Ratlos
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eigentlich sind es sogar zwei Probleme die du da hast. 1.Doofe Schwester und 2. rechtliche Schwierigkeiten. rein rechtlich hat es leider überhaupt nichts zu sagen dass du deiner Schwester eigentlich helfen wolltest.
Hast du irgendwelche Whatsapp in der ihr über den Preis gesprochen habt? Das wäre sicher hilfreich ansonsten reichen die "Zeugenaussagen" der anwesenden Personen bei der Übergabe des Hundes und da du keine Zeugen hast die dem Widersprechen können... Leider zählen auch mündliche Verträge.
Wenn sie den Hund jetzt wieder haben will, stell ihr bitte alles in Rechnung was du für den Hund verauslagt hast. Mein Anwalt ist damals von einer normalen Pensionsgebühr von 10€ pro Tag ausgegangen plus Tierarztkosten, Ausbildungskosten und auch Ausstellungskosten. Da kommt selbst in 4 Monaten nur durch die 10€ am Tag eine Summe zusammen, die den Kaufpreis übersteigt. Bei uns lag die Sache aber etwas anders in der Ausgangssituation.
Ich kann dir nur raten dir so schnell wie möglich einen Anwalt zu nehmen. Da du Arbeitslosengeld bekommst hat du Recht auf Anwaltskostenbeihilfe. Die kannst du entweder beim Amtsgericht beantragen oder dein Anwalt übernmmt das für dich. Kontoauszüge und der Bescheid vom Amt genügen um das zu beantragen.
Zu der geldgeilen Schwester sag ich lieber nichts...
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Achso, wichtig für deinen Anwalt ist auch dass du ihm sagst dass man einen Hund erst dann ummelden kann wenn man seine Daten also zumindest den Impfausweis inkl Chipnummer hat. Und da das erst sehr spät bekommen hast... Dann schau noch nach innerhalb welcher Frist du den Hund in deiner Gemeinde anmelden musst. Das schwankt von 4 Wochen bis zu 3 Monate.
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ich kann dir nur raten, dir einen anwalt zu nehmen.
herr weidemann ist spezialisiert auf tierrecht
Rechtsanwälte Lars-Jürgen Weidemann - Sandra Laakes, Mülheim
oder frau beaucamp
SBeaucamp: Anwalt für Hunderecht und Kanzlei für Tierrecht
wenn du im moment ohne einkommen bist, kannst du dir beim amtsgericht einen beratungsschein holen, der kostet m.w.n. 15,00 euro
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Würde mich hier gerne auch mal einklinken, um dich ein wenig über deine rechtliche Situation aufzuklären.
Normalerweise ist es so, dass das Eigentum einer Sache übergeht, wenn sich Käufer und Verkäufer einig sind, dass das Eigentum übertragen wird. Ihr habt also keinen schriftlichen Kaufvertrag gemacht, sondern alles mündlich. Auch ein mündlicher Kaufvertrag ist ein gültiger. So habe ich es jedenfalls in meiner Ausbildung gelernt. Allerdings gibt es viele Leute, die die Unwissenheit anderer ausnutzen (in deinem Fall der Anwalt) und so "Recht" bekommen.
Mal ganz abgesehen von dem Thema, aber wie dreist ist das denn bitte, ein Familienmitglied so an den Pranger zu hängen?!
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Also wenn deine Schwester finanziell nicht so gut dasteht, würde ich mal davon ausgehen, dass es wohl bei diesem Anwaltsschreiben bleibt und sie dich nicht verklagen wird. Denn sowas ist teuer. Weißt du, ob sie eine Rechtsschutzversicherung hat und/oder Geldgeber, die ein Interesse daran haben, dir Schwierigkeiten zu machen?
Desweiteren würde ich eine Aufstellung ALLER Kosten machen, die in den sechs Monaten für Lucy angefallen sind. Dem Anwalt würde ich antworten, dass du den Hund nur rausgibst, wenn deine Schwester dir alle Kosten erstattet hat.
Falls du Lucy behalten willst, würde ich einfach beim TA deines Vertrauens die Situation erklären und einen neuen Heimtierausweis ausstellen lassen. Die Chipnummer kann er ja auslesen. Und damit würde ich dann zur Gemeinde gehen und den Hund ummelden.
Einen Kommentar zum Verhalten deiner Schwester verkneife ich mir besser...
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Ich drücke dir ganz fest die Daumen, dass du Lucy behalten kannst.
Geldsachen unter Geschwistern sind immer schwierig. Ich selber habe mal naiv viel Geld an meine Schwester verliehen und nie wieder bekommen. Gab ja nix schriftliches und weil es Familie ist wollte ich keinen Anwalt einschalten. Heute würde ich alles schriftlich festhalten und wenn es noch so klein und lächerlich sein mag.
Tut mir wirklich leid, dass dir deine Schwester bzw. ihre Frau (das hatte ich doch richtig gelesen?) dir so blöd kommen.Kämpfe um Lucy. So wie du schreibst seit ihr drei ein tolles Team. Und für euch alle wäre es schrecklich, wenn ihr nicht zusammen bleiben könnt.
Alles Gute!!!!!
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Auf jeden Fall würde ich den Hund gleich gestern bei der Gemeinde anmelden... erklär die Situation, dass dir Impfpass und alles weitere gefehlt haben, so dass Du nicht mal die Chipnummer hattest und es dann erstmal unter gegangen ist. Erwähne den rechtlichen Stress nicht, das geht die auf der Gemeinde nichts an. Biete an, den Hund rückwirkend zu versteuern und mach an die Nummer schon mal einen Haken.
Melde den Hund bei Tasso an.Eine Klage beim zuständigen Amtsgericht kostet Geld... und Zeit, den Termin gibt es nicht gleich morgen. Zu gut deutsch.... ich würd die Schwägerin einfach machen lassen und abwarten. Sollte sie wirklich Klage einreichen, kann und wird man weitersehen. Ich bin mir nicht sicher (weil rechtlicher Laie) aber es dürfte dann nur "fair" sein, dass Dein Anwalt den Antrag stellt dass die bisher entstandenen Kosten von der Gegenseite übernommen werden, schliesslich hat der Hund es sich bei Dir gut gehen lassen...
Und bis es soweit ist, hat sich hoffentlich die Situation ein wenig beruhigt und ihr könnt wieder normal miteinander reden, ohne das Gericht anzurufen. Deine finanzielle Situation hat sich beruhigt und Du kannst den Kaufpreis abzahlen.
Ich mutmasse mal ganz grob ins Blaue hinein: Der Hund soll zurück zu Deiner Schwägerin um dann erneut verschachert zu werden, weil man an das Geld will. Bei der Familie der Schwägerin kann er ja nicht bleiben. Spätestens wenn ihr also den Gegenantrag stellt (auf Übernahme aller Auslagen) und noch einige Zeit ins Land gegangen ist (und der Hund somit älter und weniger "wert" geworden ist) wird die Schwägerin merken, dass das so der gute Deal nicht werden kann, sondern vermutlich auf einen Vergleich raus läuft... Übernahme der eigenen Anwaltsgebühren, hälftige Gerichtsgebühren und je nachdem wie lange das dauert, dürfen sie dir dann noch schön was für die Verpflegung zahlen... die einzigen, die daran verdienen sind Anwälte und Gerichte...
Was ich definitiv nicht tun würde: Mich nachweislich äussern ohne rechtlichen Beistand. Also nur telefonisch oder noch besser im direkten Gespräch (oder über vertrauenswürdige 3.) kann man ja mal was durchsickern lassen, z.B. den oben erwähnten Gegenantrag und dass man es doch lieber aussergerichtlich regeln würde. Nachweislich (Whatsapp, Brief, Mail, Voicemail) würde ich mich auch nur vom Experten vertreten lassen.
Nicht jeder Anwalt ist gut, nicht jeder klärt darüber auf, dass die Gegenseite auch rechtliche Möglichkeiten hat - die sehen ihr Honorar und erklären, dass das im Erfolgsfall natürlich von der Gegenseite übernommen wird und somit ne todsichere Kiste ist. Doof, wenn sich das Gegenüber wehrt... also für den Mandanten - der Anwalt bekommt sein Geld so oder so.... eventuell hilft es Schwester und Schwägerin die Augen zu öffnen, wenn man sie da mal sanft mit der Nase drauf stubst.
Bei Tasso habe ich sie gestern Nacht angemeldet.
Über die privaten Verhältnisse der Beiden weiß ich nichts. Mia, mein Patenkind, wollte sie ins Heim geben, daraufhin sagte mein Vater das sie das nicht tun wird und hat Mia bei sich aufgenommen. Ich weiß das die Beiden vor ca 10 Monaten 18.000 geerbt haben. 8000 müssen so schnell weg gewesen sein das der Vater meiner Schwägerin 10.000 einbehalten hat um sie anzulegen. Mehr weiß ich leider nicht da ich sehr wenig bis gar keinen Kontakt mehr zu den Beiden habe. Mein Patenkind sehe ich immer bei meinem Dad wo ich später auch hinfahren werde. Ich danke dir jedenfalls für deinen Beitrag, das hat mir sehr geholfen.Das hier ist ein ganz wichtiger Beitrag. Wenn Deine Schwester diesen Hund weiterhin als ihr Eigentum ansieht, dann kannst Du alle Kosten geltend machen (Futter, Tierarzt, Zubehör, Trainer etc.) und das für den gesamten Zeitpunkt einfordern.
Da Deine Schwester eh Geldnot hat, wird sie dies nicht leisten können/wollen. So einfach abgeben würde ich den Hund nicht - kämpfe!(Ich kenne den Druck der "Kostenforderung" aus dem Tierschutz. Wurden Hunde vom Veterinäramt eingezogen und ins Tierheim gebracht, tritt der Hundehalter sein Eigentumsrecht nicht an das Tierheim ab (damit die den Hund vermitteln können - denn ohne die Übereignung dürfen die nicht vermitteln), entstehen Kosten für die der Noch-Besitzer aufkommen muss).
Kämpfen werde ich und deinen Tipp werde ich mir zu Herzen nehmen. Wir ziehen zum 1.7.2017 in meinen alten Wohnort da ich dort einen sehr gut bezahlten Job über einen Freund gefunden habe. Ich habe bei der Wohnungssuche darauf geachtet das explizit Hunde erlaubt sind. Die Vermieter sind 5 Jahre älter als ich und haben ebenfalls einen Hund, deswegen hat das super gepasst. Ich danke dir :)
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eigentlich sind es sogar zwei Probleme die du da hast. 1.Doofe Schwester und 2. rechtliche Schwierigkeiten. rein rechtlich hat es leider überhaupt nichts zu sagen dass du deiner Schwester eigentlich helfen wolltest.
Hast du irgendwelche Whatsapp in der ihr über den Preis gesprochen habt? Das wäre sicher hilfreich ansonsten reichen die "Zeugenaussagen" der anwesenden Personen bei der Übergabe des Hundes und da du keine Zeugen hast die dem Widersprechen können... Leider zählen auch mündliche Verträge.
Wenn sie den Hund jetzt wieder haben will, stell ihr bitte alles in Rechnung was du für den Hund verauslagt hast. Mein Anwalt ist damals von einer normalen Pensionsgebühr von 10€ pro Tag ausgegangen plus Tierarztkosten, Ausbildungskosten und auch Ausstellungskosten. Da kommt selbst in 4 Monaten nur durch die 10€ am Tag eine Summe zusammen, die den Kaufpreis übersteigt. Bei uns lag die Sache aber etwas anders in der Ausgangssituation.
Ich kann dir nur raten dir so schnell wie möglich einen Anwalt zu nehmen. Da du Arbeitslosengeld bekommst hat du Recht auf Anwaltskostenbeihilfe. Die kannst du entweder beim Amtsgericht beantragen oder dein Anwalt übernmmt das für dich. Kontoauszüge und der Bescheid vom Amt genügen um das zu beantragen.
Zu der geldgeilen Schwester sag ich lieber nichts...
Nein. Ich habe mir sämtliche Whatsapp Nachrichten bis November letzten Jahres durchgelesen. Es wurde weder von meiner Schwester noch von mir ein Kaufpreis vorgeschlagen oder festgelegt. Lediglich von mir wurde geschrieben das ich ihr 50 Euro im Monat überweisen werde.
10 Euro pro Tag habe ich mir aufgeschrieben. Das wären dann 1580 Euro.
Das mit dem Anwalt werde ich tun, das mit dem Beratungsschein wusste ich gar nicht O.o Aber vielen Dank für den Tipp, das werde ich machen.Würde mich hier gerne auch mal einklinken, um dich ein wenig über deine rechtliche Situation aufzuklären.
Normalerweise ist es so, dass das Eigentum einer Sache übergeht, wenn sich Käufer und Verkäufer einig sind, dass das Eigentum übertragen wird. Ihr habt also keinen schriftlichen Kaufvertrag gemacht, sondern alles mündlich. Auch ein mündlicher Kaufvertrag ist ein gültiger. So habe ich es jedenfalls in meiner Ausbildung gelernt. Allerdings gibt es viele Leute, die die Unwissenheit anderer ausnutzen (in deinem Fall der Anwalt) und so "Recht" bekommen.
Mal ganz abgesehen von dem Thema, aber wie dreist ist das denn bitte, ein Familienmitglied so an den Pranger zu hängen?!
In meinen Augen, ich kann mich aber auch täuschen, wurde ein Kaufvertrag weder mündlich noch schriftlich gemacht da kein Kaufpreis festgelegt wurde. Weißt du denn wie es bei der Sachlage verhält?
Mein Vater ist auch sprachlos. Er hat versucht das sie das alles einstellen. Er hat auch Angeboten meiner Schwester die gewollten 700 Euro zu geben damit Lucy bei uns bleibt. Das wurde aber verneint.
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Ich drücke dir ganz fest die Daumen, dass du Lucy behalten kannst.
Geldsachen unter Geschwistern sind immer schwierig. Ich selber habe mal naiv viel Geld an meine Schwester verliehen und nie wieder bekommen. Gab ja nix schriftliches und weil es Familie ist wollte ich keinen Anwalt einschalten. Heute würde ich alles schriftlich festhalten und wenn es noch so klein und lächerlich sein mag.
Tut mir wirklich leid, dass dir deine Schwester bzw. ihre Frau (das hatte ich doch richtig gelesen?) dir so blöd kommen.Kämpfe um Lucy. So wie du schreibst seit ihr drei ein tolles Team. Und für euch alle wäre es schrecklich, wenn ihr nicht zusammen bleiben könnt.
Alles Gute!!!!!
Ich danke dir :) Das hattest du richtig gelesen ja. Es gab eine Zeit da hätte ich etwas anders reagiert. Ich habe monatelang versucht ruhig zu bleiben und nicht darauf zu reagieren. Langsam aber sicher werde ich sauer. Auch die Mutter meiner Freundin hat uns angeboten uns 700 Euro zu schenken weil sie Lucy kennt und sagt der Hund muss bei euch bleiben. Das wurde ebenfalls abgelehnt. Ich denke hier geht es nur um ein Machtspiel...
Ich danke euch für eure Zeit und die vielen Zusprüche. Ich werde die Kleine nicht hergeben. Familienmitglied ist Familienmitglied. Wenn ihr möchtet halte ich euch auf dem Laufenden wie sich das weiterhin entwickelt.
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Wenn ihr möchtet halte ich euch auf dem Laufenden wie sich das weiterhin entwickelt.
Aber ja, sehr gern!
Wir helfen weiter!
Ich drücke Dir die Daumen, dass alles gut wird. -
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