Schreiben wegen Pruefung von Leinen/Maulkorbpflicht, was tun?
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Hi
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Ich denke, wir warten jetzt mal ab was bei der ganzen Geschichte bei rauskommt
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Ich denke, wir warten jetzt mal ab was bei der ganzen Geschichte bei rauskommt
Stimmt.
das ist so ein Mechanismus- Thread, wie ich die für mich nenne.Kastra.
Leinenpöbelei.Nachbarn.
Katzen.
Nachbarskatzen.
Qualzucht.
Freilaufender Hund geht gucken.
et al. -
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wir warten jetzt mal ab was bei der ganzen Geschichte bei rauskommt
Und vor allem auf den 1. Beitrag hier, der nicht auf Hörensagen, Spekulationen und Unterstellungen beruht.
Bisher ist ja nur Märchenstunde. -
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Hallo :)
Also zunaechst mal muss die Frau (Dame) gar nichts beweisen! Soweit sind die doch noch gar nicht.
Sie hat sich an die Behoerde gewandt mit ihrer Stellungnahme. Nicht mehr, nicht weniger.
Der Verwandte sollte nach Moeglichkeit so detailiert wie moeglich und ohne Emotionen aber extrem sachlich (!) seine Sicht / sein Erleben niederschreiben.
Dann dieses an die Behoerde schicken und mitteilen, dass man selbstverstaendlich den Hund vorstellen kann.
Solange man nicht schriftlich (oder meinetwegen auch muendlich) nicht aufgefordert wird dort anzutanzen, wuerde ich das auch nicht machen. Manchmal erledigen sich solche Sachen auf dem Schriftweg, manchmal nicht.
Die Behoerde sagt schon was sie will. Deshalb, Sachverhalt schildern, hinschicken, zuruecklehnen und abwarten.
Beste Gruesse!
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Ganz ehrlich, bei Hundehaltern über 70 und einem jungen, temperamentvollen und offensichtlich unerzogenem Hund,
Da ist es wieder das Klischee-Denken! Da wird es einem ja Angst, wenn man alt wird und hat eventuell einen Problemhund an der Leine.
Interessante Interpretation, samt dem Generalverdacht, dass 70jährige keinen Hund mehr halten können, ohne ihn zur öffentlichen Gefahr werden zu lassen.
Ja, das sehe ich auch so.
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Hallo :)
Also zunaechst mal muss die Frau (Dame) gar nichts beweisen! Soweit sind die doch noch gar nicht.
Sie hat sich an die Behoerde gewandt mit ihrer Stellungnahme. Nicht mehr, nicht weniger.
Der Verwandte sollte nach Moeglichkeit so detailiert wie moeglich und ohne Emotionen aber extrem sachlich (!) seine Sicht / sein Erleben niederschreiben.
Dann dieses an die Behoerde schicken und mitteilen, dass man selbstverstaendlich den Hund vorstellen kann.
Solange man nicht schriftlich (oder meinetwegen auch muendlich) nicht aufgefordert wird dort anzutanzen, wuerde ich das auch nicht machen. Manchmal erledigen sich solche Sachen auf dem Schriftweg, manchmal nicht.
Die Behoerde sagt schon was sie will. Deshalb, Sachverhalt schildern, hinschicken, zuruecklehnen und abwarten.
Beste Gruesse!
Du scheinst das hier überlesen zu haben!
In Bayern gibt es drei Kategorien in der Hundeverordnung. Kat.1 und 2 sind die "üblichen Verdächtigen" Rassen, für die vonHaus aus Auflagen gelten. Kat.3 sind Hunde, die auffällig geworden sind. Dazu zählt auch "Menschen auf gefahrdrohende Weise anspringen", der Hund muss also nicht gebissen haben.
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Klischee insofern, als dass wieder einmal der eigene Hund zum Maß aller Dinge gemacht wird:
Er ist harmlos, also darf er...
Und Schuld bzw. sich falsch verhalten haben ohnehin "die anderen":
- die Mutter, die panisch reagiert, wenn ein Schäferhund über den Gartenzaun setzt und sie und ihr Kind umkreist (mein erster Gedanke wäre, wie verdammt sichere ich meinen Zaun besser, und nicht, ob mein Schäferhund jetzt ein Problem mit Kindern hat),
- die Halter von 6 "Wachhunden", die laut Nachbarschaft ja sowieso "aggressiv" sind (immerhin hat da wohl offensichtlich ein Umdenken stattgefunden, denn Tut-und-hört-nixe leben durchaus gefährlich, wenn jemand anderem die Sicherung durchbrennt),
- und hier jetzt die andere Frau.Wir leben doch erst dadurch in Zeiten von Landeshundeverordnungen, Pauschalvorverurteilungen von sog. Kampfhunderassen (das hätte man sich mal als Rottweilerhalter mal erlauben sollen), weil zu viele Hundehalter offensichtlich nicht in der Lage sind, ihre Hunde so vorausschauend zu halten und in der Öffentlichkeit zu führen, dass die Umwelt nicht über Gebühr erschreckt, belästigt oder was weiß ich wird.
(Und dass sich Hunden gegenüber eine erschreckende Vollkaskomentalität breit gemacht hat, so nach dem Motto, ich habe mich auf dem Gehweg erschreckt, weil auf einem Grundstück ein Hund gebellt hat. Oder dass herumliegender Hundekot regelmäßig zu hochtoxischem Sondermüll deklariert wird.)
Will sagen: Ich finde es taktisch völlig falsch, die Anzeige der Gegenseite als überzogen herunterzuspielen oder auf der Harmlosigkeit des eigenen Hundes herumzureiten, ich würde in der Stellungnahme schreiben, ja, das war übergriffig, eine generelle Leinen- oder gar Maulkorbpflicht ist aber unseres Erachtens nicht nötig, weil der Hund beim Verwandten jetzt ohnehin an der Leine bleibt und wir diese oder jene Maßnahme ergreifen, damit der zwar freundliche, aber bisweilen übergriffige Hund nicht ungefragt zu anderen Leuten/Hunden hingeht; der Hund ist noch jung und formbar, wir arbeiten an der Erziehung.
Das hat doch nix mit "Automaten" zu tun, sondern schlicht mit Umsicht und Rücksichtnahme, genau wie im Straßenverkehr.
Caterina
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sind es keine "Extremfälle",
entscheidet das "Opfer" darüber ob es belästigt wurde ode rnicht.Und klar gibt es auch imemr wlerche die da übertreiben, wo "Anklagen" haltlos sind.
Ich habe ja auch nicht von Extremfällen geredet. Aber du widersprichst dir etwas, findest du nicht? Einerseits ist das "Opfer" der einzige Richter darüber, was eine Belästigung darstellt. Andererseits redest du von haltlosen Anklagen.
Genau um diesen Graubereich ging es mir doch.
aber von vornherein davon auszugehen, ohne dabei gewesen zu sein, ohne beide Seiten gehört zu haben,
mit nix als einer sehr subjektiven kurzen geschichte aus dritter hand (nicht mal aus 2. hand)
ist es einfach ungeshcickt ein urteil zu fällen ...Ich habe kein Urteil gefällt, ist dir hoffentlich aufgefallen. Ich habe mich nur an der Einstellung "das Opfer ist auch der Richter" gestört, denn nach dieser Maxime (die leider von einigen HH unterstützt wird) ist bald kein Zusammenleben mehr möglich, wel das so leicht missbraucht werden kann.
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