Kennel Erfahrungen / Wo schläft der Hund

  • Was pochst du eigentlich immer so auf eine Rechtslage due eh a) keinen interessiert und b) eh kein Mensch kontrollieren kann und will.

    Das ist wohl die traurige Wahrheit und ich glaube diese Menschen sehen es allgemein nicht so eng, solange sie in ihren eigenem Lebensraum nicht eingeschränkt werden.


    Hunde sind nun mal hoch soziale Tiere, leider fügen sie sich auch irgendwann in ihr Schicksal. Eben lagen sie noch eng an den Geschwistern angekuschelt und zuckte in seinen Träumen und von gleich auf jetzt sitzt er in einer Box, isoliert von allem was er bräuchte, Nähe, Wärme, Geborgenheit.


    Warum kommt eigentlich keine Katze in die Box? Die ist doch auch selbstmordgefährdet, pinkelt bei Frust oder Verhaltensprobleme die Hütte voll (der Gestank bleibt aber), zerkratzt Möbel, Tapeten ....
    :hust:


    Wenn es um Boxen geht, höre ich nur die eigenen Belange wie, ich will nicht unnötig in meiner Nachtruhe gestört werden, mein Teppich, Laminat, meine Möbel. :muede:


    Was macht ihr eigentlich mit Hundesenioren, die blind, taub, dement und inkontinent werden? Auch wieder wegsperren oder gleich einschläfern?


    Es ist traurig das überhaupt TSchG erlassen werden müssen, doch die Ignoranz dazu, finde ich bemerkenswert.


    Mein Rat an die TS, nimm ihn mit ins Bett (wen du es möchtest) oder stelle ein Körbchen auf eine Plastikplane. Wird der Welpe wach und tapst los, dann raschelt die Plane und du kannst sofort reagieren.


    LG Sabine

  • Wenn es um Boxen geht, höre ich nur die eigenen Belange wie, ich will nicht unnötig in meiner Nachtruhe gestört werden, mein Teppich, Laminat, meine Möbel. :muede:

    Genau das ist es und nicht mehr. In einer Box wird dem Hund alles genommen was er braucht. Das ist das traurige daran! Fremde Umgebung und eingepfercht. Ganz toll!

  • Ich weiß gar nicht, warum eine Box nachts zur Sicherheit so schlimm ist.

    Hier noch mal die eindeutige Rechtslage:


    Hundebox




    Informationsstand April 2016


    Immer häufiger wird die Hundebox mit geschlossener Tür im häuslichen Bereich verwendet, um Welpen und Junghunde zu erziehen oder um die Hunde auf eine für den Menschen bequeme Art und Weise zuverlässig zu kontrollieren.


    Der Tierschutzbeirat Rheinland-Pfalz hat sich mit der Frage beschäftigt, ob die Verwendung der geschlossenen Hundebox tierschutzrechtlich erlaubt ist? Falls ja, unter welchen Bedingungen darf sie eingesetzt werden?


    Aus den Beratungen des Tierschutzbeirats Rheinland-Pfalz unter Einbeziehung des Tierschutzkommentars (Hirt/Maisack/Moritz, 3. Auflage Dez.2015) ergibt sich Folgendes:
    Hunde sind entsprechend den Rechtsvorschriften der Tierschutz-Hunde-Verordnung (TierSchHundeV) zu halten. Die zur Verfügung stehende Grundfläche muss 6 bis 10 qm je nach Größe des Hundes betragen. Die Rechtsvorschriften der TierSchHundeV sehen drei Ausnahmen vor.


    Die TierSchHundeV gilt nicht:
    a) beim Transport, hier gelten die Vorgaben der EU-Tiertransportverordnung und der Tierschutztransportverordnung.
    b) bei der Haltung zu Versuchszwecken, sofern die geringeren Haltungsanforderungen unerlässlich sind. Die Unerlässlichkeit muss nach Art, Dauer und Ausmaß unerlässlich, d.h. unumgänglich notwendig sein, um den Versuchszweck nicht zu gefährden. Diese Feststellung schließt auch die ethische Vertretbarkeit der restriktiven Haltung ein.
    c) während einer tierärztlichen Behandlung, wenn der Tierarzt im Einzelfall spezielle Haltungsanforderung für notwendig hält; Die Haltungsmaßnahmen unterstützen die Gesundung des Hundes/ oder schützen andere Hunde vor Erkrankungen.
    Der Tierarzt muss auch hierbei die Verhältnismäßigkeit beachten; Haltungsbedingungen, welche die Anforderungen der TierSchHundeV unterschreiten, müssen nach Art, Umfang und Ausmaß unumgänglich notwendig, also unerlässlich für die Gesundung (Genesung) des Hundes sein. Nur diese Ausnahmeregelung kann für die Verwendung der geschlossenen Hundebox herangezogen werden.


    Welche rechtlichen Voraussetzungen folgen daraus für den Einsatz der geschlossenen Hundebox?
    Der Einsatz der Hundebox mit geschlossener Tür ist im Einzelfall im Rahmen einer tierärztlichen Behandlung möglich. Der Tierarzt muss ausführen, dass die restriktive Unterbringung des Hundes in der geschlossenen Hundebox hinsichtlich Art, Umfang und Ausmaß, unumgänglich notwendig ist, um die Gesundung des Hundes zu erreichen. Unter „tierärztlicher Behandlung“ können nicht nur die körperliche Genesung, sondern auch die Behandlung von Verhaltensauffälligkeiten, –störungen und -erkrankungen verstanden werden.


    Ergebnis:
    Die Unterbringung eines Hundes in der geschlossenen Hundebox ist möglich. Sie darf nur auf tierärztliche Anordnung (nicht auf Anordnung eines Hundeerziehers oder –therapeuten, der nicht auch Tierarzt ist) erfolgen. Der Tierarzt muss den Einsatz begleiten.
    Verantwortlich i.S.d. Pressegesetzes: Dr. Christiane Baumgartl-Simons (Ansprechpartnerin)



    Ich werde auch nicht müde, es immer und immer wieder einzusetzen! ;)


    LG Sabine

  • Ich würde es so machen wie du es im Eingangspost vor hattest. Erst Bett dann Box dann Körbchen die einzelnen Schritte gibt der Welpe vor. Hör einfach auf dein Bauchgefühl. Ich hab es genauso gemacht nur das Murphy immer noch die Box hat und er wechselt nachts zwischen Bett und Box hin und her. Murphy liebt seine Box weil es wie eine Höhle ist und ihm Sicherheit gibt.


    Außerdem finde ich es gut weil er zb im Urlaub seine Gerüche dabei hat und seinen gewohnten Schlafplatz.

    Danke! auch an alle anderen die hinsichtlich zu meiner Frage geantwortet haben. Ich bin ein wenig erstaunt über die Menge an Kommentaren die anscheinend direkt um das Wohl der Tiere fürchten. Mein Plan war es ja nicht mal die Box zu verschließen, sondern den Ausgang so zu gestalten, das es hörbar sein MUSS. (Falls ich z.B. einen eher ruhigeren Gefährten habe). Aber auch seh ich nichts falsches daran, die Box zu zumachen wenn es bei anderen Besitzern klappt.
    Ich meine, der Welpe schläft doch! Er wird sich da ja keine Gedanken drum machen in dem Moment, dass er jetzt in ner ollen Box schläft.

    Was beim Menschen Freiheitsberaubung wäre, wird beim Tier als normal angesehen. Prost Mahlzeit!

    Tut mir leid aber den Vergleich verstehe ich absolut nicht.
    Ein Mensch an der Leine wäre genauso Freiheitsberaubung.
    Mal ganz ehrlich - bei aller Liebe zum Tier, ein Hund ist immer noch ein Hund und unterscheidet sich gänzlich vom Menschen.

  • Tierschutzbeirat Rheinland-Pfalz hat sich mit der Frage beschäftigt

    Ganz kurz - aber das ist doch (noch) kein Gesetz, richtig? Dies ist ein ehrenamtliches Gremium, für ein ganz bestimmtes Bundesland, das "zu Rate" gezogen wird. Es hat keine Entscheidungsgewalt und verabschiedet keine Gesetze.


    Es ist demnach ein Ratschlag eines einzigen, ehrenamtlichen Gremiums. Nicht verpflichtend. Nicht zwingend. Verstoß nicht strafbar. Also auch nur: Eine (wenn auch sicher begründete) Meinung.


    Berichtige mich, wenn ich falsch liege. :ka:

  • Danke! auch an alle anderen die hinsichtlich zu meiner Frage geantwortet haben. Ich bin ein wenig erstaunt über die Menge an Kommentaren die anscheinend direkt um das Wohl der Tiere fürchten. Mein Plan war es ja nicht mal die Box zu verschließen, sondern den Ausgang so zu gestalten, das es hörbar sein MUSS. (Falls ich z.B. einen eher ruhigeren Gefährten habe). Aber auch seh ich nichts falsches daran, die Box zu zumachen wenn es bei anderen Besitzern klappt.Ich meine, der Welpe schläft doch! Er wird sich da ja keine Gedanken drum machen in dem Moment, dass er jetzt in ner ollen Box schläft.

    Tut mir leid aber den Vergleich verstehe ich absolut nicht.Ein Mensch an der Leine wäre genauso Freiheitsberaubung.
    Mal ganz ehrlich - bei aller Liebe zum Tier, ein Hund ist immer noch ein Hund und unterscheidet sich gänzlich vom Menschen.


    Ignorier solche Kommentare einfach. Mehr als blanke Polemik mit möglichst vielen !!!! ist das ohnehin nicht.

  • Ganz kurz - aber das ist doch (noch) kein Gesetz, richtig? Dies ist ein ehrenamtliches Gremium, für ein ganz bestimmtes Bundesland, das "zu Rate" gezogen wird. Es hat keine Entscheidungsgewalt und verabschiedet keine Gesetze.


    Es ist demnach ein Ratschlag eines einzigen, ehrenamtlichen Gremiums. Nicht verpflichtend. Nicht zwingend. Verstoß nicht strafbar. Also auch nur: Eine (wenn auch sicher begründete) Meinung.


    Soll ich dir das "GESETZ" dazu einstellen? Nein, schau einfach unter TSchG Hundehaltung! ;)


    LG Sabine

  • Ignorier solche Kommentare einfach. Mehr als blanke Polemik mit möglichst vielen !!!! ist das ohnehin nicht.

    Zu gut. :lachtot:


    Naja, mittlerweile denke ich mir einfach, dass meine Hunde froh sein können was ihnen erspart geblieben ist als Welpe. Und was sie eigentlich für einen wunderbaren Start ins Leben hatten- ohne solche Einschränkungen in ihrem eigenen tun.

  • Ganz kurz - aber das ist doch (noch) kein Gesetz, richtig? Dies ist ein ehrenamtliches Gremium, für ein ganz bestimmtes Bundesland, das "zu Rate" gezogen wird. Es hat keine Entscheidungsgewalt und verabschiedet keine Gesetze.
    Es ist demnach ein Ratschlag eines einzigen, ehrenamtlichen Gremiums. Nicht verpflichtend. Nicht zwingend. Verstoß nicht strafbar. Also auch nur: Eine (wenn auch sicher begründete) Meinung.


    Berichtige mich, wenn ich falsch liege. :ka:

    Genau das habe ich mich auch gefragt.
    Bei den Gesetzen habe ich nichts so konkretes dazu gefunden!
    https://www.gesetze-im-interne…erschg/BJNR012770972.html

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