Qualzuchten II
- Helfstyna
- Geschlossen
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Schön geschrieben, sehe ich genauso.
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Mal davon abgesehen, dass diese Reglungen ja ohnehin wieder nur die ohnehin seriösen Züchter treffen, und der Rest genauso weiter macht wie zuvor...
Ich glaube nicht... das Gesetz ist nicht eingeschränkt auf den Raad van Beheer. Sondern auf den Begriff züchten damit fallen meiner Meinung nach auch alle Vermehrer drunter. Gerade die Stichting Dier&Recht wird auf der neuen Grundlage noch mehr Züchter und Vermehrer verklagen. Ich bin auch gespannt ob die noch rückwirkend klagen, nachdem das Gesetz ja in der Theorie seit über vier Jahren gilt.
Die Frage ist halt, wie weit man der Vermehrer im Schadensfall noch habhaft werden kann.
Die Hobbyvermehrer ok, aber bei der Welpenmafia bezweifle ich, dass man an die nach dem Kauf noch in einer nennenswerten Zahl der Fälle ran kommt.
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Die Frage ist halt, wie weit man der Vermehrer im Schadensfall noch habhaft werden kann.
Die Hobbyvermehrer ok, aber bei der Welpenmafia bezweifle ich, dass man an die nach dem Kauf noch in einer nennenswerten Zahl der Fälle ran kommt.
Ja da hast du vollkommen recht. Rückwirkend werden eher die geregelten Züchter dran glauben müssen als die Vermehrer. Fraglich auch ob die es tatsächlich rückwirkend machen oder ob sie dem nicht eh einen Riegel vorschieben und nur alles neue zulassen. Aber das wird sicher noch recht interessant was jetzt der Nachgang alles so bringt.
In meinem früheren Beitrag steht übrigens das Wet Dieren als das Gesetz, dass jetzt durchgesetzt wird, das ist leider falsch. Es ist der Besluit Houders van Dieren (2014). Der Gesetzestext ist aber fast wortwörtlich der der gleiche, ändert also nichts an meinem Beitrag sonst. Sorry trotzdem.
Ich habe auch nochmal alles einzeln gelesen. So steht zB im Kamerbrief sogar explizit drin, dass die Kriterien sowohl für reinrassige als auch für nicht reinrassige Hunde gelten. Mal sehen inwieweit Vermehrer dadurch auch zur Rechenschaft gezogen werden.
Auch wird im Kamerbrief erwähnt, dass der Raad van Beheer eine Anpassung des Rassestandards der französischen Bulldogge für 2019 vorhat. Leider wird nicht ganz deutlich ob das in Kooperation mit dem Land (Frankreich?) gemacht wird, dem die Rasse gehört. (Die Rassestandards gehören oder werden doch immer vom jeweiligen Ursprungsland der Rasse gemacht oder nicht? Zumindest habe ich das noch so im Kopf)
Explizit wird auch eine weitere Werbe/Info-Kampagne angestrebt um (zukünftige) Hundebsitzer nochmal zu informieren, was ein gesunder und sozialer Hund ist und was nicht. Die wollen dadurch die Nachfrage verändern.
Wer Niederländisch kann und Zeit hat 32 Seiten zu lesen, sollte sich auch Züchten mit kurzschnäuzigen Hunden durchlesen. Darauf beruhen die Kritierien wie das Wohlbefinden und die Gesundheit geprüft werden sollten. Das ist mM nach ein wirklich hervorragendes Dokument und eben das Dokument, dass dafür gesorgt hat, dass das Gesetz eben jetzt durchgesetzt wird. Ich habe im Moment nicht die Zeit es vollständig zusammenzufassen.
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Ich habe jetzt noch gar nichts drüber gelesen was eigentlich mit denen passiert die das ignorieren. Müssen die Besitzer dann eine Geldstrafe zahlen wenn der Hund nach einem bestimmten Datum geboren ist, oder wie soll das laufen?
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Ich überlege auch gerade ein wenig darauf herum, wie das in der Praxis laufen soll. Also vorneweg, ich finde den Ansatz super! Allerdings macht es mir gerade auch ein wenig Bauchschmerzen, was dann mit den Hunden passiert die doch mal auf, trotz züchterischer Bemühungen, auf kurzschnäuzige Ahnen zurückschlagen? Das kann ja vorkommen, Kaya sah im Vergleich zu allen anderen Hunden der Züchterin auch aus wie ein Kuckuckskind.
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Ich habe jetzt noch gar nichts drüber gelesen was eigentlich mit denen passiert die das ignorieren. Müssen die Besitzer dann eine Geldstrafe zahlen wenn der Hund nach einem bestimmten Datum geboren ist, oder wie soll das laufen?
Hui, das würde dann aber ein Problem werden. Wo will man den hin mit den ganzen vorhandenen Hunden?
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Ich habe jetzt noch gar nichts drüber gelesen was eigentlich mit denen passiert die das ignorieren. Müssen die Besitzer dann eine Geldstrafe zahlen wenn der Hund nach einem bestimmten Datum geboren ist, oder wie soll das laufen?
Hui, das würde dann aber ein Problem werden. Wo will man den hin mit den ganzen vorhandenen Hunden?
Wieso wohin? Steht irgendwo dass es ein Halteverbot ist? Ich kann leider kein Niederländisch. Ich dachte es sei ein Zuchtverbot.
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Wenn die Zucht verboten wird, kann ja nur der Züchter belangt werden.
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Ich habe jetzt noch gar nichts drüber gelesen was eigentlich mit denen passiert die das ignorieren. Müssen die Besitzer dann eine Geldstrafe zahlen wenn der Hund nach einem bestimmten Datum geboren ist, oder wie soll das laufen?
Ich überlege auch gerade ein wenig darauf herum, wie das in der Praxis laufen soll. Also vorneweg, ich finde den Ansatz super! Allerdings macht es mir gerade auch ein wenig Bauchschmerzen, was dann mit den Hunden passiert die doch mal auf, trotz züchterischer Bemühungen, auf kurzschnäuzige Ahnen zurückschlagen? Das kann ja vorkommen, Kaya sah im Vergleich zu allen anderen Hunden der Züchterin auch aus wie ein Kuckuckskind.
Moment ich übersetze dochmal etwas mehr aus dem Bericht den ich oben schon genannt habe, da steht das sehr genau drin was wie passiert.
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Und nein kein Halteverbot und leider auch (noch kein) Importverbot aber ein Verbot zu züchten. Und laut Kamerbrief (der nach dem Bericht folgte) steht eindeutig dass das nicht nur für reinrassige gilt sondern auch für Mischlinge. Heißt alles nicht nur Züchter im RvB.
Aber Geduld ich übersetze noch
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