Hilfe, mein vermieter zieht seine erlaubnis zur hundehaltung zurück und droht mit fristloser kündigung!!!

  • Hallo,
    wie schon Kenjada gesagt hat, kündigen kann dein Vermieter auf jeden Fall. Er muss das nicht auf den Hund stützen. Er wohnt mit im selben Haus und sofern nicht noch eine Partei mit im Haus wohnt, kann er grundlos kündigen. Allerdings nicht fristlos. Die Frist beträgt 6 Monate. Wirksam ist die Kündigung zudem nur, wenn sie schriftlich erfolgt.
    Ich würde es mit einem klärendes Gespräch versuchen, du sagtest euer Verhältnis war gut.
    Ansonsten bleibt dir leider tatsächlich nur das Warten auf die schriftliche Kündigung und die schnellst mögliche Suche nach einer anderen Wohnung.
    Viel Glück dir.

  • in meinem mietvertrag steht das tierhaltung nur nach absprache genehmigt ist.


    Ich war gerade nochmal unten und habe versucht lösungsvorschläge zu bringen, hatte mir einen zettel gemacht mit ideen wie man das zusammenleben ruhiger für ihren hund machen könnte, das ich den kleinen welpen anstatt nur bis unten, bis ganz mach draussen trage damit es schneller geht, das ich nicht mehr in den garten komme, oder das wir uns (auf meine kosten) einen hundetrainer kommen lassen können der sich vielleicht besser darauf versteht 2 hunde zusammen zu führen so das beide ihre ruhe haben...


    Aber ich erkenne die beiden garnicht wieder, die haben sich schlagartig so verändert :ka: meinen jetzt sogar da ich ja nichts schriftlich habe das die ihr okay gegeben haben, könnten sie ja auch sagen das ich nicht gefragt habe obwohl es im vertrag steht....
    Bin verzweifelt, der wohnungsmarkt ist hier auch nicht der beste.... 2-3 zimmer sind kaum zu bekommen, und alles was auf dem markt ist ist unbezahlbar oder hundeverbot

  • Ziehst Du es denn in Betracht, den Welpen wieder abzugeben und die Wohnung in Frieden zu behalten?


    Falls nein, würde ich mir den Anwalt sparen und das Geld in einen Makler, sprich in die Suche nach einer neuen Wohnung investieren.
    Ein Anwalt wird Dir nicht helfen können, denn selbst -und das ist jetzt hypothetisch- wenn der es für Dich rechtlich durchboxt, dass Du den Hund halten darfst, gegen den Willen Deiner Vermieter, dann lebst Du mit denen unter Groll in einem Haus...würde ich mir nicht antun.


    Grundsätzlich gelten auch mündliche Absprachen, die sind im Ernstfall halt schwieriger Du beweisen - und Du musst im potenziellen Rechtsstreit alles, worauf Du Dich berufst, auch darlegen können. Du könntest also jedwede Konversation ab sofort auch schriftlich führen und Deine Vermieter darauf hinweisen, dass sie Dir ja die Hundehaltung erlaubt haben und Du Dir nur daraufhin den Welpen geholt hast. Wenn sie darauf schriftlich antworten würden, dass sie es zwar erlaubt haben, jetzt aber zurückziehen aufgrund des Verhaltens des Maltesers, hätte Du es zwar schriftlich, dass Du eine Genehmigung hattest, aber es bringt Dir nichts: eine fristlose Kündigung seitens des Vermieters ist nur aus wichtigem Grund möglich, kannst Du in 543 BGB nachlesen, da sind auch (nicht abschließende Beispiele genannt). Hier wäre der wichtige Grund die Gesundheit des Hundes des Vermieters. Der Hund steht im Eigentum des Vermieters, Eigentum ist ein absolutes Recht. Natürlich musste auch der Vermieter die Gesundheitsgefährdung nachweisen - aber er war ja bereits beim Tierarzt.
    Meiner Ansicht nach wäre die fristlose Kündigung vermutlich gerechtfertigt. Die Aufforderung den Hund abzuschaffen kannst Du schon mal als Abmahnung verstehen, Dir wird ja jetzt die Möglichkeit gegeben, einen anderen Zustand herzustellen.


    Ich würde mir daher folgende Frage stellen:
    - Ist mir der Hund oder die Wohnung wichtiger?
    Wenn Du den Hund behalten und in Ruhe leben willst, würde ich auf Zeit spielen, die Nachbarn ansprechen, sagen, dass es Dir sehr leid tut, dass es ihrem Hund schlecht geht aufgrund Deines Welpen, sie bitten von einer Kündigung abzusehen und ihnen mitteilen, dass Du Dich bereits auf Wohnungssuche befindest. Vllt kann man die Hunde ja wirklich "trennen"...aber ich vermute mal, der andere dreht am Rad, weil er den Welpen nur riecht?


    Der Anwalt wird Dich bei einer Erstberatung um die 200€ Kosten und da es um ein absolutes Recht des Vermieters geht, nämlich seinem Eigentum am eigenen Hund, dessen Gesundheit (bestätigt durch den TA) aufgrund der Anwesenheit Deines Welpen in Gefahr zu sein scheint, wird Dir da auch der Anwalt nicht helfen können. Das ist nämlich eine ganz andere Situation als wenn der Vermieter nur sagen würde "Nö, Hunde find ich doof, will ich hier nicht".
    Da würde ich eher noch ein klärendes Gespräch mit den Vermietern suchen.

  • Den kleinen schatz wieder abzugeben kommt für mich nicht in frage!!!!!!!!
    Das würde ich ihm NIEMALS antun, erst von seiner mutter weg, und nach nichtmal einer woche wieder "weiterreichen"


    Es empört mich nur das die beiden sowas einfach so verlangen, und sich dabei auch so ändern gerade...


    Umziehen werde ich jetzt so oder so, sowas geht garnicht und wer weiß was die sich in zukunft dann noch einfallen lassen

  • Aus solchen Erlebnissen lernt man. Immer bedenken: Alles schriftlich holen!
    Jetzt musst du einen kühlen Kopf bewahren und nicht sofort dem Pessimismus verfallen.
    Du hast dir ein Lebewesen in dein Leben geholt und hast damit nun auch die Verantwortung.
    Als erstes musst dir deiner Priorität klar werden: Hund oder Wohnung?
    Wie schon einige hier meinten, ist es bei solchen Vermietern sowieso empfehlenswert umzuziehen.
    Auch wenn sie es behaupten: Sie können dich nicht fristlos kündigen, also hast du 6 Monate Zeit etwas neues zu finden.
    Wenn die finanziellen Mitteln reichen, könntest du einen Markler ansprechen der dir bei der Suche hilft.
    Ein Hund bedeutet immer Abstriche machen, so kann es also sein, dass die nächste Wohnung zwar nicht deine Traumwohnung ist im Bezug zu Lage/Größe/Preis aber immerhin kannst du sie dir dann mit deinem vierbeinigen Freund teilen.
    Und bist die doofen Vermieter los ;)


    Für den Fall dass du dich für die Wohnung entscheidest:
    Sprich bitte deinen Züchter bzw. die Organisation an von der du den Welpen hast. Gute Züchter nehmen in der Regel ihren Welpen wieder an sich, das erspart den Kleinen Stress und so kann ein neues gutes Zuhause gefunden werden.

  • Denke nicht, dass die ( möglicherweise beeinträchtigen Gesundheit des Hundes des Vermieters ) einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung darstellt ( ein Beispiel hierfür wäre der Verzug in Höhe von 2 Monatsmieten, Straftaten zu Lasten des Vermieters ). Das spielt mAn nicht in der gleiche Liga.
    Dennoch kann dein Vermieter dir auf jeden Fall mit Frist kündigen. Und eben ganz unabhängig davon, ob dir die Hundehaltung zuvor erlaubt würde. Hat damit nichts zu tun.

  • Es empört mich nur das die beiden sowas einfach so verlangen, und sich dabei auch so ändern gerade...

    Weißt Du, ich würde es in Betracht ziehen, dass die es gar nicht böse und allzu persönlich meinen - sondern einfach in Sorge um ihren eigenen Hund sind. Und Du weißt nicht, was der TA denen für Horrorstories erzählt, vonwegen Herzstillstand/infarkt aufgrund permamenten Stresses... und leider bist halt Du bzw. Dein Hund der Störfaktor. Immer wenn es um Gesundheit geht, sind die Nerven halt -verständlicherweise- sehr schnell sehr angespannt.


    Vermutlich würden wir aber alle ähnlich reagieren, wenn es um die Gesundheit unseres eigenen Tieres ginge. Nützt Dir halt nur gerade nichts. Versuch Dich mit denen einfach für die nächste Zeit zu einigen und verschwende keine Kraft auf einen Rechtskrieg mit den Vermietern mit denen Du unter einem Dach wohnst, Deine Kraft wirst Du für die Wohnungssuche mit Hund brauchen, das wird nämlich bestimmt noch ätzend genug (können hier ja einige ein Liedchen von singen).

  • Es empört mich nur das die beiden sowas einfach so verlangen, und sich dabei auch so ändern gerade...


    Umziehen werde ich jetzt so oder so, sowas geht garnicht und wer weiß was die sich in zukunft dann noch einfallen lassen

    Das ist die beste Entscheidung, denn das Verhältnis zwischen Euch ist jetzt massiv gestört, das lässt sich so einfach nicht mehr rückgängig machen, egal, in wievielen Gesprächen man das versucht (in einem Mehrfamilienhaus unter Verwaltung wäre das anders ... aber so ...).


    Deine Vermieter befinden sich augenblicklich im Schutzmodus für ihren alten Hund. Wie von Dir dargestellt, eine rein emotionale Überreaktion. Da kommt man mit Argumenten nicht vorwärts. Manche Menschen halten es mit ihrem Beschützerinstinkt gegenüber ihren Hunden genau so irrational (zum Teil kann ich das verstehen ... aber nur zum Teil), wie bei ihren Kindern. Dagegen ist kein Kraut gewachsen und es lohnt sich auch nicht, sich zu sehr getroffen/enttäuscht/verärgert zu fühlen.

  • Da hilft echt nur, selbst auszuziehen - selbst wenn Du den Hund abgeben würdest - würdest Du mit den Menschen, die dies verlangt haben, noch fröhlich ein bierchen im Garten trinken wollen??


    Daß die Gesundheit von deren Hund ein "wichtiger Grund" wäre, wage ich zu bezweifeln. Da sollte Dein Anwalt mit mangelhafter Sozialisierung von deren Hund sowie nicht vorhandener Erziehung des Hundes von denen argumentieren.


    Allerdings würde ich den Aufwand für die Wohnungssuche incl. Maklerkosten angemessen (Anwalt fragen, was angemessen ist!) mit den noch zu zahlenden Mieten während der nächsten Wochen/Monate verrechnen, und denen dies über einen Anwalt mitteilen lassen. Natürlich zzgl. einer angemesseenen Entschädigung für den völlig unnötigen Ärger, den sie Dir damit verursachen. Da kenn ich nix..... Und weil die so blöd sind, würd ich denen glaub ich auch noch übern Anwalt mitteilen lassen, daß sie künftig auf ihren Hund besser aufpassen und die Ruhezeiten im Haus einhalten möchten, weil Dich das Gekläffe nervt *gggg

  • @BieBoss dann erzähl mal, auf welche Anspruchsgrundlagen Du Deine ganzen Wünsche stützt?? "da kenn ich nix" ist immer schön gesagt, aber rein rechtlich ist das völliger Schwachsinn.


    Die Vermieter haben auch Rechte und müssen Schaden an ihrem Eigentum (Hund) nicht hinnehmen.

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