundeforum wäre nicht mein Anlaufpunkt ... -
Ich habe ja auch ein ähnliches Problem, meine Nachbarn lassen ihre drei Hunde auch auf unseren Allgemeingrund und teilweise meine Terrasse kacken. Meinen Vermieter interessiert das nicht, Gespräche bringen auch nix - im Gegenteil, es ist jetzt eher schlimmer geworden.
Ich denke, da kann man leider nicht viel machen :/ -
Ggf. eben den einzigen Durchgang mit einem Tor verschließen?
Das wäre eine gute Möglichkeit.
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Schwierig.,...
In unserem Stadtviertel ist es z. B. nicht gewünscht, dass Grundstücke umzäunt werden, um die Offenheit beizubehalten. Dennoch sind inzwischen viele Grundstücke umzäunt oder mit dichten Hecken bestückt, damit man eben nicht von einer Strasse quer zur nächsten kann.
Auch hier gibt es Leute, die ihre Hunde überall ihr Geschäft verrichten lassen und es nicht wegräumen - dabei ist es hier sogar recht komfortabel mit Dogstations - es gibt eine ganze Reihe mit meist gut bestückten Tütenspendern - und auch jede Menge Abfallbehälter (teils öffentlich, aber auch "private" Mülltonnen, in die man seine Miseräbelchen zur Not verschwinden lassen kann.
Es gibt z. B. rund um eine Kita eine Initiative, dass Schilder aufgehangen wurden "Hundehaufen sucht Frauchen/Herrchen" - bewirkt hat das bisher wenig.
Ich würde ggf. die Hinterlassenschaften sammeln und den "Besitzern" vor die Tür bringen. Vielleicht merken sie es dann?
Gruss
Gudrun -
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Schilder interessieren kaum jemanden. Wenn man eine Fläche mit Schildern als Privatgrundstück kennzeichnet kann das sogar kontraproduktiv sein, da Leute dann bei Fehlverhalten keine Sorge vor dem Ordnungsamt haben müssen.
Evtl. würde ein Tor helfen, aber das ist eine bauliche Veränderung die ausschließlich der Eigentümer veranlassen darf, denn dieser trägt dann auch die Folgen wenn es sich z.B. um den/einen Rettungs- oder Fluchtweg handelt.
Lösen kann man das nur zusammen mit dem Vermieter. Man kann solchen Gassitouristen durchaus das Betreten des Grundstücks verbieten. Hierfür müssen diese aber klar identifiziert werden und das kann schwierig werden.
Wir machen das wie folgt: Wenn wir Meldungen von 2 Mietern haben (Wer hat wann was gemacht?) dann gibt es ein Formschreiben indem wir berichten was beobachtet wurde, wir nachdrücklich dazu auffordern dieses Verhalten abzustellen und darauf hinweisen, dass bei erneutem Vorkommen wir a) die Reinigungskosten in Rechnung stellen werden und b) Anzeige wegen unbefugtem Betreten erstatten werden.Hat eine recht hohe Erfolgsquote, aber bedarf halt des Zusammenspiels von Mietern + Vermietern sowie der Adressermittlung.
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