"Bald zieht ein Hund ein!" - Der Wartezeit - Laberthread Teil II

  • Das war eigentlich gar nicht als Kritik gemeint, nur verstehe ich persönlich einfach den Sinn hinter den Doodeln nicht. Aber ich habe die Hunde deswegen noch nie schlecht geredet und wollte das damit auch nicht machen.

    Ich bin eben selbst Halterin von einem Großpudel und einem NSDTR, mit dem ich viel in der Dummy-Szene unterwegs bin, also auch entsprechend viele Labradore kenne. Und aus der Erfahrung heraus verstehe ich einfach nicht, was man sich vom Doodle verspricht, was ein reiner Großpudel nicht leisten könnte.

    Das ist alles.


    Aber das ist hier ist wirklich ein Hibbel-Thread, in dem auch jeder mithibbeln sollte und ich wollte keinem den Doodle schlecht reden oder jemanden von hier vertreiben. Ich freu mich genauso, wenn ich lese, wie jemand total happy seinen Doodle-Welpen in Empfang nimmt wie wenn es ein Collie, Border oder sonst was ist ;)


  • Die Anmeldung machst du wenn du den Welpen hast.

    Es sei denn es ist ein Listenhund. Dann muss man bevor man den Welpen gekauft hat und holt zum Ordnungsamt oder der enstsprechenden Stelle und eine Genehmigung beantragen/holen. Danach kann man den Welpen kaufen/Züchter zusagen.


    LG

    Sacco

  • Das war eigentlich gar nicht als Kritik gemeint, nur verstehe ich persönlich einfach den Sinn hinter den Doodeln nicht.

    Ich verstehe den Sinn von vielen Rassehunden nicht... aber jede Rasse hat doch irgendwann mal seinen Anfang gehabt. Doodle Geschichten sind mir da auch weitaus lieber als Kurznasen, Faltenhunde, Minis und Giganten. :ka:


  • Die Anmeldung machst du wenn du den Welpen hast.

    Es sei denn es ist ein Listenhund. Dann muss man bevor man den Welpen gekauft hat und holt zum Ordnungsamt oder der enstsprechenden Stelle und eine Genehmigung beantragen/holen. Danach kann man den Welpen kaufen/Züchter zusagen.


    LG

    Sacco

    Wenn es sich um einen Listenhund handelt, hast du in NRW keine Chance einen Welpen vom Züchter zu kaufen.

  • Es sei denn es ist ein Listenhund. Dann muss man bevor man den Welpen gekauft hat und holt zum Ordnungsamt oder der enstsprechenden Stelle und eine Genehmigung beantragen/holen. Danach kann man den Welpen kaufen/Züchter zusagen.


    LG

    Sacco

    Wenn es sich um einen Listenhund handelt, hast du in NRW keine Chance einen Welpen vom Züchter zu kaufen.

    Der Rottweiler z.B. steht unter anderem in NRW auf der Liste. Den darf man auch von einem Züchter als Welpe kaufen. Aber man muss vor dem Kauf beim Ordnungsamt eine Genehmigung beantragen/holen.


    LG
    Sacco

  • Sacco wenn man die §10 Hunde dazu zählen will, hast du Recht. Bei einem Hund ohne Abstammungsnachweis und "Staff-Phänotyp" wird aber davon ausgegangen, dass es sich um eine Kreuzung aus §3 Hunden handelt, somit ist die Zucht und der Handel mit diesen Hunden verboten. Und wenn man Pech hat, wird einem der Hund wegen illegaler Anschaffung wieder abgenommen und landet im Tierheim.

  • Wo ich die Kombi "NRW" und "Ca de Bou" lese: Hat dein zukünftiger Welpe FCI Papiere? Die Ordnungsämter in NRW sind streng und klassifizieren Hunde mit dem entsprechenden Phänotyp (und dem entspricht der Ca de Bou sicher) sonst schon mal gern als Listenhund.

    Ja, hat er und einen DNA Test

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