Hundeangriff
-
-
Das stimmt natürlich Chris. das Wach- und Schutzverhalten ist halt rassetypisch und KANN gefährlich werden.
Bei artgerechter Haltung und Umgang ist das was anderes. Das sollte aber - finde ich - bei solchen Hunden durchaus von Fall zu Fall betrachtet und entschieden werden. Dann kann doch so ein Hund da eingesetzt werden, wo er hingehört. Aber im Vorgarten??
Das Problem ist halt: Wie und durch wen wird das dann festgelegt oder "berechnet", ab wann ein Hund Leib und Leben gefährden kann?
Wie bisher auch, das ist ein leider fehleranfälliges Verfahren, bei dem vieles von Fall zu Fall entschieden werden muss. Recht und Rechtsprechung ist halt nun keine exakte Wissenschaft. Warum werde ich beim zu schnell fahren erwischt, aber mein Nachbar nicht?
Ich will hier gar keine Rasselisten per se verteidigen und gar dafür eintreten. Ganz sicher sind Rasselisten nicht gerecht, nicht unfehlbar, nicht die Lösung aller Probleme. Sie sind nur ein hilfloser und oft nicht ausreichender und nicht genug durchdachter Versuch der Gefahrenabwehr. Kein Zweifel.
Nur dieses "Wenn Kangals draufstehen, dann müssen auch Chis draufstehen sonst ist es ungerecht" Argument finde ich... naja... absurd.... Das eine hat mit dem anderen nix zu tun.
Ich denke, wenn sich die Beissvorfälle durch Chihuahuas häufen, werden die auch auf der Liste landen. Es werden eben immer die Rassen diskutiert, die es gerade in die Schlagzeilen geschafft haben. Das ist beim Kangal der Fall (und ich stehe dazu, dass ich es sehr vernünftig fände, wenn Kangals in unqualifizierten Privathänden verboten werden, und das war schon vor dem jüngsten Vorfall so.)
Über tödliche Chi-Vorfälle habe ich ewig nix gelesen, kann mir jemand Beispiele nennen?
-
- Vor einem Moment
- Neu
-
-
-
Das sagt auch keiner.
Was wir sagen ist, dass auch ein Chi eingestuft werden kann und darf. WENN der Hund sich den Verordnungen entsprechend verhaelt! Wenn es eine Anzeige gibt, ist der Fall bekannt und dann hat es einfach egal zu sein ob da ein Chi auffaellig war oder der Mix aus dem TS. Es kann nicht sein, dass manche Rassen einen Freifahrtschein haben, obwohl sie sich daneben benehmen.Btw. bei uns wird oft gar kein Wesenstest gemacht, sondern der Hund ohne Ueberprufung eingestuft.. Heisst mit Pech wird hier ein Chi einfach so eingestuft und damit ist das Thema fuer die Behoerden erledigt. Ob der Hund wirklich ein Problem darstellt oder nicht, ist denen oft voellig egal..
-
Es geht doch nicht darum, ob kleine Hunde zu tödlichen Angriffen fähig sind. Man muss das nun auch nicht ins Lächerliche ziehen und unnötig aufbauschen.
Hier hat nunmal ein Chi zugebissen, jemand ist verletzt und die Halterin muss nun mit den Konsequenzen leben und mit ihrem Hund zum Wesenstest. Ist doch fair. Sie hat ja die Möglichkeit, den Test zu bestehen.
Es geht doch einfach nur darum, dass ein Hund, der nunmal gebissen hat, anständig gesichert wird. Dabei muss es sich doch nicht um einen tödlichen Angriff gehandelt haben. Auch bei einem Biss durch einen größeren Hund fehlt mir danach nicht immer gleich der halbe Arm. Trotzdem war der Halter wohl nicht in der Lage, Schaden durch seinen Hund zu verhindern.
Dass Chis nun deswegen auf die Rasseliste kommen, naja. Ich halte solche Listen, wie sicherlich viele hier, ohnehin für Quark. Egal wie klein oder groß der Hund ist. -
Nur zur Verdeutlichung:
Bei der Schlagzeile:
Kangal springt Frau freudig an, bringt sie zu Fall, Frau erleidet dabei einen Schädelbruch und stirbt
würde ich denken: Schrecklich, furchtbar für die Frau, der Hund sollte angeleint sein, wie kann das passieren... aber ich würde nicht an eine Rasseliste denken.
Bei "Kangal tötet Frau, weil die an seinem Vorgarten vorbei geht und die Kette nicht hält" ist das anders, zumal der Kangal sich nicht völlig überraschen verhält, sondern rassetypisch. Andere Kangals verhalten sich mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit unter solchen Umständen ähnlich.
Ein Chi , der es schafft, jemanden tot zu beissen, verhält sich nicht rassetypisch. Oder?
Rasselisten sollten halt abgeschafft werden und bei jedem einzelnen auffälligen Hund Auflagen gefordert werden (auch beim Kleinsthund), weil dann eben nicht mehr eine ganze Rasse betroffen ist.
Und es geht auch nicht ums totbeissen, sondern um die Beissbereitschaft.
-
-
-
Na auf ne Liste müssen die Kurzen nun definitiv nicht. Wobei das für kaum eine Rasse von Haus aus zutrifft. Obwohl es, wie ich schon schrieb, definitiv Hunderassen gibt die meiner Meinung nach nicht in "Otto-Normal-Hände" gehören. Schlicht weil diesen Rassen nicht das geboten werden kann, was sie zu einem erfüllten, ausgeglichenen Hundeleben benötigen. Das beste Beispiel sind da die HSH.
Die Konsequenzen WENN sich ein Hund daneben benimmt sollten aber für alle Rassen und Mischlinge gleichermaßen gelten: es beißt- Maulkorb. Es läuft weg- Leine. Der Besitzer ist zu doof- Sachkundeprüfung + Wesenstest.
Ich glaube auch kaum dass ein Klein- oder gar Kleinsthund dermaßen daneben sein kann dass man nicht wenigstens die Maulkorbbefreiung für ihn bekommt. Wirklich hochaggressiv und auf Beschädigung aus sind da die wenigsten. gut 99% der auffälligen Zwerge die ICH kenne sind Angstaggressiv oder schlicht null erzogen. Beides Dinge, die gegebenenfalls bei einem neuen Halter, durchaus gerichtet werden können.
BTW- ich denke würde ein Fremder mit meinen Hunden (allen 4en) zum Wesenstest antreten hätten mindestens 2 davon dauerhaften Maulkorbzwang danach. Leinenzwang sowieso. Alle 4 SIND verhaltenskreativ. Allerdings kenne ich die Macken und weiß, welche Situationen ich managen/vermeiden muss um eben nicht in Teufels Küche zu kommen..
-
Es ist doch super das hier das selbe Recht für jeden Hund gilt und das man halt keinen Hundeführerschein machen muss.
In NDS gibt es den Sachkundenachweis (im Volksmund Hundeführerschein).
Nachweis der Sachkunde
Ab dem 1. Juli 2013 müssen Hundehalter ihre Sachkunde nachweisen können.
Hundehalter/innen, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen.
Die theoretische Prüfung ist vor Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen. Beide Prüfungen kosten jeweils ab 40 Euro; über die genauen Beträge entscheiden die jeweiligen Prüfer/innen.
Auf der Homepage des ML sind u.a. Beispielfragen zur theoretischen Sachkundeprüfung veröffentlicht, die dem Hundehalter/der Hundehalterin einen Einblick in die Prüfung geben sollen.
Im Verlauf der praktischen Prüfung soll unter anderem nachgewiesen werden, dass der Halter den Hund einschätzen kann, gefährliche Situationen erkennt und in der Lage ist, etwaigen Gefahren vorzubeugen. Der Halter muss den Hund so kontrollieren, dass von diesem keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.
Der Sachkundenachweis kann direkt erworben werden, ein Vorbereitungskursus dazu ist nicht obligatorisch. Wer zur Vorbereitung auf die Prüfung zusätzlich einen Kursus absolvieren möchte, kann jede Hundeschule kontaktieren und dort erfahren, ob sie derartige Angebote bereithält. Jede Hundeschule kann auch Prüfungstermine anbieten. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass die Prüfungen von einem Prüfer abgenommen werden, der von den zuständigen Behörden der Landkreise, der kreisfreien Städte, der Region Hannover oder dem Zweckverband Jade/Weser nach den Vorgaben des Niedersächsischen Hundegesetzes anerkannt ist.
Eine Liste der derzeit anerkannten Prüfer in Niedersachsen hat das ML auf seiner Homepage veröffentlicht unter „http://www.ml.niedersachsen.de". Hier finden Hundebesitzer auch eine Literaturliste, die zur Vorbereitung auf die Prüfung hilfreich sein kann.
In § 3 Abs. 6 Nr. 4 NHundG ist geregelt, dass die erforderliche Sachkunde zum Halten eines Hundes auch besitzt, wer nachweislich eine sonstige Prüfung bestanden hat, die vom Fachministerium als gleichwertig anerkannt worden ist. -
Es ist doch auch die Frage, wie man sich gegen aufdringliche Kleinsthunde wehrt. Ich habe zum Beispiel keine Lust gebissen zu werden, ob das nun nur zwickt oder richtig gefährlich ist.
Drohen keine Konsequenzen wird das doch immer schlimmer. Ich meine was macht man da?
Genauso wenn ein Chi ständig große Hunde anfällt. Das ist für die Großen vermutlich nicht gefährlich, aber für den Kleinen. Wenn es dann für den Zwerg tödlich ausgeht, dann ist das Geschrei wieder groß. Aber wie sollte man sich wehren, wenn man so etwas regelmäßig hat?
so etwas geht einfach nicht. Und ohne drohende Konsequenzen gibt es für viele halt keine Motivation das Verhalten zu ändern.
-
Naja, DIE Rasseliste gibts ja eh nicht, da alleine schon von Bundesland zu BUndesland unterschiedelich Hundeverordnungen existieren. Und NRW war da extremst kreativ.
Dabei wird es mE. komplizierter gemacht als es ist.
Ein gefährlicher HUnd ist, und das definieren ja wohl die meisten (oder auch alle? ich habs nicht geprüft..) Hundeverordnungen ein Hund, der
"Gefährliche Hunde sind weiter im Sinne dieser Verordnung:
- Hunde, die sich als bissig erwiesen haben,
- Hunde, die in aggressiver und gefahrdrohender Weise Menschen oder Tiere angesprungen haben..."
Damit ist ja im Grunde alles gesagt. Bei jedem Vorfall hat es der Geschädigte selbst in der Hand, die Sache zu melden oder nicht und somit auch zu signalisieren, ob er die Situation als gefährlich empfunden hat oder nicht.
Ob jetzt eine Rasse auf die Liste gehört oder nicht, die Diskussion ist müßig. Ich persönlich liebe die American Staffordshire Terrier, bin aber froh, dass die Zucht hier untersagt und den Hunden eine Tierheimkarriere oder schlimmeres erspart bleibt.
Daher passt für mich die Argumentation: "entweder alle oder keiner" nicht.
Ich finde Rasselisten auch nicht uneingeschränkt gut, aber ich finde es gut, wenn man Tieren Leid erspart.
Ich finde es auch gut, wenn man Hunde ihren Anlagen entsprechend beschäftigt, ihnen Aufgaben gibt und vernünftig mit ihnen umgeht. Wenn man das zB. bei einem Kangal nicht garantieren kann, ja, dann sollten solche Rassen ggfs. nur noch als Gebauchshunde eingesetzt werden dürfen und in privater Hand nichts mehr zu suchen haben.
Diese Diskussion stellt sich meiner Meinung nach bei dem viel erwähnten Chi nicht. Ein Chi der beisst ist ein gefährlicher Hund im Sinne der Verordnung. Und ja, auch wenn ein Chi beisst, tut das weh und richtet Schaden an, aber witzlos im Vergleich zu der Beisskraft eines Bullterriers und das wird hier mE. absolut vernachlässigt.
Es hat ja einen Grund, warum die Zucht dieser Hunde untersagt ist und die des Chis nicht.
-
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!