Streit mit Nachbarn wegen Hundebiss
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Angesichts der Schwere der Verletzungen gehe ich davon aus, dass die TS schon durch die Gefährdungshaftung einen +/- großen Anteil der Behandlungskosten ersetzt bekommt.
Wäre der SH am Fahrrad vernünftig gesichert gewesen (Hundehalterung), hätte er das Rad hinter sich herschleppen müssen und der Mix wäre vermutlich unversehrt gebieben. Gleiches bei Maulkorb für Wiederholungsbeißer. SH-Frauchen hätte Hose, Radreparatur etc. in Rechnung stellen können und in dem Fall vielleicht sogar 100% bekommen.Zum Praktischen: Die jeweils andere Seite braucht Kopien von Rechnungen etc. für die eigene VS. Den Fall an sich an die VS sollte auch die SH-Halterin schon gemeldet haben (sonst drohen Obliegenheitsverletzungen). Angesichts der "zahlt eh nicht Aussage" zweifele ich jedoch daran (bzw. am Bestehen einer VS). Dann ist eine VS die bei Forderungsausfall eintritt oder eine Rechtsversicherung gut (wir haben zum Glück beides, hoffentlich wird beides nie gebraucht), ich drücke der TS und ihrem Hund die Daumen
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Ach so, wer nicht direkt die Rechtskeule schwingt ist Unglaubwürdig?
Ja, bei so einem Vorfall schon. Und das hat mit Rechtskeule rein gar nichts zu tun. Es war doch offensichtlich eine "Ausnahmesituation" und wenn mir so etwas passiert, ich im Recht bin, vom Fahrrad fliege und mich noch verletze, ja, dann mache ich auch meine Rechtsansprüche geltend. Dafür sind sie da.
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Ohne dich persönlich angreifen zu wollen, @Lorbas,
Ich wünsche dir von Herzen, dass du nicht selber einmal in eine Situation kommst, in der (durch dein Fehlverhalten oder auch nur durch eine Reaktion deines Hundes z.B. auf einen Schreck- oder Schmerzreiz) jemand zu Schaden kommt.
Und sollte es doch einmal so weit sein, wünsche ich dir zumindest, dass dein Gegenüber nicht gleich "Ordnungsamt" und "Anzeige" schreit.Ich hatte eigentlich auf das hier geantwortet, weil du ja meintest, falls ich mal in so eine Situation kommen sollte.
Ich hatte solche Situationen schon zur Genüge, braucht kein Mensch. -
Ich hatte eigentlich auf das hier geantwortet, weil du ja meintest, falls ich mal in so eine Situation kommen sollte. Ich hatte solche Situationen schon zur Genüge, braucht kein Mensch.
Ah, okay.
Da haben wir wohl ein bisschen aneinander vorbeigeredet.
Ich hatte gemeint, dass ich dir wünsche, dass du nie in die Situation kommst, dass dein Hund (aus welchen Gründen auch immer) jemanden verletzt. -
Ja, bei so einem Vorfall schon. Und das hat mit Rechtskeule rein gar nichts zu tun. Es war doch offensichtlich eine "Ausnahmesituation" und wenn mir so etwas passiert, ich im Recht bin, vom Fahrrad fliege und mich noch verletze, ja, dann mache ich auch meine Rechtsansprüche geltend. Dafür sind sie da.
Also ich würde das ganze (abgesehen von den Verletzungen die der kleine Hund hatte) als Unfall abtun, wenn ich vom Fahrrad fliege und mir die Jeans kaputt geht, dann bring ich die zum Schneider, und nicht zur Versicherung.
Damit möchte ich sagen, nur weil man nicht direkt loskeift und Schadensersatz schreit, hat man nicht direkt etwas zu verheimlichen.Von allem anderen möchte ich mich distanzieren, ich kann da nicht sagen wer mehr/weniger/keine/alle Schuld trägt, finde es aber gut das nach einer friedlichen Lösung gesucht wird.
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Der Schäferhund war doch auch nicht gut erzogen, wenn er Frauchen einfach vom Fahrrad reist, nur weil da ein anderer Hund kommt ..
Und man muss seinen Hund so erziehen, dass er keine Gefahr darstellt. Egal ob er ein Pudel oder ein Schäferhund ist. Und der Schäferhund hätte vernünftig gesichert sein müssen. Die Besitzerin hätte auch nicht mit dem Fahrrad ausfahren sollen, wenn sie ihrenHund dann nicht halten kann.
Für mich sollten beide die Schäden der anderen Seite tragen müssen.
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Der Schäferhund war doch auch nicht gut erzogen, wenn er Frauchen einfach vom Fahrrad reist, nur weil da ein anderer Hund kommt ..
Für mich liegen Welten zwischen "nur ankommen" und keifend zu einem anderen Hund laufen und den - nach Darstellung der anderen Halterin - in den Schwanz zu zwicken.
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Für mich nicht.
Wenn meine Hunde derart aggressiv wären, dann ist es meine Pflicht , dass sie immer gehorchen.
Ich finde einfach, hier ist es echt geteilte Schuld. Beide haben schlecht gehört und der Schäferhund ist zu aggressiv gewesen. -
Ist schon lustig, wie sich aus reinen Mutmaßungen, falsch verstandenen Aussagen und persönlichen Befindlickeiten Situationsbeschreibungen, bzw. Situationsannahmen ergeben, die nicht mal der, bzw. die TO selbst bestätige könnte.
Fakt ist: Ein Hund ist auf seinem Grundstück frei herumgelaufen. DAS darf er. Dann ist etwas passiert, dass ausschließlich auf Behauptungen beruht, die niemand kontrollieren konnte oder hat (Gab es Sturzspuren am Rad, war Kleidung der angeblich Gestürzten defekt oder entsprechend eines Sturzes verdreckt?) Der kleine hätte sich auf den Schäferhund gestürzt.. etc. Ein nachweislicher Schaden der DUCHE DEN HUND VERURSACHT WURDE, ist schlicht und einfach nicht vorhanden.
All das sind erstmal nur unbewiesene Behauptungen, die man entweder glaubt oder eben nicht. Fakt und nachweisliche scheint hingegen zu sein, dass der Schäferhund den kleinen Hund auf DESSEN Grundstück, derart auseinandergenommen hat, das ein OP nötig war, die entsprechende Kosten verusacht hat. ( Es sei denn der TA arbeitet umsonst).Insoweit sollte die Frage der Zahlungszuständigkeit eindeutig geklärt sein. Es zahlt der, der den Schaden verusacht hat. Also entweder die Haftpflicht der SH Halterin oder eben die Halterin selbst, sollte sie keine Haftpflicht haben. Letzteres müsste eventuell über einen Rechtsanwalt eingeklagt werden. Da es hierbei nicht um die Schuldfrage, sondern ausschließlich um die Begleichung der durch den Hund der Halterein nachweislich entstandenen Schaden handelt, bräuchte man dafür wohl nicht mal eine RV (obwohl die m.M.n. in der heutgen Zeit DAS absolute Muss ist).
Schuld oder entsprechende Verantwortung kann nur dann zugewiesen werden, wenn der Hergang auch nachweislich ist. Ich habe SEite Nr. 11 nicht gelesen und vielleicht wurde ja mitlerweile ein Video des Hergangs eingestellt oder es haben sich Zeugen gemeldet. Wenn nicht, bleibt nur eine einzige nachweislche Aussage übrig: Der nirgendwo verletzte SH, hat sich auf den anderen Hund gestürzt (warum auch immer, wir wissen es nicht) und ihn auseinander genommen und so damit gesorgt, dass Rex oder Senta die ohnehin schon weit führende Beissstatistik um einen weiteren Fall erhöht hat (wenn es sich um NRW handelt und der Fall dem OA bekannt wir, bzw. der TA entsprechend meldet).
BTW: Wenn jemand Fahrrad fährt und einen Hund so am Rad befestigt dass dieses unweigerlich umgerissen wird, wenn der Hund (aus welchen Gründen auch immer) entgegen der Fahrtrichtung läuft, rennt oder losspurtet, handelt unter Umständen grob Fahrlässig. Denn er muss damit rechnen, das diese bei Hunden passieren kann. So kommt es quasi gar nicht, bzw. nur äußerst selten vor, dass ein Radfahrer der wie in diesem Fall gestürzt ist, einen Rechtsansruch auf Schadensersatz hat. Ganz im Gegenteil, gilt er evtl. sogar als Verursacher, wenn das Rad umgerissen wird und dummerweie dabei gegen ein Auto fällt und dieses zerkratz. Man sollte daher sehr sicher sein, wie der Hund auf bestimmte Reize reagiert.
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Dann ist etwas passiert, dass ausschließlich auf Behauptungen beruht,
Jep, genau so ist es.
Damit möchte ich sagen, nur weil man nicht direkt loskeift und Schadensersatz schreit, hat man nicht direkt etwas zu verheimlichen.
Darum geht es nicht. Hier geht es um eine nicht eindeutige Situation einen angeblichen Fahradsturz und einen tatsächlich verletzten Hund. Die Halterin des Schäferhundes hat offensichtlich signalisiert, dass von ihrer Versicherung nichts zu holen sein wird. Auch nicht die feine Art. In meinen Augen eine sehr unglückliche Situation, und ja, beide Parteien sollten an einer friedlichen und vor allem fairen Lösung interessiert sein.
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