Hilfe, mein vermieter zieht seine erlaubnis zur hundehaltung zurück und droht mit fristloser kündigung!!!

  • Mal was anders.


    Wenn du den Hund nach 4 Tagen zum Züchter zurückbringst, ist dem Kleinen damit kein Schaden entstanden. Die Sorge ist unbegründet.


    Ich gehe mal davon aus, der Hund ist von einem anständigen Züchter, und die nehmen Rückläufer in aller Regel wieder.


    Wenns es eine dubiose Quelle war, ist es natürlich blöd. Aber auch dann - wenn nötig, lieber schnelelr abgeben. Eingelebt hat er sich eh noch nicht.


    Ich sehe keine große Wahl. Der Vermieter kann dir (mit Frist) kündigen, die Rechtslage wurde ja erläutert. Egal, warum.


    Ich würde den Hund zurückbringen zum Züchter, in Ruhe eine neue Wohnung suchen und dann den Hund zurücknehmen, wenn er noch da ist oder eben einen anderen Hund holen.

  • Er hat deswegen das Recht zu kündigen:


    § 537a BGB 1( Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. 2Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.)


    Er benötigt keinen Grund. Ob eine Genehmigung erteilt worden ist, ist also total egal.
    Deswegen gibt es auch keine Schadensersatzansprüche. Zumal zeitlicher Aufwand ohnehin nicht entschädigt wird.


  • Die TS hat im Vertrauen auf die erteilte Genehmigung beider Eigentümer den Hund angeschafft. Sie mußte nicht damit rechnen, daß ihr dann gekündigt wird, und für einen Umzug Mehrkosten entstehen - diese hat dann tatächlich der Vermieter zu tragen, rein rechtlich. Gibt ja sonst keinen Kündigungsgrund, der da inzwischen sich plötzlich aufgetan hätte. Wie gesagt, sofern das Vorhandensein der Genehmigung glaubhaft gemacht werden kann von der TS.

    Aber natürlich gibt es einen Kündigungsgrund- nämlich, dass das Eigentum (der Hund) der Vermieter(angeblich oder nicht) Schaden nimmt. Ob das nun stichhaltig und beweisbar ist, bleibt dahingestellt.
    Wenns der TA sagt...


    Eine Genehmigung hat die TE nur mündlich- sie kann das Vorhandensein nicht nachweisen.
    Von daher musste sie (wenns auch wirklich überraschend und unschön ist) tatsächlich damit rechnen. Sie hat es nicht schriftlich!


    Sagt mir der gesunde Menschenverstand, dass sie schlechte Karten und auf überhaupt nichts Anspruch hat- dazu muss ich kein Jurist sein.
    Man belehre mich durch Fakten gerne eines besseren!


    Ich wünsche der TE wirklich alles Gute und hoffe, es kommt noch zu einer Einigung.
    Rechtlich gesehen...weiß ich nicht, was da ein Anwalt tun soll.

  • Entweder gib den Hund so schnell wie möglich zurück und lebe weiter in deiner Wohnung (mit einem etwas angeknacksten Verhältnis zu deinen Vermietern)


    - oder (gib den Hund vorübergehend zum Züchter zurück und) such dir so schnell wie möglich eine neue Wohnung!


    Es wird nur schlimmer, ich habe Stress mit Vermietern hinter mir. Man sitzt immer am kürzeren Hebel und wenn das Verhältnis erst einmal gelitten hat, ist sowieso nichts mehr zu retten.

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