Ratlos
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Aber ja, sehr gern!Wir helfen weiter!
Ich drücke Dir die Daumen, dass alles gut wird.Danke dir. Ich halte euch auf dem Laufenden. Ihr seid toll :)
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Ich habe gerade nochmal gekuckt, weiß aber nicht mehr wer die Frage gestellt hat. Der zweite Hund wurde an eine Familie verkauft, dort scheint es ihr gut zu gehen.
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Ich habe gerade nochmal gekuckt, weiß aber nicht mehr wer die Frage gestellt hat. Der zweite Hund wurde an eine Familie verkauft, dort scheint es ihr gut zu gehen.
Vielleicht kannst Du Dir dort Unterstützung suchen. Wenn der Hund ebenfalls so verkorkst war, könnten die Dir das bescheinigen, bezeugen und Du könntest als Druckmittel "Anzeige beim Veterinäramt" geltend machen und dadurch ein Hundehaltungsverbot erreichen.
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wenn es mehrere Leute gibt die euch die 700€ schenken oder leihen wollen um Lucy zu bezahlen. dann ist doch gut. Teile das dem Anwalt mit das ein Kauf ausgeschlagen wurde. Denn woher das Geld für einen Kauf kommt kann dem Verkäufer egal sein.
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wenn es mehrere Leute gibt die euch die 700€ schenken oder leihen wollen um Lucy zu bezahlen. dann ist doch gut. Teile das dem Anwalt mit das ein Kauf ausgeschlagen wurde. Denn woher das Geld für einen Kauf kommt kann dem Verkäufer egal sein.
Ich lege beim Anwalt alles offen und bin natürlich bereit die 700 Euro zu zahlen, sofern mir das diesen Wahnsinn erspart. Wobei ich nicht weiß wie man auf 700 Euro kommt.
Vielleicht kannst Du Dir dort Unterstützung suchen. Wenn der Hund ebenfalls so verkorkst war, könnten die Dir das bescheinigen, bezeugen und Du könntest als Druckmittel "Anzeige beim Veterinäramt" geltend machen und dadurch ein Hundehaltungsverbot erreichen.
Ich kenne die Familie leider nicht. Ich weiß aber das auch dieser Hund nicht bellen durfte. Wenn sie es gemacht hat wurde der Mund zugedrückt etc.
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Ich würde den Fakt, daß es sich um Deine Schwester und deren Frau handelt, ganz klar von dem Problem des Eigentums am Hund abtrennen.
Geh davon aus, es wären Fremde, die ihren Hund abgeben wollen. Einen sehr jungen Hund, der durchaus einen finanziellen Wert darstellt. Du hast bei Abholung finanzielle Zusagen gemacht, vielleicht nicht explizit die Endhöhe, aber eine regelmäßige Monatsrate von 50 €. Diese Zusage hast Du nicht eingehalten. Warum nicht, interessiert erst mal genauso wenig wie der Kauf des Hundes von einem Familienmitglied oder dessen Partnerin.
Seit dieser Zeit nutzt Du den Hund. Du bist keine Pflegestelle, Du hast nicht vor, ihn weiterzugeben, Du ziehst Nutzen aus ihm, nämlich emotionalen Nutzen ("Familienmitglied"). Deshalb finde ich den Rat, Pensionskosten gegenzurechnen, falsch. Im Gegenzug könnte der Anwalt Dir nämlich die "Benutzung theoretisch in Rechnung stellen. Das ist dann eine Spirale, die nie aufhören wird.....
Mach klar Schiff und bezahl das Geld oder gib den Hund zurück. Alles andere sind Familienstreitigkeiten, in die sich kein Gericht reinhängen wird. Da werden bestenfalls die Anwälte reich.
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Im Gegenzug könnte der Anwalt Dir nämlich die "Benutzung theoretisch in Rechnung stellen.
So was habe ich noch nie gehört.
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Mein Vater ist auch sprachlos. Er hat versucht das sie das alles einstellen. Er hat auch Angeboten meiner Schwester die gewollten 700 Euro zu geben damit Lucy bei uns bleibt. Das wurde aber verneint.
Ich würde versuchen, das rechtliche Gefecht abzuwenden, zu viel Nerven gehen da drauf, denn ja, es ist ein reines Machtspiel. Kann denn die Schwägerin beweisen, dass sie dich angemahnt hat? Schließlich hast du um Stundung gebeten, die dir auch mündlich gewährt wurde. Hast du da Zeugen?
Wenn du die 700 Euro bekommen kannst, überweise ihr das Geld, vielleicht mit Zinsen. Dann geht es nämlich nur noch um eine verspätete Bezahlung, für die du sie ja dann mit Zinsen entschädigst. Erstmal den Hund aus der Schussbahn holen. Guten Willen zeigen- der Hund muss bei Euch bleiben.
Irgendwas in Rechnung stellen würde ich gar nicht. Geld begleichen. Kontakt einstellen. -
Ich würde versuchen, das rechtliche Gefecht abzuwenden, zu viel Nerven gehen da drauf, denn ja, es ist ein reines Machtspiel. Kann denn die Schwägerin beweisen, dass sie dich angemahnt hat? Schließlich hast du um Stundung gebeten, die dir auch mündlich gewährt wurde. Hast du da Zeugen?Wenn du die 700 Euro bekommen kannst, überweise ihr das Geld, vielleicht mit Zinsen. Dann geht es nämlich nur noch um eine verspätete Bezahlung, für die du sie ja dann mit Zinsen entschädigst. Erstmal den Hund aus der Schussbahn holen. Guten Willen zeigen- der Hund muss bei Euch bleiben.
Irgendwas in Rechnung stellen würde ich gar nicht. Geld begleichen. Kontakt einstellen.Meine Schwägerin hat mit einmal per Whatsapp geschrieben das sie zum Anwalt gehen wird. Inwieweit das eine Mahnung ist kann ich nicht beurteilen. Um die Stundung habe ich gebeten, mehr oder weniger. Es wurde ja kein Kaufpreis ausgemacht, deswegen erschließt sich mir auch nicht wie sie auf 700 Euro kommt. Die Stundung habe ich schriftlich per Whatsapp ja.
Wie gesagt, ich könnte die 700 Euro jetzt sofort bezahlen, das wird aber nicht gewollt. Auf der anderen Seite könnte ich die 700 Euro einfach mal überweisen. Sollte nichts zurückkommen sollte das Thema gegessen sein, denn ich denke nicht das sie mir das Geld zurück überweisen wird. Ist das eine annehmbare Idee oder Humbuck? -
Ich hatte zu Anfang gelesen, dass sie 1000 Euro für den Hund wollten,
und Du begonnen hattest monatl. 50 € zu zahlen.Gut ist immer, sich zur Zahlung bereit zu zeigen, egal in welcher Form,
nur ohne Anwalt wird es schlecht gehen.
Zur Zeit in Deiner Situation ohne Arbeit, kannst Du 'Prozesskostenhilfe'
beantragen/regelt dann Dein Anwalt, da die Gegenseite mit Klage droht.
Nur um Dich mal etwas zu beruhigen.Ein Schreiben Deines Anwaltes plus außergerichtlicher Enscheidung sollte
erfolgen, ansonsten stehst Du auf verlorenen Posten.
Dieser Anwalt geht auch schon über Prozesskostenhilfe, wissen muss er es,
einverstanden muss er sein. Geht eigentlich immer.
2 Leute hast Du im Hintergrund, die Dir helfen wollen, das ist gut, zeigt
Bereitschaft, auch ohne dem, würde ich es easy sehen, denn wenn z.B.
1580 € zu Buche stehen, kommen per Vergleich ca. die Hälfte raus, denn
nahtlos wird man die Forderung der Gegenseite nie übernehmen.
Für Deinen Anwalt ist das ein "Dreiakter"/Sätze worüber er vermutlich
lächeln wird.Bei der Wahl unserer Anwälte haben wir zuvor recherchiert und so eine
Kanzlei gefunden, die überregional in vielen Ländern tätig war, auch USA
und entsprechend Top ist. Das war uns wichtig. Im Tierrecht kann unser
Anwalt zum 'Pitbull' werden, zeigt aber auch Grenzen und/oder andere Wege auf.Das wäre die juristische Seite, besser wäre natürlich die 'private Einigung' und
komplette, juristische Zurücknahme der Gegenseite, bevor Du überhaupt einen
Anwalt suchst. Signalisiere mal Bereitschaft, 2 Leute wollen doch helfen, ansonsten
bleibt Dir nur die Anwaltssuche. Viel Erfolg. -
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