• So was habe ich noch nie gehört.

    Wenn Du ein Pferd kaufst, monatelang reitest, deine Raten nicht überweist und der Verkäufer es letztendlich zurückholt - glaubst Du, Du könntest es behalten unter Verweis auf die Haltungs(Pensions)-kosten, die Du gegenrechnest?

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    Hi


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    • Die Sprache war von 1000 Euro ihrerseits. Ich habe das verneint weil ich Lucy nicht aufnehme, um damit beiden zu helfen, und dann noch 1000 Euro auf den Tisch lege.


      Danke für deine Zeilen. Das was hier geschrieben wird beruhigt mich doch sehr. Mich bekommt man nicht aus der Fassung, dieses Thema aber steht mir ganz oben.
      Wie ist das denn mit einem Anwalt? Ich habe noch nie einen gebraucht, deswegen habe ich keine Ahnung. Kann man sich auch einen Anwalt suchen der zB in Hamburg sitzt obwohl man selbst in Nürnberg wohnt? Ich kenne mich da leider überhaupt nicht aus.


      Die private Einigung habe ich zweimal versucht, ohne Chance.

    • Wie gesagt, ich könnte die 700 Euro jetzt sofort bezahlen, das wird aber nicht gewollt. Auf der anderen Seite könnte ich die 700 Euro einfach mal überweisen. Sollte nichts zurückkommen sollte das Thema gegessen sein, denn ich denke nicht das sie mir das Geld zurück überweisen wird. Ist das eine annehmbare Idee oder Humbuck?

      Biete ihr die sofortige Überweisung von 1000 Euro an, im Gegenzug soll sie das Verfahren unter Berücksichtigung deiner momentanen Situation einstellen. Freundlich um Verständnis bitten. Schriftlich oder unter Zeugen. Kein rechtliches Gefecht. Denn Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe.
      Wenn die Schwägerin anwaltlich beraten wird, wird der ihr sagen, dass sie vor Gericht nicht mehr rausholen kann als das.

    • Biete ihr die sofortige Überweisung von 1000 Euro an, im Gegenzug soll sie das Verfahren unter Berücksichtigung deiner momentanen Situation einstellen. Freundlich um Verständnis bitten. Schriftlich oder unter Zeugen. Kein rechtliches Gefecht. Denn Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe.Wenn die Schwägerin anwaltlich beraten wird, wird der ihr sagen, dass sie vor Gericht nicht mehr rausholen kann als das.

      Ich werde jetzt zu meinem Vater fahren, das dauert ca 1,5 Stunden und ihm das mitteilen. Da ich zu den Beiden so gut wie keinen Kontakt habe, auf Whatsapp etc blockiert wurde komme ich da leider nicht ran. Aber danke für den Tipp :)

    • Meine Schwägerin hat mit einmal per Whatsapp geschrieben das sie zum Anwalt gehen wird. Inwieweit das eine Mahnung ist kann ich nicht beurteilen. Um die Stundung habe ich gebeten, mehr oder weniger. Es wurde ja kein Kaufpreis ausgemacht, deswegen erschließt sich mir auch nicht wie sie auf 700 Euro kommt. Die Stundung habe ich schriftlich per Whatsapp ja.Wie gesagt, ich könnte die 700 Euro jetzt sofort bezahlen, das wird aber nicht gewollt. Auf der anderen Seite könnte ich die 700 Euro einfach mal überweisen. Sollte nichts zurückkommen sollte das Thema gegessen sein, denn ich denke nicht das sie mir das Geld zurück überweisen wird. Ist das eine annehmbare Idee oder Humbuck?

      Das ist doch gut, wenn auch etwas diffus.
      Frage mal nach dem Kaufpreis, 700 können ja auch eine Rate? sein.


      Überweisen würde ich, wenn sie sich zum endgültigen Kaufpreis äußert und Du denn sicher als Nachweis aufbewahren kannst/für Gerichte.


      Schreibe ihr doch, dass Du zur Überweisung bereit bist und die endgültige Kaufpreissumme und Bankweg brauchst. Auf den Überweisungträger kommt der Verwendungszweck und das
      ist vor jeden Gericht anerkannt, dass der Hund bezahlt wurde.

    • Wenn eine vereinbarte Ratenzahlung nicht mehr bedient
      wird, kann der Ratenzahler doch nicht die Unterhaltskosten
      gegenrechnen.


      Ein Hund kostet Geld, das weiß ich mit Kaufvertrag vorher
      und kann diese nicht dem Verkäufer auf's Auge drücken, nur
      weil ich Raten nicht zahlen kann oder will.

    • Man kann das jetzt auch zerreden.... finde ich ein bisschen nervig.


      Ist ein Hund ein Pferd, oder wie oder was oder wo :muede:


      Diese Diskussion führt doch zu nix. Ihr seit in dieser Sache unterschiedlicher Meinung. Damit ist es doch gut. Das muss ja jetzt nicht noch 100 Mal hin und her gehen.

    • Ich sehe da leider keine Möglichkeit, das noch friedlich im Familienkreis zu klären. Alles Rechtliche läuft über die Freundin deiner Schwester, sie ist per Kaufvertrag Eigentümerin des Hundes, sie hat den Anwalt eingeschaltet. Selbst wenn deine Schwester jetzt noch irgendwie einlenken sollte, kann ihre Freundin später wieder ankommen und irgendwelche unmöglichen Dinge von dir verlangen, mit der Begründung: "Der Hund ist mein Eigentum, ich habe mit dem Menschen nichts vereinbart." Ich würde alles (bis auf die Ummeldung, die solltest du ganz schnell machen) nur von meinem Anwalt regeln lassen, denn als Laie kann man doch gar nicht abschätzen, ob man sich mit seinem Handeln nicht in noch größere Schwierigkeiten bringt.


      Üble Geschichte, ich drücke euch alle Daumen, dass die Kleine bei euch bleibt.

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      Hallo


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