LG Urteil: Zuchthund mit Gen-Defekt - Gewerblicher Züchter haftet nicht für Tierarztkosten, Kaufpreis kann aber gemindert werden
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... weil hier ja öfter mal über die Wirksamkeit von Klauseln zwischen Züchtern und Hundekäufern spekuliert wird, mal ein Link zu einem ganz interessanten Landgerichturteil:
Hundekauf: Haftet der Züchter für die Folgen eines Gendefekts? | Smartlaw-Rechtsnews
Was jedem Juristen sein täglich Brot ist, wird hier auch noch einmal betont: Gewährleistungsausschlüsse bzgl der Kaufsache sind in Kaufverträgen zwischen Verbrauchern (Hundekäufer) und Unternehmern (gewerblicher Züchter) schlichtweg unwirksam. Die Krankheit eines Hundes stellt einen Sachmangel iSv § 434 BGB dar. Dass hier nur um 50% gemindert werden durfte find ich bisschen wenig, aber ok.
Bzgl der Tierarztkosten trifft die Züchterin aber kein Verschulden, weil sie den Gen-Defekt nicht kannte und auch nicht kennen musste, da weder Eltern- noch Geschwistertiere einen solchen aufweisen. Zwar hat die Züchterin die Mutterhündin zu früh und zu oft decken lassen, allerdings führt dies nicht zu einem Gen-Defekt.
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Hi
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Was man noch mit dazu sagen sollte: gewerblicher Züchter ist man erst sehr spät.
Bei gewerbsmäßigen (idR fast alle VDH Züchter) Züchtern sieht die Haftung zumeist anders aus.Und es ist nur eine Entscheidung im Einzelfall, jeder Fall kann anders entschieden werden, egal wie gleich sie dem Laien vorkommen
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Interessant wäre zumindest ob das Urteil bei einer anderen Rasse, die nicht schon per se als totkrank gilt, anders ausgefallen wäre. Z.b bei einem Viszla, einem Pudel oder einem BC.
Wobei ich persönlich hinter dieser Entscheidung stehe. Man schafft sich eine Rasse an die per se als gesundheitlich ziemlich daneben gilt. Informiert sich nicht nennenswert (sonst hätte man bei der Züchterin gar nicht erst gekauft). Und WENNS dann in die Hose geht klagt man?
hat für mich bisschen was von "ich weiß dass Auto X eigentlich ne Schrottmühle ist. Kaufe trotzdem Auto X aufm Hinterhof (weil es mir optisch soooooo gefällt) ohne TÜV und Papiere und klage wenn es auseinanderbricht". Blöder vergleich irgendwie, aber ich finde es passend.
Die Hintergrundbotschaft gefällt mir allerdings nicht so. Man hätte durchaus verstärkt darauf hinweisen müssen dass, wenn man sich im Vorhinein vernünftig informiert hätte, einiges erspart geblieben wäre.
Und wer 1400 Öken für einen Hund aus sagen wir mal suboptimaler Zucht hinlegt.. dem schadet ein finanzieller Denkzettel nicht.
Leider wird der Hundebesitzer das so nicht einsehen. Da wird es nur heißen "die bösen Züchter verheimlichen Gendefekte und sowieso sind alle Rassehunde sterbenskrank. Und dann haftet der Züchter nicht mal dafür!"
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Ja, ist ein blöder Vergleich und passt überhaupt nicht.
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