Was passiert nun?
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Hodenimplantate nach der Kastra... Klasse...
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Hi,
ein Gedanke zur Schönheits OP. Rechtlich ist ein Hund eine Sache. Ein Schaden ist eingetreten, der ist insoweit behoben worden. Ein weiterer Schaden könnte nunmehr allenfalls in einer Minderung des Wertes des Hundes liegen. Dieser wäre zu bemessen und wahrscheinlich wäre er minimal. Im Vergleich zu den SchönheitsOP Kosten wäre er wahrscheinlich ebenfalls minimal. Deshalb kann wohl niemand verpflichtet werden die OP zu zahlen.vielleicht vergleichbar: Ein Auto mit einem Restwert von 500 Euro ist in einen Unfall verwickelt. Die Reparatur würde den Unfallverursacher 1000 Euro Kosten. Die Versicherung zahlt aber rechtmäßig nur 200 Euro, da der Schrottwert noch 300 Euro beträgt.
LG
Mikkki
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Hi,
ein Gedanke zur Schönheits OP. Rechtlich ist ein Hund eine Sache.Ein Hund wird rechtlich gesehen solange als Sache behandelt, sofern nichts anderes geregelt ist. Bei einem Diebstahl wäre der Hund eine gestohlene Sache und ich kann mein Eigentum zurück fordern. In so einem Fall ist es sehr sinnvoll und vorteilhaft, dass der Hund eine Sache ist. Andernfalls könnte man Hunde nicht besitzen. Und damit weder kaufen noch bei Diebstahl zurück fordern. Das würde ins Zivilrecht fallen.
Bei Tierquälerei oder unerlaubter Tötung (bei Tötung hätte man Anspruch auf Schadenersatz und gleichzeitig würde der Täter wegen Tierquälerei angezeigt werden können) würde aber das Tierschutzgesetzt greifen, dann ist der Hund keine Sache mehr. Das Tierschutzgesetz gehört dann schon zum Strafrecht und das steht normalerweise über dem Zivilrecht. Das erste Tierschutzgesetz der Welt stammt übrigens von Adolf H., wenn ich mich richtig erinnere.
Sorry fürs OT, aber ein Hund ist rechtlich nunmal KEINE Sache. Jedenfalls sofern er gequält, getötet oder sonstwie zu Schaden kommt. Aber es gibt zig Websiten die das besser erklären.
Und das Tierschutzgesetzt besagt, dass keinem Tier ohne triftigen Grund Schäden oder Schmerzen zugefügt werden dürfen. Und eine (völlig unnötige) Schönheits-OP wäre doch für den Hund mit Schmerzen verbunden und damit theoretisch verboten, oder sehe ich das völlig falsch?
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Hatte sich der Hundehaftpflicht schon zurück gemeldet?
Mich würde interessieren, wie es mit Versicherungsschutz aussieht, nachdem du die Rechnung beglichen hast. Dürfte bei den meisten erloschen sein (da Schuldanerkenntnis).
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Hatte sich der Hundehaftpflicht schon zurück gemeldet?
Mich würde interessieren, wie es mit Versicherungsschutz aussieht, nachdem du die Rechnung beglichen hast. Dürfte bei den meisten erloschen sein (da Schuldanerkenntnis).
Muß nicht unbedingt; man kann das Geld auch vorstrecken und die Versicherung erstattet es zurück.
Die vorgestreckte Summe war für die OP an dem Ohr, nach dem Biss, nicht aber für eine Ohrkorrektur. -
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Muß nicht unbedingt; man kann das Geld auch vorstrecken und die Versicherung erstattet es zurück.
Ja, im Regelfall aber NUR in Rücksprache mit der Versicherung.
Ich weiß, das meine frühere nicht mehr zahlen würde. Die jetzige nach den Bedingungen auch nicht, wie es mit Kulanz aussieht, keine Ahnung.
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Hallo zusammen,
diese Nachricht haben mir heute die Besitzer des Welpen geschickt:
Wir waren noch in der Tierklinik in....... um abzuklären, ob es möglich wäre das Ohr plastisch nachzubauen. Prinzipiell gibt es schon eine Möglichkeit allerdings mit viel Stress für den Hund und uns und langer Aufbauzeit. Das wäre zu dem jetzigen Zeitpunkt für alle zu viel allerdings zu einem späteren Zeitpunkt denkbar. Jetzt warten wir erst mal den Akutheilungsverlauf ab. Anbei sende ich Ihnen die Rechnungen insg. 28,16 € für den Arztbesuch in der Klinik.......mit der Bitte diese auf das Konto bei......... zu überweisen. 2 andere Rechnungen für die Nachbehandlung von ca. 50 € sollen sie bitte in der Tierarztpraxis wo sich der Vorfall ereignet hat bitte sofort bezahlen. Das Geld bekommen Sie ja von der Versicherung wieder. Im Moment haben wir sehr viel Stress bezgl. Der Behandlung und Pflege mit dem Hunnd. Na ja, so ist manchmal das Leben und man weiß nie was kommt. Vielen Dank
Ich bezahle nichts mehr von mir aus, sondern reiche alles der Versicherung ein und dann auch nur mit Originalrechnung.Hier handelte es sich nur um ein Foto der Rechnung
Die Versicherung prüft immer noch den Sachverhalt.....Mal sehen was da raus kommt
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Nett...
Halte uns bitte weiter auf dem laufenden. Ich halte dir die Daumen.
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Alles, was du von den Herrschaften bekommst gibst du an deine Versicherung weiter, auch diese Nachricht.
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Irgendwie dachte ich immer dass plastische Chirurgie (zu rein ästhetischen Zwecken) am Tier verboten sei?
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